Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals
Abschaffung der traditionellen Jagd durch die Hintertür? Oder: Was ist das Ziel der erneuten Verschärfung des Waffenrechts?
geschrieben von Stefan FügnerAufruf an alle Jägerinnen und Jäger: Sucht den Kontakt vor dem 1.4. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Waffenbörde vor Ort!
Die vorgeschriebene erweiterte Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist mit enormem zusätzlichem Aufwand für unsere zuständige Behörden verbunden.
Anfrage an mindestens 6 Behörden (teilweise bereits automatisiert; BKA, Verfassungsschutz, Zoll, Bundespolizei, Landespolizei, Waffenbehörde) und eigenen Recherche und Bewertung.
Bei Quick and Dirty: 0,5 h bei 4 Behördenanfragen, bei gewissenhafter Betrachtung sicher >2 h. Anschließend Sichtung, Bewertung, Entscheidung 2h. Seit Magdeburg wissen wir, dass das nicht so einfach ist.
Bei ca. 450.000 Jägern, die alle 3 Jahre den Jagdschein zum 01.04 verlängert haben möchten 150.000 Vorgänge jährlich a 4h, ergibt das 600.000 h die in 3 Monaten zusätzlich zu erledigen sind, ergibt 1450 Beamte. (600.000h /60 Tage/7h je Tag)
Mindestens 1.450 zusätzliche Beamte als Untergrenze, bei wirklich gewissenhafter Bearbeitung das 2 bis 3 Fache an personellen Ressourcen. Es ist völlig utopisch, das alles umzusetzen.
Jedem mit den Vorgängen vertrauten Entscheidungsträgern zu diesem Gesetz muss das klar gewesen sein! (auch den beim Gesetzgebungsverfahren beteiligten Jagdfunktionären!)
Und somit muss auch jedem klar sein, dass dieser Teil des Gesetzes nicht inhaltlich wirklich korrekt umgesetzt werden kann und auch substanziell keinen Beitrag zur Sicherheit liefert. (Nur operative Hektik)
Was ist also das Ziel dieses Gesetzes?
Weitere maximaler Verunsicherung bei allen an der Jagd beteiligten, damit wir aufgeben und die Jagd an den Nagel hängen? Dieser Eindruck drängt sich mir auf. Denn zu mehr Sicherheit für uns als Bürger trägt dieses Gesetz bestimmt nicht bei. Und Fragen durch das neue Gesetz entstehen.
Was geschieht, wenn ich zum 01.04 meinen Jagschein nicht verlängert bekommen habe?
1. Ich darf nicht mehr Jagen?
2. Verliere ich meinen Begehungsschein?
3. Ich bin nicht mehr pachtfähig. Was passiert mit meiner Jagd?
4.Wer holt das Wild von der Straße oder erlöst es von den Qualen?
5. Was mache ich als Jagdaufseher ohne gültigen Jagdschein?
6. Werde ich als Berufsjäger ohne Jagschein gekündigt?
7. Darf ich meinen Hund noch jagdlich führen/ausbilden?
8. Ich darf weder Munition noch Waffen besitzen!
9. Wenn ich ohne gültigen Jagdschein trotzdem noch Munition und Waffen besitze, begehe ich dann eine Straftat, bin unzuverlässig und verliere dauerhaft meinen Jagdschein?
Lassen wir uns nicht verunsichern und suchen mit den Mitarbeitern der Waffenbörde vor Ort einen konstruktiven Weg, um diese Fragen zu beantworten.
Waidmannsheil
Euer
Stefan Fügner
Was passiert mit dem Jagdpachtvertrag, wenn zum 1.4.2025 die Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Jagdscheinverlängerung noch nicht vorliegt?
geschrieben von Stefan FügnerWenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung für einen Jagdpachtvertrag zum 1. April noch nicht vorliegt, kann dies dazu führen, dass der Vertrag nicht wirksam oder nicht vollständig umsetzbar ist. In Deutschland ist es notwendig, dass der Pachtvertrag für die Jagd unter der Voraussetzung abgeschlossen wird, dass der Jagdpächter die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist, die in der Regel durch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt.
Falls die Überprüfung bis zum vereinbarten Beginn des Pachtverhältnisses nicht abgeschlossen ist, könnten mehrere Szenarien eintreten:
Vertragliche Regelungen: Möglicherweise enthält der Jagdpachtvertrag eine Klausel, die regelt, was im Falle einer verzögerten Überprüfung passiert. In diesem Fall könnte der Vertrag eventuell aufgeschoben oder unter bestimmten Bedingungen weiterhin gültig bleiben.
Vertragsaufhebung: Wenn der Jagdpächter die Zuverlässigkeit nicht nachweist und keine Übergangsregelung im Vertrag festgelegt wurde, könnte der Vertrag nichtig oder vorübergehend ausgesetzt werden.
Verlängerung der Frist: Falls der Vertrag keine explizite Regelung enthält, könnte es auch die Möglichkeit geben, die Frist zur Vorlage der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu verlängern, sodass der Pachtvertrag später beginnen kann.
Es ist ratsam, den Vertrag und alle relevanten Regelungen zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Auswirkung der Verzögerung in Bezug auf den Jagdpachtvertrag zu klären.
Waidmannsheil
Euer
Stefan Fügner
Wer bis zum 1.4.2025 seinen Jagdschein nicht verlängert hat und seine Waffen und Munition bis zum 1.4.2025 nicht abgegeben hat, macht sich strafbar!
geschrieben von Stefan FügnerZwar sind auch wir Jäger nun endlich die hochnotpeinliche Ampelkoalition los und können am 23.2.2025 neu wählen, aber das dicke Ende dieser chaotischen Politik dieser Ampelkoalition in Form nicht praktikabler Gesetze kommt für uns Jäger erst noch.
