Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals
Massive Winderosion zu Ostern 2026 - warum Heckenpflege vor allem für Landwirte so wichtig ist
geschrieben von Stefan Fügner
Über die Ostertage 2026 kam es im Landkreis Lüchow-Dannenberg zu massiver Winderosion auf den Feldern, weil frisch gedrillte Äcker durch die Sonne ausgetrocknet waren und ohne windabweisende Hecken dem Wind schutzlos ausgeliefert waren.
Dass das Deutsche Jagdportal mit Sitz im niedersächsischen Wendland sich aktiv für die Heckenpflege einsetzt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Aber es bedarf immer wieder großer Motivation, um am Ziel, großflächig Heckenpflege zu betreiben, festzuhalten, ist doch die Resonanz und die Unterstützung selbst in der Region sehr gering bzw. nicht vorhanden. Jäger, Jagdgenossenschaften Naturschützer und Landwirte sehen zwar den Sinn einer fachlich fundierten Heckenpflege ein und erkennen auch den Mehrfachnutzen, den unsere Umwelt davon hat, aber wenn es um konkrete Unterstützung geht, steht man dann mehr oder weniger alleine da.
Das diesjährige Osterwochenende spielte uns dann doch durch eine Naturkatastrophe in kleinerem Ausmaßes in die Hände. Das sonnige Wetter in der Karwoche trieb die Bauern auf die Felder, um die letzten Äcker zu drillen. Doch der Regen nach dem Drillen blieb aus, stattdessen trocknete sonniges Frühlingswetter über mehrere Tage die Oberfläche der frisch gedrillten Flächen ohne Bewuchs binnen Tagen völlig aus. Über die Osterfeiertage nahm die Katastrophe dann ihren Lauf: Der Wind frischte stark auf und strich über die ungeschützten Felder mit der ausgetrockneten Oberfläche. Riesige Staubwolken der so wichtigen Nährstoffeinträge bewegten sich über das Wendland und führten binnen 2 Tagen zu einer massiven Winderosion auf den eh schon nährstoffarmen Sandböden. Viele Jahre mühevoller Arbeit in die Verbesserung des Nähstoffgehalts der sandigen Böden wurden zunichte gemacht. Die Nährstoffe wurden herausgeblasen und landeten in Gräben und angrenzenden Wäldern, also genau dort, wo sie nicht hingehören. Die Äcker sind nun wieder hellgelb gefärbt wie vor der Bodenverbesserung, weil dem Acker der wenige Humus und die wenigen Nährstoffe, die er hatte, herausgeblasen wurden.
Wie stark die Winderosion über die Ostertage auf den sandigen Feldern des Wendlandes zugeschlagen hat, habe ich auf dem Foto gestern morgen festgehalten. Natürlich kommt es immer nur alle paar Jahre zu der Verkettung unglücklicher Umstände, aber der Schaden der Winderosion ist deshalb immens, weil die mühevolle Arbeit der Bodenverbesserung von mehreren Jahren binnen Tagen zunichte gemacht wird. Eine gemeinsame Aktion von Landwirten, Jägern, Jagdgenossenschaften und Naturschützern könnte die unterbleibende Heckenpflege nach vorne bringen.
Wir vom Jagdportal unterstützen alle Akteure beim Aufbau einer solchen großflächigen Heckenpflege. Wer die fachlich fundierte Heckenpflege in seiner Region voranbringen will, der meldet sich beim Jagdportal.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
Telefon: 0178 6141856
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Produktinformation: Hubertus-Schutzbrief – Ein Rucksack voller Sicherheit für Jäger und Förster
geschrieben von Stefan Fügner
Der Hubertus-Schutzbrief bündelt alle wichtigen Versicherungen für Jäger und Förster in einem umfassenden Versicherungspaket. So erhalten Sie optimalen Schutz für alle Situationen rund um die Jagd:
Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdwaffenversicherung
Jagd-Rechtsschutzversicherung
Jagdunfallversicherung
Warum ist eine Jagdhaftpflichtversicherung wichtig?
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Beantragung eines Jagdscheins. Sie schützt Jäger vor finanziellen Folgen, wenn bei der Jagdausübung Dritte zu Schaden kommen.
Da insbesondere Personenschäden schnell sehr hohe Kosten verursachen können, bietet der Hubertus-Schutzbrief eine Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro. Jagdhunde sowie Schäden im Ausland sind automatisch mitversichert, sodass kein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich ist.
Schutz für Waffen und technische Ausrüstung
Ein Moment der Unachtsamkeit genügt: Beim Aufstieg auf den Ansitz rutscht die Waffe von der Schulter und Schaft oder Lauf werden beschädigt. In solchen Fällen übernimmt die Jagdwaffenversicherung die Reparaturkosten für Waffen und jagdliche Ausrüstung.
Der Versicherungsschutz umfasst neben der Waffe auch umfangreiches Zubehör wie Ferngläser, Futterale, Rucksäcke sowie moderne Technik wie Wärmebildkameras oder Zieloptiken.
Rechtliche Unterstützung bei Problemen mit der Waffenbesitzkarte
Für den Besitz einer Waffenbesitzkarte und eines Jagdscheins sind neben Mindestalter und Sachkunde insbesondere Zuverlässigkeit und persönliche Eignung entscheidend. Diese können beispielsweise durch Vorstrafen, laufende Verfahren oder Alkohol- und Drogenprobleme infrage gestellt werden. Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden, unterstützt die im Hubertus-Schutzbrief enthaltene Jagd-Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und übernimmt die Kosten einer juristischen Vertretung.
