§ 11 Tierschutz-GesetzDerzeit wird viel über den § 11 Tierschutz-Gesetz und seinen Folgen für die Ausbilder von Hunden diskutiert.

Das größte Problem der Neufassung des § 11 TierschutzG ist, dass es bisher keine einheitliche und klare Regelung in den Bundesländern gibt, wie dieser § auf die bestehenden Hundeschulen anzuwenden ist. Es hat auch nicht den Anschein, dass es eine bundeseinheitliche Regelung geben wird. Somit kann jedes Bundesland seine eigene Verordnung herausbringen, irgendwann…

 Bildquelle: Lupologic - Zentrum für angewandte Kynologie und klinische Ethologie 


Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 11 ?  

Es sind die gewerblich tätigen Hundeausbilder/Hundeschulen - ABER - es betrifft auch die Vereine, in denen die Ausbildung von Hunden angeboten wird.

Theoretisch bezieht sich die Erlaubnispflicht nur auf die Betreiber von Hundeschulen, auf die Ausbilder, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Nun stellt sich aber auch die Frage, wie werden künftig die Jagdgebrauchshundevereine und Jagdhundvereine eingestuft, die gegen Bezahlung von Kursgebühren regelmäßig Hundeausbildung anbieten? Für viele Vereine sind die Einnahmen aus Hundeschulkursen durch Mitglieder wichtige Einnahmequellen und ihre Arbeit unterscheidet sich in nichts von den gewerblichen Hundeschulen.

Wann von einer gewerbsmäßigen Tätigkeit ausgegangen wird, wird in Ziffer 12.2.1.5 AVV Tierschutzgesetz näher beschrieben. Danach handelt gewerbsmäßig, wer die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Wenn daher kein Unterschied zwischen gewerblichen Ausbildern und ehrenamtlichen Ausbildern der Vereine gemacht wird, stellt dies die Jagdgebrauchshundevereine und Jagdhundvereine vor ein erhebliches Problem. 

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen die Ausbilder einen Sachkundenachweis in Form einer Prüfung erbringen die aus einen schriftlichen und praktischen Teil besteht. Momentan ist es noch ungewiss, ob alle Ausbilder eines Vereins über die Erlaubnis verfügen müssen oder ob es ausreicht, dass die Vereine eine verantwortliche Person benennen, die über eine  Erlaubnis verfügt.

Doch es gibt noch weitere Unklarheiten! 

Welche Voraussetzungen müssen aktive Ausbilder mitbringen? Welche Behörde ist letztendlich für die Erteilung der Erlaubnis zuständig? Sind es die Kreisbehörden oder die Kreisveterinärämter und welche Behörde ist zuständig in Bezug auf die Örtlichkeit. Zählt der Sitz des Vereins oder der Wohnort des Ausbilders?   

Auf Anfragen bei Behörden zeigen sehr deutlich, dass niemand so richtig weiß, wie man mit dem Thema umgeht und wer zuständig ist. Auch die großen Verbände wie der VDH und JGHV sind ratlos und raten dazu einfach mal abzuwarten. Um „der Pflicht Genüge zu tun“, geht die allgemeine Empfehlung dahin, dass die Vorstände beim zuständigen Kreisveterinäramt/Landratsamt - die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Hundeausbildung beantragen sollten. Ausbilder, die im gleichen Kreisgebiet tätig sind, sollten vom Vorstand namentlich genannt werden.

Schulungen / Ausbildungen und Prüfungen müssen durch anerkannte Institute, wie z.B. Lupolgic in Düsseldorf oder Hundewelten Deutschland in Werne durchgeführt werden. 

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http://www.lupologic.de http://www.hundewelten.de

Lupologic schließt die Lücke zwischen der Veterinärmedizin und der Ausbildung von Hunden.