Immer wieder erreichen das Deutsche Jagdportal Anrufe von verzweifelten Jägern und Jagdpächtern, die um ihre Waffen und Jagdpacht nach dem 1.4.2025 bangen, weil die Waffenbehörden ihnen bei der Beantragung eines neuen Jagdscheins zum 1.4.2025 mitteilen, dass die fristgerechte Verlängerung des Jagdscheins seitens der den Waffenbehörden durch nachgeordnete Behörden, die wegen Fragen zur Zuverlässigkeit angefragt werden müssen, nicht eingehalten werden kann.
Nun haben wir uns 3 Jahre lang köstlich über die teilweise grotesken Beiträge unserer Minister amüsiert und die Verfolgung der Diskussionen in Talkshows hatte manchmal etwas von einer Karnevalssitzung. Doch wenn in 2 Monaten die Jagdscheinverlängerungen für über 300.000 Jäger anstehen, wird vielen Jagdpächtern und Waffenbesitzern das Lachen schnell vergehen.
Wenn ein Jäger am 1.4.2025 immer noch im Besitz von Waffen und Munition ist, er aber noch keinen verlängerten Jagdschein hat, macht er sich strafbar und verliert mit großer Wahrscheinlichkeit wegen illegalem Waffen- und Munitionsbesitzes bis auf weiteres seinen Jagdschein, wird ihn also dann gar nicht mehr verlängert bekommen.
Hier bahnt sich ein Skandal noch gar nicht vorstellbaren Ausmaßes an. Die deutsche Bürokratie hat es unter der Ampelregierung tatsächlich geschafft, sich derart in ihrer Arbeit zu verstricken, dass sie aus einem Teil Ihrer Bürger potentielle Straftäter macht, nur weil sie die Anträge ihrer gesetzestreuen Bürger nicht bearbeiten kann.
Die deutsche Bürokratie stolpert über ihre eigenen Beine!
Aber es kommt noch besser: Der Kanzlerkandidat der Grünen, Dr. Robert Habeck, fordert ganz aktuell sogar zusätzlich von allen Waffenbesitzern ein psychologisches Gutachten.
Da kommen auf uns Jäger in den nächsten Monaten spannende Zeiten zu.
Schreibt mir Eure Erfahrungen mit den für Euch zuständigen Waffenbehörden in die Kommentarleiste.
Waidmannsheil
Euer
Stefan Fügner
Produktinformation: Verpachtung von verschiedenen Eigenjagdbezirken durch die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
geschrieben von Stefan FügnerDie BVVG bietet wieder Eigenjagdbezirke zur Jagdverpachtung ab dem 1. April 2025 für eine Laufzeit von 12 Jahren an.
Es handelt sich um folgende Reviere:
Thüringen Kreis Altenburger Land EJB Luckaer Forst
Sachsen Anhalt Kreis: Saalekreis EJB Etzdorf
Mecklenburg-Vorpommern Kreis Vorpommern-Greifswald EJB Krackow Kreis Rostock Land EJB Tessenow Kreis Ludwigslust-Parchim EJB Stintenburger Hütte Kreis Mecklenburgische Seenplatte EJB Neu Stuer Kreis Vorpommern-Rügen EJB Poseritz
Einzelheiten zu den Revieren und alle Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Website der BVVG (www.bvvg.de). Bei Fragen können Sie sich an Frau Ogilvie (Telefon 030/4432-1025) wenden.
Der Weg zur ersten Jagdmöglichkeit – Auf Kontakte zu Jagdpächtern kommt es an!
geschrieben von Stefan FügnerDer Wunsch, den Jagdschein zu erlangen, ist ungebrochen. Die Jagdschulen boomen, die Jagdausrüster verzeichnen jährlich neue Umsatzrekorde. Doch der Weg zur praktischen Jagdausübung ist für Jungjäger ohne Kontakte zu Jagdpächtern steinig.
Das Deutsche Jagdportal hat sich in den letzten 10 Jahren auf das Anbieten und das Suchen von Jagdverpachtungen und Begehungsscheinen im Internet einen Namen gemacht.
Dass der Einstieg in das aktive Jagen, insbesondere für Quereinsteiger ohne jagdliche Kontakte schwierig ist, ist hinlänglich bekannt. Der Boom bei den Jagdschulen bei gleichbleibender Reviermenge erschwert das Finden einer Jagdmöglichkeit zusätzlich. Zudem fehlt den Jungjägern an Jagderfahrung und Schussroutine, insbesondere beim Ansprechen und Erlegen, ohne die aber eine praktische Jagd nicht möglich ist. Zusätzlich zur Jagdmöglichkeit wird daher oft ein Lehrprinz gesucht, der diese Erfahrungsdefizite durch eine praktische Jagdausbildung ausgleichen soll.
In diesem Artikel will ich allen Jungjägern, die über eine Jagdmöglichkeit in Form eines Begehungsscheines einen Jagdpächter und Lehrprinzen suchen, einige Tipps bei der Anzeigengestaltung und Platzierung derselbigen geben.
Zunächst muss man wissen, dass nur 18 % der Jäger Jagdpächter oder Mitpächter eines Reviers sind. Zwar verfügen viele revierlose Jäger über ein immenses Wissen über die praktische Jagd, solange sie aber kein eigenes Revier besitzen, können sie keinem Jungjäger eine praktische Ausbildung oder eine Jagdmöglichkeit anbieten. Alleiniger Anbieter von Jagdmöglichkeiten ist der Jagdpächter. Dem Kontakt zum Jagdpächter kommt also eine Schlüsselrolle zu!