Unfallschutz für Begehungsscheininhaber
Begehungsscheininhaber sind häufig nicht über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft abgesichert, da es sich meist um eine freiwillige private Tätigkeit handelt. Eine zusätzliche Absicherung ist daher besonders wichtig. Die im Hubertus-Schutzbrief enthaltene Jagdunfallversicherung bietet Schutz bei jagdlichen Unfällen – sowohl im Revier als auch auf dem Weg dorthin oder zurück. Im Falle einer Invalidität oder im Todesfall wird eine entsprechende Leistung ausgezahlt. Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls bei Jagdaufenthalten im Ausland.
Fazit
Der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen erfordert nicht nur Fachwissen und Erfahrung, sondern auch eine umfassende Absicherung. Trotz größter Sorgfalt können bei der Jagd Unfälle oder Schäden entstehen. Mit dem Hubertus-Schutzbrief erhalten Jäger einen umfassenden Versicherungsschutz – für mehr Sicherheit im Revier und darüber hinaus.
Link zu den Angeboten der Arbeitsgemeinschaft Bad.-Württ. Jagdscheininhaber: Tarifrechner mit Sofortbestätigung

Arbeitsgemeinschaft
Bad.-Württ. Jagdscheininhaber
Otto-Hahn-Str. 23
71069 Sindelfingen
Tel. 07031/46909-11
Fax 07031/46909-29
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.arbeitsgemeinschaft-bw.de
Bundesförderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamerasystem zur Rehkitzrettung 2026
geschrieben von Stefan FügnerDas Bundesförderprogramm Rehkitzrettung ist ein Instrument der Digitalisierungsstrategie. Durch den Einsatz von Drohnen mit geeigneten Wärmebildkameras steht eine effiziente Technik zur Verfügung, um Wildtiere und vor allem Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren.
Aus diesem Grund hat sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auch in diesem Jahr dazu entschlossen, die Anschaffung solcher Drohnen für einen festgelegten Kreis von Anwendern mit einem Volumen von 2,1 Millionen Euro zu fördern.
Im Förderjahr 2026 wird ein Festbetrag von maximal 3.000,00 Euro pro Drohne gefördert.
Antragsberechtigt sind:
- Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören und
- andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Jagdgenossenschaften (vgl. § 9 Bundesjagdgesetz)
- Hegegemeinschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Vereine in Gründung
- Einzelunternehmen und
- Privatpersonen
Wir bitten Sie vor der Antragstellung unbedingt das Merkblatt "FAQ - Häufig gestellte Fragen, Stand: 25.02.2026 (PDF, 279 KB, barrierefrei)" und die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung (PDF, 437 KB, Nicht barrierefrei) gründlich zu lesen!
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren, bei dem jeder Teilnehmer einen einzigen Antrag auf Förderung stellen kann, ist ausschließlich online über das elektronische Antragssystem sehr einfach möglich.
Eine Antragstellung ist zurzeit noch nicht möglich!
Wir arbeiten intensiv an dem Online-Antragssystem. Sobald die Antragstellung möglich ist, wird der Zugang hier bekannt gegeben. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen ab. Danke für Ihre Geduld!
Hier können Sie bis einschließlich dem 30. Juni 2026 einen Antrag stellen.
Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises mit Auszahlungsantrag: 30.09.2026.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bis spätestens 31.12.2026.
Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang benötigt. Als Browser werden Google Chrome oder Microsoft Edge empfohlen. Bei Nutzung von mobilen Endgeräten (Tablet und Smartphone) ist die Funktionalität eingeschränkt oder gegebenenfalls nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen den Antrag ohne Unterbrechung ("in einem Rutsch") durchzuführen. Bitte nutzen Sie die Navigation im Antragssystem und nicht die Vor- und Zurück-Navigation des Browsers, da Sie dadurch automatisch ausgeloggt werden könnten.
Hinweis zu geförderten Bestandsdrohnen 2021-2023 bezüglich der Klassifizierung (CE-Kennzeichnung)
Zum 20.11.2024 ist eine dauerhafte Lösung für die Wildtierrettung mit Drohnen in Kraft getreten.
Mit der Allgemeinverfügung vom 01.10.2024 (PDF, 179 KB, Nicht barrierefrei) regelt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) folgendes:
Über landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen werden geografische Gebiete mit Gültigkeit ab dem 20.11.2024 zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung gemäß § 21h Absatz 4 Satz 1 LuftVO festgelegt.
Die Festlegung beruht auf der Risikobewertung vom 29.07.2024 des Luftfahrt-Bundesamts.
Innerhalb dieser eingerichteten geografischen Gebiete gilt abweichend von der Regelung in UAS.OPEN.040 (2) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (ABl. L 152 vom 11.6.2019, S. 62) für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten, die zu Tierschutzzwecken und Wildtierrettung und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden, folgende Regelung:
Unbemannte Fluggeräte mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g bis 25 kg dürfen bei einem Betrieb in der "offenen" Kategorie, Unterkategorie A3 von dem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abweichen. Der seitliche Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten soll stets größer als 10 Meter und stets größer als die Flughöhe des unbemannten Fluggeräts sein.
Damit ist die Rehkitzrettung auch in der Nähe von Häusern ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand weiterhin möglich.