Angebot: Repetitorium zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für Hundetrainer nach § 11 Tierschutzgesetz

 

Hundewelten bietet folgende Ausbildungen an:

- Zert. Problemhundetherapeut SDTS®
- Zert. Gebrauchshundeausbilder nach DGHV Standard
- Zert. Problemhundeberater SDTS®
- zert. Systemhundeberater SDTS®
- Zert. Ernährungsberater Fachrichtung Hund

Das “Speechless Dogtrainingsystem” SDTS® wurde 1999 von Gerhard Wiesmeth speziell für Problemhunde entwickelt.

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Als bisher einzige IHK in Deutschland bietet die IHK Potsdam alle 3 Varianten der Weiterbildung an.

In Zusammenarbeit mit  dem Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV) hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam den Zertifikatslehrgang zum „Hundeerzieher und Verhaltensberater (IHK)” geschaffen und damit den ersten Schritt getan auf dem Weg zum neuen Berufsbild des Hundeerziehers und Verhaltensberaters. Der BHV zeichnet bei dieser Weiterbildung für die praktische und theoretische Qualifizierung verantwortlich, während die IHK Potsdam die wirtschaftliche Seite, rechtliche Rahmenbedingungen und betriebliches Management und Unternehmensführung abdeckt. Durch die breite Palette an Mitgliedern im BHV gewährleistet dieser die praktische Qualifizierung durch Tierärzte, Biologen und Kynologen.

Zur  gesetzlichen Neuregelung § 11 Abs. 1 8f TierSchG , Nachweises der Sachkunde für das Ausbilden, Training, Verhaltenstherapie und Beratung:

Die Veterinärämter müssen die Sachkunde der Gewerbetreibenden prüfen und der komprimierte IHK Lehrgang in Vorbereitung auf das IHK Zertifikat ist eine Möglichkeit. Vorausgesetzt, Sie verfügen über 2 Jahre Berufspraxis als Hundetrainer, können Sie den komprimierten Lehrgang besuchen.  Dieser umfasst 312 Stunden im Selbststudium, Sie bekommen die Handouts digital und 1 Woche Repetitorium Präsenzunterricht in Vorbereitung auf die Prüfung.

Wichtig für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist der Nachweis von 2 Jahren Berufspraxis als Hundetrainer.


Angebote der IHK Potsdam:

Hundefachwirt (IHK) (Meisterbrief)

Zulassungsvoraussetzungen:

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Tierpfleger, Tierarzthelferin, Pferdewirt und mindestens eine zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist

520 Unterrichtsstunden

€ 4.570,00 (inklusive Lehrgangsliteratur, zuzüglich Prüfungsgebühr)


Vorbereitungslehrgang für "Hundeerzieher und Verhaltensberater (IHK)" (Gesellenbrief mit Berufserfahrung)

Zugangsvoraussetzung:

1. Nachweis der Berufserfahrungen (Vorgabe: mindestens 2 Jahre)

  • Gewerbezulassung/Erlaubnis
  • Sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis in der Branche

2. Lehrgangsteilnahme am Präsenzunterricht (49 Unterrichtseinheiten)

3. Abweichend kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zum IHK-Zertifikat rechtfertigen.

Selbstlernphase/Selbststudium „Hundeerzieher und Verhaltensberater/-in IHK“

Handout IHK € 312,00

Lehrgangsentgelt gesamt: € 1.550,00

(€ 980,00 Vorbereitungslehrgang/Repetitorium; € 570,00 IHK-Zertifikatsprüfung)


IHK-Zertifikat "Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK" (Gesellenbrief für Neueinsteiger)

312 Unterrichtsstunden
50 - 500 Stunden
Kosten: 250,00 - 2.500,00 €

Nächster Termin: 07.11.2014 - 06.03.2016 


Ansprechpartner bei der IHK in Potsdam mit freundlichen Grüßen vom DEUTSCHEN JAGDPORTAL:

Frau Kerstin Poloni

Telefon:
0331 2786-279

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