Der Jagdpächter, scheu wie ein Reh
Oft wird der Tipp gegeben, sich in einer Kreisjägerschaft als aktives Mitglied einzubringen. In den regionalen Jägerschaften finden sich dann auch zahlreiche Jäger, aber alle haben dort in der Regel das gleiche Problem wie der neue Jungjäger: Sie sind auf der Suche nach einer Jagdmöglichkeit oder sie haben eine bescheidene Jagdmöglichkeit, die aber dem frischgebackenen Jungjäger nicht weiterhilft. Bei den zahlreichen jährlichen Treffen der örtlichen Kreisjägerschaft sind die Jagdpächter kaum anzutreffen, die örtlichen Jägerschaften bleiben ein Sammelbecken revierloser Jäger, die einen Jagdpächter suchen. Zudem sind in den Jägerschaften die Jäger mit einer festen Verwurzelung in der Region in der Überzahl, weshalb sie einen neuen Jungjäger, der keine Bindung an die Region hat, eher argwöhnisch als Wettbewerber um rare Jagdmöglichkeiten beäugen. Hinten anstellen in der Schlange der Jagdmöglichkeitsuchenden ist hier angesagt.
Der Jagdpächter der Region bleibt in der Regel unsichtbar, weshalb es oberstes Ziel des Jungjägers sein muss, den Kontakt zu den Jagdpächtern der Region auf andere Weise herzustellen. Jagdpächter gehen nur über Anzeigen in den verschiedensten Medien auf den Jungjäger zu. Er wartet also, wer sich als Jungjäger in den Medien anbietet. Eine eigene Anzeige schaltet er in der Regel sehr selten. Tut er es trotzdem, kann er sich vor Anfragen nicht retten. Hier kann er sich dann aus zahlreichen Angeboten den passenden Jungjäger heraussuchen. Die Jagdpächter sind bei uns im Jagdportal die stillen Leser, die auch kaum Kommentare schreiben. Nur sehr wenige schalten Anzeigen, will man nicht, dass andere benachbarte Jagdpächter von der Suche erfahren.
Hier können wir als Jagdportal nach 10 Jahren unserer Tätigkeit das einfache Resümee ziehen: Jungjäger, die sich im Internet nicht präsentieren, werden von Jagdpächtern auch nicht gefunden. Gute und erfahrene Begehungsscheininhaber sind so selten, wie die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen. Um diese zu finden, muss der Jagdpächter sehr aktiv das Internet nach geeigneten Bewerbern durchsuchen.
Womit kann der Jungjäger punkten?
Dass ein Jungjäger ohne jagdliche Kontakte wenig bis gar keine jagdlichen Erfahrungen in das Revier einbringen kann, liegt auf der Hand. Doch wer genug Gespräche mit Jagdpächtern geführt hat, der weiß, wo beim Jagdpächter der Schuh drückt. Viele haben sich bei der Kalkulation der Jagdbetriebskosten, also alle Kosten, die über die Jagdpacht hinaus anfallen, verrechnet und diese Jagdbetriebskosten in der Regel viel zu niedrig eingestuft. Es sind vor allem die vielen kleinen Kosten wie Kühlkammer, Hochsitzneubau, Wildverarbeitung oder Wildvermarktung mit den dazugehörigen Arbeiten, die dem Jagdpächter Probleme bereiten. Vor allem weil er selbst ein Jäger ist, der die Jagd in der Freizeit ausübt. Auch fehlt vielen Jagdpächter schlichtweg die Erfahrung, wie man ein Revier so managt, dass das Jagen Spaß macht und die Jagdanpachtung nicht zum Problem wird. Wer hier erkennt, dass er sich organisatorisch einbringen kann und dem Jagdpächter lästige Probleme der Jagdbewirtschaftung abnehmen kann, der kommt ganz weit nach vorne.
Das Tabuthema Hegebeitrag
Eine Jagdpacht kostet sehr viel Geld, vor allem sind es die oft im Vorfeld nicht kalkulierten Jagdbetriebskosten, die dem hoffnungsvoll gestarteten Jagdpächter die Jagdpacht verleiden. Die Regel:
Jagdpacht x Faktor 2 = Jagdgesamtkosten
wurde ignoriert bzw. man wollte im Übereifer bei der Anpachtung die Jagdbetriebskosten nicht wahr haben. Dass man sich, wenn auch nur im kleinen Rahmen, an den Jagdbetriebskosten in Form eines Hegebeitrags beteiligt, sollte auf jeden Fall in eine Anzeige. Wer glaubt, dass erst beim Vorstellungsgespräch vom Jagdpächter diese Frage angesprochen wird, liegt falsch. Die Frage, inwieweit der Jungjäger sich an den Jagdbetriebskosten beteiligt, steht ganz am Anfang der Kontaktaufnahme durch den Jagdpächter. Wer in der Anzeige diesen wichtigen Aspekt des Begehungsscheins ignoriert, hat kaum Chancen, kontaktiert zu werden.
Der Lehrprinz, der den unbekannten Jungjäger kostenlos ausbildet, den gibt es nicht!
Mir ist in meinen fast 50 Jahren des aktiven Jagens noch nie ein Jagdpächter begegnet, der sich als kostenloser Lehrprinz verdingt. Kein Jagdpächter kommt auf die Idee, einen teuren Jagdbogen anzupachten, um ihn dann mit einem unerfahrenen Jungjäger zu teilen. Natürlich nimmt man den Sohn, die Tochter oder auch das Enkelkind, das jagdliches Interesse zeigt, als Jagdpächter unter seine Fittiche. Aber einem wildfremden Jungjäger, zu dem man keinerlei verwandtschaftliche oder freundschaftliche Kontakt hat, ist kein Jagdpächter bereit, sein Wissen aus Jahrzehnten des Jagens mitzuteilen. Hier haben die Jungjäger eine Bringpflicht in der Form, dass sie sich Gedanken machen müssen, wie sie einem Jagdpächter die Tätigkeit des Lehrprinzen schmackhaft machen.