Zum Herunterladen
- Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung (PDF, 437 KB, Nicht barrierefrei)
- FAQ - Häufig gestellte Fragen, Stand: 25.02.2026 (PDF, 279 KB, barrierefrei)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF, 136 KB, Nicht barrierefrei)
- Zuwendungsvoraussetzungen 2026 (PDF, 82 KB, barrierefrei)
- Datenschutzerklärung und Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (PDF, 153 KB, barrierefrei)
- Hinweisblatt: "Subventionserhebliche Tatsachen" (PDF, 304 KB, Nicht barrierefrei)
- Vorlage: Nachweis über den Drohneneinsatz (PDF, 802 KB, Nicht barrierefrei)
- Allgemeinverfügung vom 01.10.2024 (PDF, 179 KB, Nicht barrierefrei)
- Ausfüllhilfe (PDF, 1 MB, Nicht barrierefrei)
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html
Verkehrssicherungspflicht - Keine Haftung des Jagdpächters bei Sturz eines Dritten von einem Hochsitz
geschrieben von Stefan Fügner
Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Hochsitzes bestehen grundsätzlich nur gegenüber befugten Nutzern. Dazu zählen Inhaber einer Jagderlaubnis, nicht aber Dritte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit heute veröffentlichtem Beschluss den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Berufungsverfahren zurück, mit dem Schadensersatzansprüche nach einem tödlichen Sturz vom Hochsitz weiterverfolgt werden sollten.
Die Kläger nehmen die Beklagten nach dem Tod ihres Lebensgefährten bzw. ihres Vaters in Anspruch. Die Beklagten sind jagdausübungsberechtigte Revierpächter des streitgegenständlichen Jagdbezirkes. Sie hatten dem Zeugen K. eine Jagderlaubnis erteilt. Der Zeuge K. befand sich im November 2020 auf dem ca. 4 m hohen Hochsitz, als auch der Verunfallte nach Kontaktaufnahme zum Zeugen K. hochstieg. Nach Beendigung des gemeinsamen Ansitzes stürzte der Lebensgefährte beim Versuch, den Hochsitz über die Leiter zu verlassen, zu Boden und verstarb. Die obere Sprosse der Leiter des Hochsitzes war in der Mitte durchgebrochen.
Die Kläger begehren Schadensersatz und Unterhalt. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der zuständige 11. Zivilsenat des OLG teilte diese Einschätzung und hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen.
Die behauptete Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Beklagten, für die Sicherheit des Hochsitzes zu sorgen, habe nicht gegenüber dem Verunfallten bestanden, führte der Senat aus. Grundsätzlich werde eine bestimmungswidrige Nutzung nicht von der Verkehrssicherungspflicht erfasst. Jagdpächter und Eigentümer eines Jagdhochsitzes hafteten erwachsenen Person, die den Hochsitz unbefugt besteigen und dabei zu Schaden kommen, nicht wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Der Hochsitz stehe im Eigentum des Jagdpächters und sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Er diene ausschließlich dem Jagdberechtigten und den von ihm ermächtigten Personen bei der Ausübung der Jagd. Dies bestätige auch das Hessische Waldgesetz. Demnach gelte das Recht jeder Person, den Wald zu betreten, gerade nicht für jagdbetriebliche Einrichtungen. Hier habe sich an dem Hochsitz außen auch ein entsprechendes Warnschild befunden, dass grundsätzlich das Betreten des Hochsitzes verbot („Jagdwirtschaftliche Einrichtung BETRETEN VERBOTEN“). Der Verunfallte sei damit ein Unbefugter gewesen. Er sei weder Jagdberechtigter gewesen noch sei ihm von den jagdberechtigten Beklagten die Nutzung des Hochsitzes gestattet worden.
Ob der Zeuge K. dem Lebensgefährten die Nutzung des Hochsitzes gestattet habe, könne offenbleiben. Auch dann wäre er nicht als von der Verkehrssicherungspflicht geschützter befugter Nutzer anzusehen. Nicht jeder Inhaber einer Jagderlaubnis - wie hier der Zeuge K. - sei ohne Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten befugt, Dritten die Nutzung jagdbetrieblicher Einrichtungen zu erlauben. Gegen eine solche unkontrollierbare Ausweitung der Haftung der Jagdausübungsberechtigten spreche schon, dass die Jagderlaubnis nur schriftlich erteilt werden könne. Dies solle gerade sicherstellen, dass der Kreis der geschützten befugten Nutzer für den Jagdausübungsberechtigten erkennbar und kontrollierbar bleibe.
Da die Berufung unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt worden war, ist damit das landgerichtliche Urteil rechtskräftig.x Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.x Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.2.2026, Az. 11 U 9/25x (vorausgehend Landgericht Limburg, Beschluss vom 22.1.2025, Az. 2 O 2/24x Die Entscheidung ist in Kürze unter www.rv.hessenrecht.hessen.de Öffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.
Produktinformation: Artemis Plus – Dein Wild. Dein Vorteil
geschrieben von Stefan Fügner
Artemis Plus ist das innovative Vorteils- und Rückvergütungssystem für Jäger in Deutschland. Das Programm verbindet nachhaltige Wildverwertung, faire Vergütung und moderne Digitalisierung in einem einzigartigen Kreislauf:
Jäger liefern ihr Wild an Artemis – und erhalten immer ein Guthaben, das sie flexibel im Artemis-Onlineshop gegen hochwertige Produkte einlösen können.
