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OBJEKTDATEN
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Kreis: Vorpommern Greifswald
Gemeinde: Pasewalk
Gemarkung: Pasewalk
Objektart: Jagdausübungsrechte
Größe ca. 956 ha
Orientierungswert: Nach Gebot
ABGABE DES GEBOTES
Ausschreibung endet am 11.03.2024, um 12:00 Uhr
OBJEKTBESCHREIBUNG
Die Flächen des Eigenjagdbezirkes werden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt und sind
durch einen hohen Waldanteil geprägt. Vorkommende Schalenwildarten sind Reh- und Schwarzwild,
sonstiges Niederwild sowie Raubwild. Dieser Eigenjagdbezirk ist als Hochwildrevier eingestuft.
Die Vergabe des Jagdausübungsrechts erfolgt mit der Maßgabe, dass das ökologische Gleichgewicht
zwischen Wild und Wald erhalten bleibt und die Verjüngung aller heimischen Baumarten ohne
Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Die naturnahe Waldentwicklung, und -verjüngung und weitere
forstliche Maßnahmen haben Vorrang.
Die Gesamtgröße des Eigenjagdbezirkes beträgt ca. 956 ha und umfasst ca. 790 ha im Eigentum der
Ev. Kirchengemeinde Pasewalk und arrondierende Flächen von ca. 166 ha im Eigentum von Dritten.
Das Jagdausübungsrecht an dem Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst soll ab dem 01.04.2024
nach der dann geltenden gesetzlichen Mindestlaufzeit verpachtet werden. Einzelbieter oder
Bietergemeinschaften bis zu 7 Jägern sind zulässig. Eine Unterverpachtung ist nicht möglich.
Ausschreibungsbedingungen zur Vergabe des Jagdausübungsrechts im Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst
Abgabe des Gebotes
Das Gebot ist ausschließlich in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Jagd“ beim
Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis Kirchenkreisamt
Außenstelle Pasewalk
Baustraße 5
17309 Pasewalk
bis spätestens zum 11.03.2024, 12:00 Uhr einzureichen.
Rückfragen können unter der Rufnummer 03973/228697 gestellt werden.
Inhalt des Gebotes
Vollständige Unterlagen im vorgenannten Sinne liegen dann vor, wenn sie:
? ein unbedingtes, auf einen Wert in EUR/ha lautendes Gebot für den jährlichen Pachtzins (inklusive
der gesetzlichen Umsatzsteuer) enthalten.
? einen Nachweis der Jagdpachtfähigkeit im Sinne von § 11 Abs. 5 BJagdG enthalten, (d.h.: „Pächter
darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier
Jahre in Deutschland besessen hat.“) und
? eine Erklärung im Sinne von § 11 Abs. 3 BJagdG (siehe Anlage) enthalten. Bietergemeinschaften
haben einen Bevollmächtigten zu bestimmen.
Eventuelle Vertretungsverhältnisse der Bieter sind per Vollmacht nachzuweisen. Alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft müssen ihre Jagdpachtfähigkeit nachweisen und die Erklärung im Sinne des § 11
Abs. 3 BJagdG unterschreiben.
Verfahrensweise nach Gebotseröffnung
Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte
geführt. Der Ev. Kirchengemeinde Pasewalk steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den
Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Bieter,
deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine
Nachricht. Angaben zum zugeschlagenen Gebot werden nicht erteilt. Sollte diese Benachrichtigung
ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk abgeleitet
werden.
Die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern
die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere, wenn von mehreren Bietern
im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung
eines solchen Verfahrens besteht nicht.
Zuschlagserteilung
Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote.
Die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu
entscheiden.
ERKLÄRUNG DES/DER BIETER
Anschrift Erklärende/r:
_____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
Erklärung im Sinne des § 11 Abs. 3 BJagdG
Ich erkläre, dass mir mit Vertragsabschluss zur Bejagung des Eigenjagdbezirkes „Eigenjagdbezirk
Pasewalker Kirchenforst“ das Jagdausübungsrecht für nicht mehr als 1000 ha zusteht.
_______________________________ ________________________________
Ort, Datum Unterschrift
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Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Kreis: Vorpommern Greifswald
Gemeinde: Pasewalk
Gemarkung: Pasewalk
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Größe ca. 956 ha
Orientierungswert: Nach Gebot
ABGABE DES GEBOTES
Ausschreibung endet am 11.03.2024, um 12:00 Uhr
OBJEKTBESCHREIBUNG
Die Flächen des Eigenjagdbezirkes werden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt und sind
durch einen hohen Waldanteil geprägt. Vorkommende Schalenwildarten sind Reh- und Schwarzwild,
sonstiges Niederwild sowie Raubwild. Dieser Eigenjagdbezirk ist als Hochwildrevier eingestuft.
Die Vergabe des Jagdausübungsrechts erfolgt mit der Maßgabe, dass das ökologische Gleichgewicht
zwischen Wild und Wald erhalten bleibt und die Verjüngung aller heimischen Baumarten ohne
Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Die naturnahe Waldentwicklung, und -verjüngung und weitere
forstliche Maßnahmen haben Vorrang.
Die Gesamtgröße des Eigenjagdbezirkes beträgt ca. 956 ha und umfasst ca. 790 ha im Eigentum der
Ev. Kirchengemeinde Pasewalk und arrondierende Flächen von ca. 166 ha im Eigentum von Dritten.
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Bietergemeinschaften bis zu 7 Jägern sind zulässig. Eine Unterverpachtung ist nicht möglich.
Ausschreibungsbedingungen zur Vergabe des Jagdausübungsrechts im Eigenjagdbezirk Pasewalker Kirchenforst
Abgabe des Gebotes
Das Gebot ist ausschließlich in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Jagd“ beim
Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis Kirchenkreisamt
Außenstelle Pasewalk
Baustraße 5
17309 Pasewalk
bis spätestens zum 11.03.2024, 12:00 Uhr einzureichen.
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Inhalt des Gebotes
Vollständige Unterlagen im vorgenannten Sinne liegen dann vor, wenn sie:
? ein unbedingtes, auf einen Wert in EUR/ha lautendes Gebot für den jährlichen Pachtzins (inklusive
der gesetzlichen Umsatzsteuer) enthalten.
? einen Nachweis der Jagdpachtfähigkeit im Sinne von § 11 Abs. 5 BJagdG enthalten, (d.h.: „Pächter
darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier
Jahre in Deutschland besessen hat.“) und
? eine Erklärung im Sinne von § 11 Abs. 3 BJagdG (siehe Anlage) enthalten. Bietergemeinschaften
haben einen Bevollmächtigten zu bestimmen.
Eventuelle Vertretungsverhältnisse der Bieter sind per Vollmacht nachzuweisen. Alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft müssen ihre Jagdpachtfähigkeit nachweisen und die Erklärung im Sinne des § 11
Abs. 3 BJagdG unterschreiben.
Verfahrensweise nach Gebotseröffnung
Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte
geführt. Der Ev. Kirchengemeinde Pasewalk steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den
Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Bieter,
deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine
Nachricht. Angaben zum zugeschlagenen Gebot werden nicht erteilt. Sollte diese Benachrichtigung
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Die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern
die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere, wenn von mehreren Bietern
im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung
eines solchen Verfahrens besteht nicht.
Zuschlagserteilung
Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote.
Die Ev. Kirchengemeinde Pasewalk ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu
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ERKLÄRUNG DES/DER BIETER
Anschrift Erklärende/r:
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