Die neuen Medien als Plattform für die erste Kontaktaufnahme zum Jagdpächter
Jetzt, zum Ende des Kalenderjahres, ist die ideale Zeit, sich im Internet zu präsentieren. Zum 1.4. eines jeden Jahres stehen die Jagdpachtzahlungen an. Viele Jagdpächter suchen zum neuen Jagdjahr neue Begeher und durchstöbern verstärkt die relevanten Internetportale wie das Deutsche Jagdportal. Bevor man mit einer Anzeige startet, sollte man aber viel Zeit auf die Gestaltung der Anzeige aufwenden. Der Inhalt der Anzeige ist entscheidend, ob der Jagdpächter Kontakt aufnimmt. Wie groß ist der Radius um den eigenen Wohnort, in dem man eine Jagdmöglichkeit sucht? Ist der damit verbundene Zeitaufwand mit dem Beruf und der Familie überhaupt vereinbar? Bietet sich nicht besser eine Intervalljagdvariante als Jagdmöglichkeit an, in der man die Jagdausübung auf mehrere Wochenenden aufteilt? Mit der Intervalljagdvariante erhöht man den Radius enorm, allerdings sind Revierarbeiten und Fallenjagd in dieser Art der Jagd kaum möglich. Die Intervalljagdvariante ist daher ideal für Jungjäger aus Ballungsgebieten, wo der Kampf um Begehungsscheinangebote am größten ist. Man sollte bei den Angeboten nicht zu wählerisch sein, im Gegensatz zur Jagdpacht können Begehungsscheine schon zum Jagdjahresende wieder gekündigt werden und am Anfang gilt es, jagdliche Erfahrungen zu sammeln. Man muss wissen, das nur etwa 20% der Internetnutzer einen Facebookaccount haben, 80% aber informieren sich ausschließlich außerhalb von Facebook. - auch die Jagdpächter! - Es gilt also, sich neben Facebook auch außerhalb dieser Plattform jagdlich zu präsentieren.
Sonderangebot für Jungjäger
Das Deutsche Jagdportal hat für Jungjäger ein Sonderangebot ausgearbeitet. Wir bieten die Suchanzeige, die auf dem Jagdportal geschaltet wird, sowohl in der Jagddatenbank als auch im Kleinanzeigenmarkt an.
Zudem erhalten Jungjäger großzügige Laufzeiten bei der Onlinestellung.
Auch werden diese Anzeigen in unseren relevanten Facebookgruppen geschaltet.
Der Jagdverein Lehrprinz e.V., dessen Vorsitzender ich bin, gibt seit über 20 Jahren Jungjägern kostenlos Tipps, wie sie sich im Internet bei der Suche nach Jagdmöglichkeiten präsentieren. Habt also keine Hemmungen, mich anzurufen, bevor Ihr das Projekt „Suche einer Jagdmöglichkeit im Internet“ angeht. Der Jagdverein Lehrprinz e.V. bietet diese kostenlose Telefonberatung an.
Ich freue mich auf Eure Anrufe und Verbleibe
mit Waidmannsheil
Euer Stefan
Mobil 0178 6141856
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Produktinformation: Der richtige Waffenschrank
geschrieben von Stefan FügnerDie Firma shopo GmbH & Co.KG stellt auf der Themenseite www.waffenschrank.com ein großes Produktportfolio an Waffenschränken und Waffenraumtüren vor.
Die sichere Aufbewahrung von Jagd- und Schusswaffen muss schon vor dem Kauf überlegt und organisiert sein. Der Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen und Munition ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Grundlage ist hier das Waffengesetz (WaffG) im speziellen u.a. der §36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition.
Hauptsächlich wird hier unterschieden in:
Waffenschrank Klasse 0 und Waffenschrank Klasse 1
Dazu ebenfalls die Waffenraumtüren in der Klasse 1
Ein Familienbetrieb mit Tradition
Das Stuttgarter Fachunternehmen - shopo GmbH & Co.KG - bietet eine große Auswahl zertifizierter Waffenschränke und Waffenraumtüren. Das Themenportal waffenschrank.com arbeitet seit Gründung mit einem hochspezialisiertem Tresor -und Waffenschrankspediteur, bei Auslieferung mit Aufstellung, zusammen. Waffenschrank.com berät in folgenden Fragen: Welcher Widerstandsgrad ist bei welcher Ausgangslage zu wählen? Welche Optionen an Tresorschlössern gibt es? Wie sieht der Transportweg hin zur Aufstellung aus. Ein Waffenschrank kaufen Sie nur einmal – Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung
shopo GmbH & Co.KG
Kornbergstr.52 70176 Stuttgart
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Was ist ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept?
geschrieben von Stefan FügnerImmer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.
Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.
Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.
In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null
Mein Vater hatte noch vor 50 Jahren bei einer Jagdpacht eines genossenschaftlichen Jagdreviers mit 500 ha über 10 Landwirte mit Dutzenden von Kleinparzellen, auf denen die verschiedensten Produkte angebaut wurde. Fast alle Landwirte bauten sowohl Getreide an, als auch Futter für ihr eigenes Vieh. Diese kleinteilige Landwirtschaft ist binnen weniger Jahre vollständig verschwunden. Mittlerweile bewirtschaftet ein einziger landwirtschaftlicher Großbetrieb Flächen, die sich gleich über mehrere Dörfer erstrecken. Nicht wenige Dörfer haben gar keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Wer heute eine Jagd pachtet, hat es oft nur noch mit 2 -3 landwirtschaftlichen Großbetrieben zu tun und die Summe der Felder und Wiesen im gepachteten Jagdbezirk kann man an 2 Händen abzählen.