Was ist Artemis Plus?
Artemis Plus ist ein digitales Bonus- und Bindungssystem für Jäger, Forstbetriebe und Wildlieferanten.
Für jedes abgegebene Stück Wild wird dem Jäger automatisch ein Guthaben gutgeschrieben. Dieses Guthaben kann anschließend im Artemis-Onlineshop eingelöst werden – zum Beispiel für:
- Wildprodukte & Spezialitäten
Wildwurst und Fertigprodukte
Wichtig: Es gibt keine Entweder-oder-Lösung – Jäger erhalten immer ein Guthaben, das flexibel eingelöst werden kann.
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Vorteile von Artemis Plus für Jäger
✅ Faire Vergütung & Transparenz
Jeder Jäger sieht klar und nachvollziehbar:
- Welche Mengen abgegeben wurden
- Welches Guthaben entstanden ist
- Welche Einlösungen bereits erfolgt sind
✅ Nachhaltige Wildverwertung
Artemis Plus fördert:
- Regionale Kreisläufe
- Ganzheitliche Wildverwertung
- Kurze Transportwege
- Professionelle Zerlegung und Verarbeitung
✅ Digitale Einfachheit
- Online-Übersicht über Guthaben
- Direkte Einlösung im Shop
- Keine Papierabrechnungen
- Klare Prozesse für Jagd & Forst
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Artemis Plus – Mehr als ein Bonussystem
Artemis Plus ist Teil eines modernen Wild-Ökosystems. Ziel ist es, Wild als hochwertiges, nachhaltiges Lebensmittel zu etablieren und gleichzeitig Jäger langfristig zu binden.
Das System verbindet:
- Jäger
- Sammelstellen
- Zerlegebetrieb
- Handel & Gastronomie
zu einer professionellen, fairen und zukunftsfähigen Wertschöpfungskette.
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Für wen ist Artemis Plus geeignet?
- Jäger & Jagdgemeinschaften
- Forstämter & Landesforsten
- Berufsjäger & Revierinhaber
- Wildsammelstellen & Kooperationspartner
Mit freundlichen Grüßen
ARTEMIS GmbH & Co. KG
Am Kenner Haus 5 + 7
54344 Kenn
Telefon: +49 800 800 55 25 (kostenfreie Hotline)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Shop: https://artemis-plus.de/
Brief an alle Wolfsbefürworter: Hört auf, die Gesellschaft zu spalten!
geschrieben von Stefan FügnerKommt es in den sozialen Medien zu einer Diskussion über die Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland, so werden die Diskussionen mit äußerster Härte geführt. Eine sachliche Diskussion ist kaum noch möglich. Die Beleidigungen und Beschimpfungen haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, die eine normale Diskussion unmöglich macht. Doch mittlerweile hat die Diskussion über das Für und Wider einer Bestandsreduzierung eine Dimension erreicht, die weit über eine normale Diskussion hinausgeht. Eine kleine Gruppe von Naturschützern, die jede Reduktion der Bestände kategorisch ablehnen, erklären Weidetierhalter schlichtweg für unfähig, ihre Tiere vor Wolfsüberfällen schützen zu können. Ihnen wird generell Faulheit vorgeworfen, weil sie keine wolfssichere Gatterung ihrer Weidetiere vornehmen. Und wo man gerade dabei ist, die Landnutzer pauschal für Vollidioten zu erklären, nimmt man alle Jäger gleich mit ins Visier. Hier werden alle Jäger pauschal als Mitglieder einer schießwütigen Lobbygruppe diffamiert, die nichts anderes im Sinn hat, als Jagd auf Wölfe zu machen, weil den Jägern der Wolf als jagdbares Wild noch fehlt. Ganz unverblümt erklärt man der Öffentlichkeit, vom Monitoring nicht mehr erfasste Wölfe wurden von Jägern illegal getötet. Ein anderes verschwinden wird gar nicht in Betracht gezogen.
Um der weiteren Spaltung der Gesellschaft vorzubeugen, mein Brief an alle bedingungslosen Wolfsbefürworter:
Liebe Wolfsbefürworter,
wir Landnutzer und Dorfbewohner kommen sehr gut miteinander klar. Auch wenn es hier auf dem Land mal den einen oder anderen Konflikt gibt, lösen wir den meistens selbst und sind dabei sehr erfolgreich. Aber den Konflikt, den wir seit einigen Jahren nun mit Euch und Eurem überzogenen Wolfsschutz haben, spaltet nicht nur die Landbevölkerung, sondern die gesamte Gesellschaft.
Wir brauchen niemanden, der uns erklärt, wie wir in Einklang mit der Natur zu leben haben. Schon gar nicht von Menschen, die nicht von der Natur leben. Seit uns die große Politik in den Städten vergessen hat, haben wir gelernt, alleine hier auf dem Land klar zu kommen und ihr werdet es kaum glauben, aber es klappt sehr gut auch ohne die Einmischung der Politiker aus den Großstädten. Wir tun etwas, wovon viele Städter nur träumen können, wir versorgen uns mit immer mehr Lebensmittel selbst und auch hier kommen wir dem Ziel, große Teile unserer Nahrung selbst zu produzieren, immer näher. Auch mit unserem Holz trotzen wir hier auf dem Land der Kostenexplosion in den Städten durch hohe Energiepreise.
