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Jagdverbände und Forstbetriebe - Jagddienstleister
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Vorkommende Schalenwildarten sind Reh- und Schwarzwild, sonstiges Niederwild sowie Raubwild. Dieser Eigenjagdbezirk ist als Hochwildrevier eingestuft. Die Vergabe des Jagdausübungsrechts erfolgt mit der Maßgabe, dass das ökologische Gleichgewicht zwischen Wild und Wald erhalten bleibt und die Verjüngung aller heimischen Baumarten ohne Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Die naturnahe Waldentwicklung, und -verjüngung und weitere forstliche Maßnahmen haben Vorrang. Die Gesamtgröße des Eigenjagdbezirkes beträgt ca. 956 ha und umfasst ca. 790 ha im Eigentum der Ev. Kirchengemeinde Pasewalk und arrondierende Flächen von ca. 166 ha im Eigentum von Dritten. Das Jagdausübungsrecht an dem Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst soll ab dem 01.04.2024 nach der dann geltenden gesetzlichen Mindestlaufzeit verpachtet werden. Einzelbieter oder Bietergemeinschaften bis zu 7 Jägern sind zulässig. Eine Unterverpachtung ist nicht möglich. Ausschreibungsbedingungen zur Vergabe des Jagdausübungsrechts im Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst Abgabe des Gebotes Das Gebot ist ausschließlich in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Jagd“ beim Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis Kirchenkreisamt Außenstelle Pasewalk Baustraße 5 17309 Pasewalk bis spätestens zum 11.03.2024, 12:00 Uhr einzureichen. Rückfragen können unter der Rufnummer 03973/228697 gestellt werden. Inhalt des Gebotes Vollständige Unterlagen im vorgenannten Sinne liegen dann vor, wenn sie: ? ein unbedingtes, auf einen Wert in EUR/ha lautendes Gebot für den jährlichen Pachtzins (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) enthalten. ? einen Nachweis der Jagdpachtfähigkeit im Sinne von § 11 Abs. 5 BJagdG enthalten, (d.h.: „Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.“) und ? eine Erklärung im Sinne von § 11 Abs. 3 BJagdG (siehe Anlage) enthalten. Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zu bestimmen. Eventuelle Vertretungsverhältnisse der Bieter sind per Vollmacht nachzuweisen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen ihre Jagdpachtfähigkeit nachweisen und die Erklärung im Sinne des § 11 Abs. 3 BJagdG unterschreiben. Verfahrensweise nach Gebotseröffnung Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der Ev. Kirchengemeinde Pasewalk steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Angaben zum zugeschlagenen Gebot werden nicht erteilt. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk abgeleitet werden. Die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere, wenn von mehreren Bietern im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht. Zuschlagserteilung Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. ERKLÄRUNG DES/DER BIETER Anschrift Erklärende/r: _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ Erklärung im Sinne des § 11 Abs. 3 BJagdG Ich erkläre, dass mir mit Vertragsabschluss zur Bejagung des Eigenjagdbezirkes „Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst“ das Jagdausübungsrecht für nicht mehr als 1000 ha zusteht. _______________________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift [info1] => Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst OBJEKTDATEN Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Kreis: Vorpommern Greifswald Gemeinde: Pasewalk Gemarkung: Pasewalk Objektart: Jagdausübungsrechte Größe ca. 956 ha Orientierungswert: Nach Gebot ABGABE DES GEBOTES Ausschreibung endet am 11.03.2024, um 12:00 Uhr OBJEKTBESCHREIBUNG Die Flächen des Eigenjagdbezirkes werden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt und sind durch einen hohen Waldanteil geprägt. Vorkommende Schalenwildarten sind Reh- und Schwarzwild, sonstiges Niederwild sowie Raubwild. Dieser Eigenjagdbezirk ist als Hochwildrevier eingestuft. Die Vergabe des Jagdausübungsrechts erfolgt mit der Maßgabe, dass das ökologische Gleichgewicht zwischen Wild und Wald erhalten bleibt und die Verjüngung aller heimischen Baumarten ohne Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Die naturnahe Waldentwicklung, und -verjüngung und weitere forstliche Maßnahmen haben Vorrang. Die Gesamtgröße des Eigenjagdbezirkes beträgt ca. 956 ha und umfasst ca. 790 ha im Eigentum der Ev. Kirchengemeinde Pasewalk und arrondierende Flächen von ca. 166 ha im Eigentum von Dritten. Das Jagdausübungsrecht an dem Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst soll ab dem 01.04.2024 nach der dann geltenden gesetzlichen Mindestlaufzeit verpachtet werden. Einzelbieter oder Bietergemeinschaften bis zu 7 Jägern sind zulässig. Eine Unterverpachtung ist nicht möglich. Ausschreibungsbedingungen zur Vergabe des Jagdausübungsrechts im Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst Abgabe des Gebotes Das Gebot ist ausschließlich in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Jagd“ beim Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis Kirchenkreisamt Außenstelle Pasewalk Baustraße 5 17309 Pasewalk bis spätestens zum 11.03.2024, 12:00 Uhr einzureichen. Rückfragen können unter der Rufnummer 03973/228697 gestellt werden. 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Kirchengemeinde Pasewalk steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Angaben zum zugeschlagenen Gebot werden nicht erteilt. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk abgeleitet werden. Die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere, wenn von mehreren Bietern im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht. Zuschlagserteilung Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die Ev. 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