Diese landwirtschaftlichen Großflächen werden weiter zunehmen, weil der Trend in der Landwirtschaft der da lautet: „Wachsen oder weichen“ noch lange nicht abgeschlossen ist.
Ein Wildbiologe, der diese Flächen über das ganze Jahr einmal beobachtet, wird feststellen, dass diese Flächen außer Deckung in der 5 monatigen Vegetationsphase unserem Wild nichts zu bieten haben. Fast alle dieser Äcker sind ab Oktober riesige braune ökologisch tote Flächen. Man könnte diese Flächen auch zubetonieren und braun anstreichen, der biologische Nutzen wäre der gleiche. Diese Flächen sind wildbiologisch wertlos, ihr Jagdwert tendiert gegen null. Bei der Berechnung der jagdbare Fläche und der Jagdpacht werden diese jagdlich nutzlosen Flächen aber immer noch berechnet.
Mähdrescher, Maishäcksler und Scheibeneggen treiben das Wild im Herbst in die Wälder
Wenn die Deckung, die das Getreide und der Mais im Sommer bietet, verschwunden ist, wird unser Schalenwild in die übriggebliebenen Waldflächen getrieben. Steht dem Wild im Herbst durch Mast und Brombeeren im Wald noch genügend Äsung zur Verfügung, beginnt im Februar der massive Verbiss. Die Ricken müssen neben dem Haarwechsel das schnelle Wachstum des Embryos bewerkstelligen. Bis im Mai die Deckung in der Feldflur durch Getreide wieder vorhanden ist, kann das Schalenwild nur durch Verbiss im Wald seinen Nahrungsbedarf decken.
Der hohe Verbiss, der heute oft festgestellt wird, hat vor allem seine Ursache in der neu entstandenen industriellen Landwirtschaft und ihre gigantischen Agrarflächen ohne Jagdwert für unser Wild, wobei immer noch mit jagdlich völlig wertlosen Flächen gerechnet wird.
Die Wilddichte in Jagdbezirken mit hohem Feldanteil muss den neuen Verhältnissen anpasst werden
Wurde früher an Hand der Quote von Feld- und Waldanteil ein Jagdwert bestimmt, reicht diese Betrachtung nicht mehr aus. Zur Ermittlung der Wilddichte, die der Jagdbezirk verträgt, können die vorhandenen Feldflächen nicht mehr oder nur noch bedingt herangezogen werden, weil diese Flächen dem Wild 8 Monate nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Jagdgenossenschaften, bei denen die Waldbesitzer den hohen Verbiss rügen, müssen erkennen, dass die Monokulturen auf den Feldern das Wild in den Wald treibt. Dies führt zu einer Reduzierung des Jagdwertes des Jagdbezirkes im Ganzen. Einem Jagdbezirk mit hohem Feldanteil steht somit zur Bejagung fast nur noch die Waldflächen zur Verfügung. Dies muss sich im Preis für die Jagdpacht im Jagdpachtvertrag widerspiegeln.
Das Jagdbewirtschaftungskonzept als Leitfaden für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Waldbauern und Jagdpächter
In den vielen Gesprächen mit Jagdvorstehern, die ihre Flächen verpachten wollen, ist die Regiejagd immer die ultima ratio. Auf der Wunschliste ganz oben steht immer der ortsnahe Jagdpächter mit einer hohen Kenntnis über die komplexen Zusammenhänge von Jagd, Landwirtschaft und Waldbau. Auch die Jagdvorsteher wissen, dass für eine intensive Bejagung im Wald nur gut ausgebildete Jäger eingesetzt werden können, die es eher selten gibt. Auch wissen sie, dass nach dem Erlegen von Schalenwild frei werdende Einstände binnen weniger Tage wieder durch nachrückendes Wild aufgefüllt werden. Die oben geschilderte Problematik der Wildschäden durch Verbiss und deren Reduzierung durch hohe Abschüsse sind fast allen Jagdvorstehern genau bekannt. Auch weiß man, dass diese Verbissschäden nicht wie Wildschäden in den Feldern recht einfach zu schätzen und zu begleichen sind. Nur eine enge Zusammenarbeit von Jagdgenossen, die große Waldflächen in der Jagdgenossenschaft haben, bekommen die Jagdpächter die Verbisschäden in den Griff. Bei der Reduzierung der Jagdpacht kommt man Bewerbern mit einem schlüssigen Jagdbewirtschaftungskonzept entgegen.
Die Jagdpachteinnahmen stellen für den Waldbauern nur einen unbedeutende vernachlässigbare Nebeneinkunft dar. Die Erlöse aus Holz sind in der Regel 10-20 mal höher. Jedem Jäger, der sich deshalb um die Jagdpacht auf Basis eines Jagdbewirtschaftungskonzeptes bewirbt, sollte klar sein, dass die Jagdgenossenschaft nicht daran interessiert ist, einen maximalen Pachtpreis zu erzielen, sondern man alleine den Verbiss in den Griff bekommen will. Die Jagdgenossenschaften suchen professionelle Jäger, die ihr Handwerk verstehen und mit Waldbauern über die Pachtdauer von in der Regel 10 Jahre gut zusammenarbeiten. Das Jagdbewirtschaftungskonzept kann man somit auch als Alternative zum jagdlichen Regiejagdbetrieb sehen, wenn die Professionalität erkennbar wird..
Die Begriffe „Hege und Waidgerechtigkeit“ haben im Jagdbewirtschaftungskonzept nichts zu suchen
Im Jagdbewirtschaftungskonzept sollte der Bewerber um die Jagdpacht als professionellen Jagdpächter erkennbar sein, der den vorgegebenen Abschuss erfüllen kann und die Jagd tierschutzgerecht ausübt. Die Begriffe Hege und Waidgerechtigkeit sind für Außenstehende der Jagd, was die meisten Jagdgenossen sind, wenig hilfreich und lenken vom eigentlichen Ziel einer professionellen Jagd ab.