Wir leben hier seit vielen Jahrhunderten in Einklang mit der Natur. Ohne diese ständigen Kompromisse mit der Natur wäre diese wunderschöne Kulturlandschaft Mitteleuropas nie entstanden, die so viele Städter als Erholungssuchende heute so sehr zu schätzen wissen.
Doch was wir ganz besonders am Leben auf dem Dorf lieben, ist unser stressfreies Leben hier. Dieses ruhige Leben ohne Existenzängste und ohne die Einmischung von außen möchten wir gerne beibehalten. Die Erfahrung der letzten Jahrhunderte hat gezeigt, dass unser Leben immer dann besonders friedlich verläuft, wenn man uns mit unseren Sorgen alleine lässt und uns erlaubt, die Probleme selbst vor Ort lösen zu dürfen.
Mittlerweile hat die Wolfspopulation in Deutschland in einigen Gebieten unerträgliche Zustände erreicht, Nutztierhalter sind in ihrer Existenz bedroht, Wölfe werden immer häufiger auch den den Randgebieten großer Städte gesichtet.
Auch die Politik sieht mittlerweile ein, dass eine Regulierung der Wolfsbestände unumgänglich ist. Anstatt aber dass Ihr Euch konstruktiv in die Diskussion einbringt, verschärft Ihr seit einigen Wochen die Diffamierung der Landnutzer.
Wir möchten eines klar stellen: Die Nutztierhalter sind nicht zu blöd, wolfssichere Zäune auszustellen und bei den Jägern handelt es sich auch nicht um schießwütige geile Tierquäler. Und ja, wir sind als Landnutzer alle nicht neutral und objektiv, wir sind alle betroffene dieser Situation, was Ihr von Euch nicht behaupten könnt, weil Eure Existenz in der Regel nicht von der Land- oder Naturnutzung abhängt.
Hört auf, der Öffentlichkeit den dummen Weidetierhalter, den schießwütigen Jäger und umweltverblödeten Dorfbewohner zu erklären, der nichts anderes im Kopf hat, als die Natur zu zerstören und den Wolf wieder auszurotten.
Unsere städtischen Gesellschaften ist schon genug gespalten, wir hier auf dem Land lösen unsere Probleme mit tragfähigen Kompromissen. Dies machen wir hier schon seit vielen Jahrhunderten, sind damit sehr gut gefahren und benötigen auch jetzt beim Wolf klare gesetzliche Regelungen, aber keine Einmischung von außen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Fügner


Überhege ist der Misserfolg der Hege, oder warum das Regiejagdkonzept Zukunft hat
geschrieben von Stefan Fügner
Den etablierten Jagdpächtern und den Regiejagdbetreibern fehlen erfahrene vor allem professionelle Jäger gleichermaßen
In den meisten Jagdbezirken ist die Verbisssituation nicht so ernst, dass man zu den Maßnahmen des Reduktionsabschusses durch einen Regiejagdbetrieb greifen muss, doch in immer mehr Revieren ist der Verbiss derart offensichtlich, dass die dortigen Jagdpächter um ihre Zukunft bangen müssen.
Die Gründe sind allerorts die gleichen und liegen zum einen in den veränderten Biotopen in unseren Revieren und zum anderen aber am Fehlen von erfahrenen Jägern und Begehern. Dies gilt für Jagdpächter gleichermaßen wie für Regiejagdbetreiber.
Den meisten Revieren fehlt bisher die Ermittlung des Jagdwerts, der überhaupt erst eine für das Revier verträgliche Wilddichte festlegt.
Die etablierte Jägerschaft, die durch die Einführung der Regiejagdbetriebe ihre Vorstellung von Hege bedroht sieht, sollte sich zuvor intensiv mit dem Begriff des Jagdwertes beschäftigen.
Viele Reviere in Deutschland lassen die von vielen Jägern gewünschte Wilddichte überhaupt nicht (mehr) zu. Die etablierte Jägerschaft sollte sich statt der Hege viel mehr mit der Schaffung von Äsungsflächen mit ausreichender Deckung beschäftigen, um dadurch erst höhere Wildbestände durch die Verbesserung des Jagdwertes zu ermöglichen.
Ursache für die Veränderung der Biotope in unseren Revieren sind die riesigen landwirtschaftlichen Flächen, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind und die weder ausreichend Äsung noch Deckung das Jahr über bieten. Ab einer bestimmten Größe müssten diese Großflächen bei der Berechnung der jagdbaren Fläche herausgenommen werden, da sie für das Wild über das Jahr keinerlei nutzen haben. Wenn im Herbst das Schalenwild in der Feldflur durch die Ernte in die Wälder vertrieben wird, weil Deckung und Nahrung außerhalb des Waldes fehlt, bleibt nur noch der Verbiss an den Jungpflanzen im Wald. Je weniger Wald und je größer die Agrarflächen, desto höher der ist der Verbiss an den Jungpflanzen in den wenigen angrenzenden Waldflächen.
Ausgerechnet im Februar und März, wenn das Wachstum der Embryonen, das Schieben des Gehörns, der einsetzende Haarwechsel und die zunehmende Bewegungsaktivität des Wildes nährstoffreiches Futter notwendig macht, ist die Feldflur immer noch leer. Das Schalenwild muss massiv die Jungpflanzen verbeißen, weil es schlichtweg nichts anderes findet. Man schätzt , dass 80% der Verbisses nur in diesen 2 Monaten erfolgt. Schon wenige Rehe können in Revieren ohne Deckung und Äsung in den Wäldern einen Totalschaden erzeugen. Revier mit großen Agrarflächen und wenig Wald vertragen keine Wilddichten, wie sie Jagdpächter zur Hege benötigen. Hege, wie sie von vielen Jagdpächtern betrieben wird, fordert hohe Dichten, um selektiv entnehmen zu können. In Revieren mit wenig Wald und industriell bewirtschafteten Agrarflächen ist das nicht möglich.
Eine Jägerschaft, die sich weigert, in den Revieren mit hohem Verbiss durch höhere Abschusszahlen entgegenzusteuern, werden auf kurz oder lang die Reviere verlieren, weil die mageren Pachten die hohen Schäden durch Verbiss niemals decken. Dies haben längst viele Waldbesitzer erkannt, alleine die Umsetzung der Eigenbewirtschaftung dauert länger, weil geeignete Jäger fehlen, die über ausreichende Erfahrungen und Professionalität verfügen.
Die ersten Jahre des Regiejagdbetriebs brachten viele neue Erkenntnisse, die der etablierten Jägerschaft fehlen.
Man kann in einem Rehwildrevier über mehrere Jahre den Abschuss verdreifachen, ohne das sich danach die hohe Jahresstrecke verringert. Allerdings reicht diese Verdreifachung der Abschusserhöhung auch nicht aus, damit sich an der Verbisssituation etwas gravierend ändert. Diese Erkenntnisse zeigen vor allem, wie brisant die Situation in einigen Revieren ist und dass mit den herkömmlichen Methoden der etablierten Jägerschaft der Überpopulation nicht beizukommen ist.
Die faktisch nicht vorhandene praktische Ausbildung der Jäger ist der alles begrenzende Faktor
Zwar besteht die Jägerschaft über weit mehr als 300.000 Jäger, aber die wenigsten von ihnen verfügen über eine für die Jagd notwendige praktische Jagdausbildung. Es fehlt an den einfachsten Kenntnissen über die Natur, die Auswirkungen des Wetters und zahlreicher anderer Faktoren und das sehr unterschiedliche Verhalten des Wildes über den Jahreszeitraum, das einen häufigen Jagderfolg erst ermöglicht.
Es fehlt vor allem aber an Ansprechroutine, die ein schnelles und sicheres Ansprechen ermöglicht und letztendlich fehlt es an Schussroutine. Insbesondere bei der Ansprech- und Schussroutine sind die größten Defizite, weil in den meisten Revieren Begeher kaum mehr als 2 Rehe erlegen dürfen bzw. können. Die strengen Abschusskriterien, die der Jagdpächter vorgibt und bei deren Nichtbefolgung der Ausschluss von der Jagd droht, können von einem unerfahrenen Jäger gar nicht erfüllt werden. Zu oft unterbleibt die Erlegung durch den unerfahrenen Jäger, weil er seine Jagdmöglichkeit nicht gefährden möchte.
Zudem muss der unerfahrene Jäger viel ansitzen, um überhaupt einmal zur Erlegung zu kommen. Wer so viele Ansitze benötigt, um Erfolg zu haben, bringt eine immense Unruhe in das Revier. Diese viele Zeit des erfolglosen Ansitzens können die meisten Freizeitjäger mit ihrem eigentlichen Beruf in der Regel überhaupt nicht erfüllen. Mit den immer heimischer werdenden Rehen potenziert sich das Problem. Der Freizeitjäger, der versucht, mit einem außerhalb der Jagd ausgeübten Beruf, Schußroutine zu erlangen, scheitert in der Regel.
Regiejagdbetreiber und Jagdpächter verzweifeln immer häufiger an der Masse der unerfahrenen Jäger. Das Regiejagdkonzept offenbart allerdings erst das Dilemma, weil der in der etablierten Jägerschaft üblicherweise entrichtete Hegebeitrag das Problem des Regiejagdbetriebs, mehr Abschüsse zu erbringen, nicht löst.
Insofern ist eine praktische Jagdausbildung nach der Jägerprüfung, die sich an der Erlegung von Wild orientiert , dringender als je zuvor!
Waidmannsheil
Euer
Stefan

Telefon: 0178 6141856
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Pressemitteilung des Bundesverbandes zivile Legalwaffen
geschrieben von Stefan FügnerBZL ( Bundesverbandes zivile Legalwaffen) veröffentlicht Broschüre zur Reform des Waffenrechts
26-mal Klartext
Unter dem Titel „Gemeinsam für ein besseres Waffenrecht“ hat der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) eine Online-Broschüre erstellt, in der er seine 26 wichtigsten Forderung zur Reform des Waffenrechts klar benennt, argumentativ sauber untermauert und auf 28 Seiten kompetent und knackig präsentiert. Matthias Klotz, Vorsitzender des BZL, war vor allem die kompakte und allgemein verständliche Aufarbeitung der Themen wichtig: „Wir können jetzt im Zuge der Waffengesetz- Evaluierung den politischen und gesellschaftlichen Diskurs nur dann erfolgreich gestalten, wenn in wenigen Sätzen klar wird, worum es geht, wo die Dinge im Argen liegen und vor allem wie wir sie verbessern können. Denn oft sind Politik und General-Interest-Medien gar nicht tief genug in den jeweiligen Themen drin, um unsere Anliegen sachlich bewerten zu können. Daher ist diese Broschüre so wichtig – denn jetzt sind alle auf „Ballhöhe“. In den kommenden Wochen wird der BZL daher mit allen relevanten Akteuren das persönliche Gespräch suchen, um zu den 26 Punkten ins Detail zu gehen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. „Wir sind guter Dinge, hier auf aufgeschlossene Gesprächspartner zu treffen, die das gleiche Interesse haben wie wir – nämlich die Forderungen des Koalitionsvertrages effizient umzusetzen. Und das muss heißen, dass echter Bürokratieabbau, spürbare Entlastungen für Legalwaffenbesitzer und ein klarer Fokus auf die Bekämpfung illegaler Waffen und ihrer Besitzer Realität werden“, so Klotz wörtlich.