Das Deutsche Jagdportal berät in den Monaten vor Beginn des neuen Jagdjahres zahlreiche Jagdpachtinteressierte bei der Erstellung von Jagdbewirtschaftungskonzepten bei der Bewerbung um eine Jagdpacht.
Bei Fragen zu dieser Tätigkeit stehe ich telefonisch zur Verfügung.
Waimannsheil
Stefan Fügner
Telefon: 0178 6141856
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Modernes Jagdmanagement - Teil 1: Der Jungjäger als Jagdhelfer
geschrieben von Stefan Fügner
Dass viele Jungjäger, die wenig oder gar keine Kontakte in die Jägerschaft haben und somit große Probleme bei der Suche einer Jagdmöglichkeit haben, hat sich mittlerweile herumgesprochen.
Als in der letzten Ausgabe des Jagdmagazins „Der Überläufer“ sich ein niederländischer Jagdpächter, der in Deutschland ein Revier gepachtet hat, darüber berichtet, dass es für ihn schier unmöglich ist, trotz vieler Vorgespräche einen Jungjäger zu finden, kam es in der Facebookgruppe „Jagdrevier Verpachtung“ zu einer ungewöhnlich regen Diskussion, hatte bis zu diesem Zeitpunkt doch noch kein Jagdpächter zum Problem der fehlenden Jagdmöglichkeit für Jungjäger in dieser ausführlichen Form Stellung genommen. Bei vielen Kommentaren zum eingestellten Artikel wurde die Verzweiflung vieler Jungjäger deutlich.
Der Autor
Wir vom Deutschen Jagdportal haben uns nun wegen der großen Resonanz auf den Artikel des niederländischen Jagdpächters entschlossen, in loser Folge verschiedene Beiträge unter der Hauptüberschrift „Modernes Jagdmanagement“ im Jagdblog des Deutschen Jagdportals zu veröffentlichen. Als Administrator, Mitinhaber und Mitbegründer des Deutschen Jagdportals werde ich diese Artikel verfassen, weil ich auf eine fast 50 Jahre lange Erfahrung als Jäger, Jagdhundeführer und Jagdleiter zurückblicken kann. Seit 20 Jahren bin ich zudem Gründer und Vorsitzender des Jagdvereins Lehrprinz e.V., der sich zum Ziel gesetzt hat, Jungjägern und Jagdhundeführern den Einstieg in das aktive Jagen zu ermöglichen. Ich habe mittlerweile in meinem bisherigen Jägerleben weit über 50 Jungjäger auf das erste Stück Schalenwild geführt -genau weiß ich es nicht- und unzählige Gespräche mit verzweifelten Jungjägern geführt.
Die Jagd im Wandel der letzten 50 Jahre
Bereits zu meinem 30 -jährigen Jagdscheinjubiläum schrieb ich über die Veränderungen der Jagd einen Artikel, den ich ein Jahr später in meinem „Jagdblog-das etwas andere Jagdtagebuch“ unter dem Titel „Halbzeit-ein Rückblick auf 30 Jahre Jägerleben“ veröffentlichte. Die Veränderungen der Jagd, die ich beschrieb und die sich damals schon abzeichneten, haben sich fortgesetzt und treten nun durch die Verdoppelung der jährlich neuen Jungäger, die auf den Jagdmarkt strömen, offen zu Tage.
Jagdscheinanwärter einst und jetzt
Als ich mich im Herbst des Jahres 1975 bei einem Jungjägerkurs anmeldete, gab es in ganz Deutschland noch keine einzige überregionale gewerbliche Jagdschule. Im Hinterzimmer einer völlig verrauchten heruntergekommenen Gaststätte bei Altbier, Schaps und Zigaretten trafen sich Ausbilder und Jagdscheinanwärter zweimal in der Woche zum Lernen. Entscheidend aber war -im Gegensatz zu heute- fast alle Teilnehmer kamen entweder aus den grünen Berufen wie Land- und Forstwirtschaft, waren betuchte Unternehmer oder deren Söhne. Damen machten zu dieser Zeit keinen Jagdschein. Ein verschwindend kleiner Teil waren Jagdscheinanwärter ohne Kontakt in die Jägerschaft. Fast alle Jagdscheinanwärter kannten bereits beim Eintritt in den Kurs einen Jagdpächter, der ihnen zu Beginn des Kurses die Möglichkeit, nach der bestandenen Jägerprüfung zu jagen, eingeräumt hatte. Für viele, vor allem die jungen unter den Jagdscheinanwärtern stellte das Ablegen der Jägerprüfung eigentlich nur die Legalsierung der bereits ausgeübten Jagd dar. Praktische Jagderfahrung hatten die jungen Jagdscheinanwärter zu genüge.
Und noch etwas unterschied die Jagscheinanwärter damals von denen von heute: Im Vordergrund stand die Aufnahme in eine elitäre gesellschaftliche Gruppe. Das Golfen oder das Segeln war damals noch lange nicht so verbreitet, wie wir es heute kennen. Heute geben die meisten Jagdscheinanwärter als Grund für das Ablegen der Jägerprüfung das Naturerlebnis an. Hätte vor 50 Jahren ein Jagdscheinanwärter diesen Grund angeführt, hätte er allgemeines Kopfschütteln ausgelöst.
Die Jagdpächterschaft vor 50 Jahren und heute
Doch auch in der Jagdpächterschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten ein schleichender, aber entscheidender Wandel vollzogen. In den 1970 er Jahren stellten überwiegend die regional verwurzelte Unternehmer die Jagdpächter. Oft waren sie mit ihren 20 und mehr Mitarbeitern der größte Arbeitgeber und hatten dementsprechend großen Einfluss in der Region. Ein entsprechend repräsentatives Jagdhaus gab den Rahmen, um die für das Unternehmen notwendigen Geschäfte mit und auf der Jagd abzuwickeln. Diese Jagden hatten in der Regel eine Größe jenseits der 700 ha. Ich kann mich nicht erinnern, in den ersten 20 Jahren meines Jägerlebens jemals in einer Jagd gejagt zu haben, die kleiner als 500 ha war.
Ein mit einem kleinen Gehalt als Hausmeister in der Firma angestellter und mit einem ausgedientem Firmenwagen ausgestatteter Jagdaufseher erledigte alle anfallenden Revierarbeiten. Bei den exklusiven Hochwildjagden in der Eifel, Hunsrück, Spessart, Taunus, Kellerwald, Knüllwald, Görde, und bayerisches Voralpenland waren es vor allem Konzerne der deutschen Industrie und Großindustrielle, die als Pächter auftraten. Hier wurde dann auch kein Jagdaufseher, sondern gleich ein oder mehrere Berufsjäger eingestellt, die sich nicht nur um das Revier, sondern auch um die jagdlichen Belange der Jagdgäste kümmern mussten.
In den weit abseits der Ballungsgebiete gelegenen Niederwildrevieren blieb dem Rest der Jägerschaft noch genügend jagdliche Betätigung auch mit kleinem Geldbeutel.
Dieses Jagdpächtermilieu ist lange Geschichte. Die großen Jagden der Konzerne sind den Komplianceregeln der Industrie zum Opfer gefallen. In den 1980er Jahren begann bis heute anhaltend der Ausverkauf des regional verwurzelten Mittelstandes. Sie wurden entweder verkauft, fusioniert, aufgelöst oder gingen in die Insolvenz.
Übrig geblieben waren Jagdgenossenschaften, denen nach und nach die Pächter ausgingen. Um das Dilemma abzuwenden, wurden die einst große Jagdbögen in viele kleine Jagdbögen aufgeteilt. Zudem wurden dann diese kleinen Jagdbögen an Jagdpächtergemeinschaften verpachtet. Mehrere Jagdpächter konnten nun die Jagdpacht der geschrumpften Jagdbögen schultern. Die kleineren Jagdbögen sind bei der Verpachtung somit auch für weniger betuchte Jäger erschwinglich. Für die Jagdgenossenschaften war es die logische Konsequenz auf den Wandel. Allerdings benötigen diese Kleinreviere aus Sicht der neuen Pächter weder einen Jagdaufseher noch einen Berufsjäger. Ein fataler Irrtum!
Mit dem Ende der großen Reviere endete auch die Zeit der Jagdaufseher und der Berufsjäger.
Der (Jung)jäger als Begehungsscheininhaber soll´s nun richten
Doch für das Wegfallen der professionellen Revierbetreuung hatten die Jagdpächter der neuen Generation schnell eine Lösung. Jagdschulen produzieren ein Heer an unbedarften Jungjägern, die nach der Möglichkeit des praktischen Jagens dürsten. Wenn man denen einen üppigen Hegebeitrag abnimmt, können sie sich gleich um Revierpflege, Hege und Wildvermarktung kümmern. Wer aufmerksam durch unsere Reviere geht und zahlreiche Gespräche mit Jungjägern geführt hat, weiß, dass dieses Konzept bis heute nicht funktioniert und selbst bei der jährlichen Verdoppelung der Jungjäger niemals aufgehen wird.
Wer sich einmal mehrere Jahre mit der Tätigkeit der Revierbetreuung auseinander gesetzt hat und diese Tätigkeit auch ausgeübt hat, weiß, dass sich hier gleich mehrere Berufe vereinen. Dabei geht es gar nicht alleine darum, diese Tätigkeiten ausüben zu können, sondern es oft darum geht, ein Gespräch mit den Inhabern dieser Berufe führen zu können. Der Umgang mit Holz zum Hochsitzbau sollte jedem klar sein. Aber auch weitreichende Kenntnisse aus der Landwirtschaft (Ackerbau, Viehzucht) und Forstwirtschaft sind notwendig, um mit den anderen Landnutzern ein Gespräch führen zu können. Nach der Jagd muss das Wild vermarktet und verarbeitet werden. Kenntnisse aus dem Metzgerhandwerk und der gehobenen Gastronomie sind erforderlich. Nun muss jedem klar sein, dass all diese Kenntnisse der praktischen Jagd völlig unabhängig von der Reviergröße erforderlich sind. Und neben der Fallenjagd und der Pflege der Hochsitzeinrichtungen soll dies nun der Jungjäger ohne praktische Ausbildung aber mit akademischen Abschluss richten bei gleichzeitigem Entrichten eines üppigen Hegebeitrages
Solch ein Konzept ist zum Scheitern verurteilt.
Im 2. Teil zum Thema Modernes Jagdmanagement geht es um: Der Jagdpächter als Dienstleister
Waidmannsheil
Stefan Fügner
Telefon: 0178 6141856
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Jagdhundeschule Anja Schmitz neu in Reifferscheid/Rheinland-Pfalz
geschrieben von Stefan Fügner
Vielleicht kennt der ein oder andere Jagdhundeführer mich noch unter den Namen
Jagdhundeschule Schuster aus Nordrhein-Westfalen, 53343 Wachtberg.
Nach meinem Umzug in die Eifel, Nähe Nürburgring und Heirat betreibe ich nun meine Jagdhundeschule in Reifferscheid direkt bei Adenau.