Hier der Link zur BZL-Broschüre: https://www.unserebroschuere.de/BZL/WebView/

Die bedingungslosen, überwiegend urbanen Wolfsschützer haben den Begriff der Nachhaltigkeit (noch) nicht verstanden
geschrieben von Stefan FügnerDer naturferne Städter kann in seinem urbanen Lebensumfeld mit dem Begriff der Nachhaltigkeit nichts anfangen. Für die Landbevölkerung hingegen ist die nachhaltige Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen von existenzieller Bedeutung.
Der Begriff der Nachhaltigkeit und seine falsche Anwendung durch selbsternannte Experten

Kaum ein Begriff wurde in den letzten Jahren derart überstrapaziert, wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Doch viel schlimmer noch ist die völlig falsche Benutzung des Begriffs, überwiegend durch die Politik und die selbsternannten Natur-und Umweltexperten.
In zahlreichen Talkshows, in denen sich diese Umwelt- und Naturexperten mit unseren Politikern tummeln , wird das Wort „langfristig“ immer wieder fälschlicherweise durch das Wort „nachhaltig“ ersetzt. Die Nachhaltigkeit ist mittlerweile ein bis zur völligen Unkenntlichkeit überstrapazierter Begriff geworden, der dadurch seine eigentliche Bedeutung völlig verloren hat. Aber es hört sich eben viel besser an, wenn Politiker oder selbsternannte Umweltexperten von Nachhaltigkeit faseln, obwohl sie eigentlich nur die banale Langfristigkeit meinen.
Durch diese fortwährende falsche Nutzung und vor allem das fehlende Rügen dieser Falschnutzung des Begriffs wird aber auch immer wieder erkennbar, wie weit sich unsere urbane Gesellschaft und ihre selbsternannten Umweltexperten von der Idee der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen entfernt haben.
Bei den oft unvereinbaren Positionen der Landbevölkerung einerseits und der Stadtbevölkerung andererseits bei der Bejagung des Wolfes wird erkennbar, wieso die urbane Bevölkerung mit dem Begriff Nachhaltigkeit wenig anfangen kann.
Der Begriff Nachhaltigkeit und seine Entstehung
Der Begriff Nachhaltigkeit fand erstmals in der Forstwirtschaft unter der enormen Holznutzung bei der Salzgewinnung und im Bergbau Einzug.
Doch schon viel früher, vor fast 1000 Jahren begannen die Klöster, allen voran der Orden der Zisterzienser damit, Konzepte zu entwickeln, wie man die Natur nutzt, ohne sie zu verbrauchen. Zwar sprach man damals noch nicht von Nachhaltigkeit, aber das Ziel war es, die 7 Monate der vegetationslosen Zeit (das Gegenteil vom Aldi) zu überwinden. Oft kam es im frühen Mittelalter dazu, dass die Menschen durch die fehlenden Kenntnisse von der Haltbarmachung von Lebensmitteln den Winter nicht überlebten. Strenge, lang anhaltende Winter rafften die Bevölkerung ganzer Landstriche dahin. Zudem führten fehlende Kenntnisse über die Nutzung von Ressourcen zu furchtbarem Raubbau an der Natur.
Das Überleben in der vegetationslosen Winterzeit wurde bei der Bevölkerungsentwicklung im Mittelalter das zum alles begrenzenden Faktor, den es aus Sicht der Mönche zu überwinden galt.
Die Verarbeitung von Lebensmitteln zur Haltbarmachung war aber erst der Anfang. Die Klöster begannen damit, großflächige Kartierung von Naturflächen um ihre Klöster zu erstellen, in denen die optimale Nutzung dieser Naturflächen erfasst wurde. Diese Kartierung legte fest, wo sich optimale Standorte von Wasser- und Windmühlen befanden. Es wurde ermittelt, welche Flächen sich für Ackerbau eignen (fruchtbarer Schwemmlandboden in den Bach- und Flussniederungen). Um Erosion zu verhindern, wurden immergrüne Weideflächen überwiegend an den Hängen angelegt. Die wenig ertragreichen Flächen sollten der Holznutzung dienen. Die über viele Jahre von den Mönchen entwickelte Teichwirtschaft direkt an die Klöster angrenzend sicherte den Menschen eine ganzjährige Bevorratung und Versorgung mit eiweißhaltigen Fisch. Noch heute nennt der Wasserbauer den Ablauf eines Teiches Mönchsbauwerk.