Mein Schwerpunkt in der Hundeausbildung liegt weiterhin auf Unterordnung. Ja, Unterordnung, das Wort alleine löst bei manch einem Hundeführer Unbehagen aus. Es wird doch schnell mit Drill und Härte in Verbindung gebracht.
Doch hier geht es nicht um veraltete, tierschutzwidrige Unterordnungsübungen, sondern um einen zuverlässigen Gehorsam für den Alltag als Familienhund und für alle weiteren Arbeitsbereiche oder Beschäftigungen des Hundes. Erst Gehorsam, dann Bespaßung!
Damit meine ich, dass jeder Hund zuerst über einen zuverlässigen Gehorsam verfügen sollte, bevor man mit Hundesportarten oder Jagdhundeausbildung beginnt.
Auch bin ich der Meinung, dass durch Welpenspielgruppen ohne Duldungsübungen und ohne Pausen problematisches Verhalten entstehen kann. Aber dieses Thema würde heute hier den Rahmen sprengen.
Meine große Leidenschaft ist das Gehorsamstraining mit großen Gruppen mit bis zu 20 Hunden. Hier ist starke Ablenkung gewährleistet und die Hunde können lernen, auch unter extremen Reizen Ruhe zu bewahren und zuverlässig zu gehorchen. Kombiniert mit Stadttraining, Sozialkontakten und Spielmöglichkeiten, ist das der Weg zum folgsamen, sozialverträglichen Familienhund oder Jagdgebrauchshund.
Üblicherweise beginne ich mit Einzeltraining oder sehr kleinen Gruppen. Die Königsdisziplin ist dann das Training in der Großgruppe.
Mein Vorbereitungstraining auf die Brauchbarkeitsprüfung wird gerne vor Beginn oder begleitend zu den Vorbereitungskursen der JGHV genutzt.
Die Geselligkeit kommt ebenfalls nicht zu kurz. Bei meinen Trainingstagen für Jagdhunde in Nordrhein-Westfalen, Rheinand-Pfalz und im Saarland findet immer im Anschluss ein reger Austausch statt, bei dem sich leicht Jagdkontakte knüpfen lassen.
Mein Herz schlägt für die Terrier und der Foxterrier hat es mir besonders angetan. Die Langnasen, wie sie gerne unter Liebhabern der Rasse genannt werden, sind meiner Meinung nach nicht so hart wie Deutsche Jagdterrier aber auch nicht so sensibel wie Westfalen Terrier. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel.
Ausbildung ohne Leckerli habe ich mir von Anfang an auf die Fahne geschrieben und damit seit 17 Jahren gute Erfahrung gemacht. Das ist mein Weg! Viele Wege führen nach Rom und meine Ausbildungsmethode ist sicherlich nicht für jeden Hund und erst recht nicht für jeden Hundeführer die richtige.
Grüße und Waidmannsheil
Anja Schmitz
Gartenstraße 34
53520 Reifferscheid, RLP
Mobil: 0171 9983081
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https://www.jagdhundeschule-schmitz.de/
Sachverständige LHundG – NRW Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8 f (TierSchG) zum Betrieb einer mobilen Hundeschule
Zuständiges Veterinäramt: Kreisverwaltung Ahrweiler
Pressemitteilung des Vereinigung der Jäger des Saarlandes K.d.ö.R. zur jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstahler
geschrieben von Stefan FügnerLieber Jägerinnen und Jäger,
unser Fachmann für Waffenrecht, Herr Eberhard Becker, möchte Sie wie folgt informieren:
Nachtzieltechnik / Infrarotstrahler
In einer aktuellen Zeitschrift des bayerischen Jagdverbandes werden waffenrechtliche Bewertungen hinsichtlich der jagdlichen Nutzung von Nachtzieltechnik und Infrarotstrahler vorgenommen. Es wird die These vertreten, dass der Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen waffenrechtlich auch dann erlaubt sei, wenn diese Geräte technisch bedingt eine künstliche Lichtquelle (z. B. Infrarotstrahler) verwenden.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt des BKA zum Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen durch die Jäger für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist. Die bundesweite Rechtsauffassung zum ergänzenden Einsatz von Infrarotstrahlern zu den Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten sieht jedoch anders aus. Sowohl das Merkblatt des BKA zum Einsatz der Nachtzieltechnik für Jäger, als auch die Bewertung des „Forum Waffenrecht“ (heute: BZL) gehen davon aus, dass die freigegebenen Nachtzielgeräte in Verbindung mit Schusswaffen über keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels, wie z. B. Infrarot-Aufheller, Lampen etc., verfügen dürfen. Weder in einschlägigen Waffenrechtskommentaren noch in den zurückliegenden Bundestagsdrucksachen zur Waffenrechtsänderung lässt sich die bayerische Auffassung nachvollziehen. Die Nutzungsfreigabe für die Jäger bezieht sich nach § 40 WaffG nur auf Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 der Anlage 2 des Waffengesetzes, somit nur auf die Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre).
Nicht erfasst werden hier Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (Licht sichtbar oder unsichtbar), wozu auch der Infrarotstrahler gehört, die aber in Nummer. 1.2.4.1 geregelt sind. Im Übrigen wäre die vorgesehene Anpassung im Waffenrecht und BJG (Entwurf vom 20.01.2021), auch Infrarotstrahler zusätzlich freigeben zu wollen, total überflüssig, wenn man der bayerischen Auffassung jetzt schon folgen würde. Von einer Orientierung an der bayerischen Auslegung kann deswegen nur abgeraten werden.
Man würde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren.
Eberhard Becker Juli 2024
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil! I
m Auftrag (Johannes Schorr) Geschäftsführer
Jägerheim - Lachwald 5
66793 Saarwellingen
www.saarjaeger.de
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