Diese viele Jahrhunderte anhaltende Forschung und Entwicklung der vielen Klöster in der Naturnutzung ließ in Mitteleuropa eine Kulturlandschaft entstehen, die die Bevölkerungsentwicklung, wie wir sie vom Mittelalter bis heute kennen, erst ermöglichte. Die Nutzung der Ressourcen wie wir sie hier im Mitteleuropa kennen, wurde über viele Jahrhunderte entwickelt und besteht bis heute.
Die lange Tradition der Jagd und ihr Platz in der nachhaltig bewirtschafteten Kulturlandschaft
Auch die Mönche hatten erkannt, dass Wildfleisch und sein hoher Eiweißanteil ein wichtiger Bestandteil der Ernährung darstellt. Die herbstliche Jagd stellte für die Klöster einen wesentlichen Bestandteil der Beschaffung von Fleisch dar. Das Wild lebte in der freien Natur, es brauchte nicht versorgt zu werden und vermehrte sich von ganz alleine. Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet der Schutzheilige der Jäger, der Heilige Hubertus, ein Geistlicher im Rang eines Bischofs war. Er wurde durch die Begegnung mit einem Hirsch, der ein Kreuz zwischen den Stangen trug, zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Wildes bekehrt und ließ nach der Begegnung von seiner ungezügelten und maßlosen Jagd (Raubbau) ab.
Aber auch bei der Vereinbarkeit der Natur mit der Kulturlandschaft stieß die Entwicklung an ihre Grenzen. Wolf und Bär überfielen des Nachts das Weidevieh. Zudem gingen Bären an den Bienenstöcken zu Schaden (Honig, als einziges Süßungsmittel im Mittelalter wurde mit Gold aufgewogen). Der Biber, der als einziges Tier sich sein Biotop selber schafft, zerstörte mit seinem Dammbau die Mühlgräben der Wassermühlen und verwandelte mühsam entwässerte Ackerflächen binnen weniger Tage in eine Seenlandschaft und zerstörte die Ernte.
Bär, Wolf und Biber hatten in der nachhaltig bewirtschafteten Kulturlandschaft keine Existenzberechtigung und wurden mit dem Ziel der Ausrottung bejagt. Durch deren Zerstörung der von den Menschen genutzten Flächen und Güter war mit diesen Tieren eine gemeinsames Leben in einer Kulturlandschaft unvereinbar. (Die Aussage, die Menschen müssen wieder lernen, mit dem Wolf zu eben, ist ein Märchen verklärter Tierschützer). Gab es am Anfang des Entstehendes der Kulturlandschaften um die Klöster noch Wildnisflächen als Rückzugsgebiete, verschwanden diese Tiere mit der Zunahme der wachenden Bevölkerung in den immer dichter besiedelten Gebieten Mitteleuropas irgendwann gänzlich.
Die Weidewirtschaft, der Wolf und die Nutzung der Natur durch Besitz und Eigentum an der Kulturlandschaft
Über viele Jahrhunderte hat sich in der ländlichen Kulturlandschaft ein ausgeklügeltes System von Besitz und Eigentum entwickelt. Am Anfang steht immer eine Nutzfläche, sei es ein Bachlauf oder ein Teich (Fischwirtschaft), ein Wald (Forstwirtschaft und Jagd), ein Acker (Getreide- und Futterwirtschaft), eine Koppel (Weidewirtschaft und Pferdewirtschaft ). Alle diese Flächen mit ihren Besitz- und Eigentumsverhältnissen bilden den Anfang der Nachhaltigkeit als deren ökonomische Komponente. Mit dem Recht der Nutzung einer Fläche, egal ob Pacht oder Eigentum, setzt sich überhaupt erst die Nutzung der Kulturlandschaft in Gang.
Immer noch arbeiten in der Forstwirtschaft und der Landwirtschaft große Teile der ländlichen Bevölkerung. Diese Wirtschaftsbereiche haben zwar seit der Industrialisierung gewaltige strukturelle Veränderungen durchlaufen. Die Mechanisierung setzte große Teile der unqualifizierten Landarbeiter frei. An die Stelle der wegrationalisierten Landarbeiter trat der Sektor der Landmaschinen mit hochqualifizierten Arbeitern in Beschaffungs- und Serviceunternehmen.. Die Menschen, die in den vielen Bereichen der Landwirtschaft tätig sind, sei es als Landwirtschaftshelfer, als Landmaschinenmechaniker oder als selbständiger Lohnunternehmer oder freier Bauer stellen die soziale Komponente der Nachhaltigkeit in unserer Kulturlandschaft dar.
Liebe Natur- und Umweltexperten und liebe Politiker ohne tieferen Kontakt in den ländlichen Raum,
jeder, der mehr Wildnis und unberührte Natur in unserer ländlichen Kulturlandschaft fordert, greift immer auch in die Nutzungsrechte der dort lebenden Bevölkerung ein und bedroht deren Existenz. Ein Wald , den man sich selbst überlassen will, um mehr natürliche wachsende Waldflächen zu bekommen (Nationalpark), greift in das Eigentumsrecht der dort wirtschaftenden Waldbauern ein.
Wer weniger Dünger und Spritzmittel fordert, greift in die Nutzungsrechte der landwirtschaftlichen Flächen ein und reduziert die Erlöse der landwirtschaftlichen Betriebe.
Wer für den Wolf bedingungslos überall eine Existenzberechtigung fordert, der greift massiv in die Nutzung der Flächen in der Weidewirtschaft ein.
Die Menschen, die auf dem Land arbeiten, fühlen ich von der kompromisslosen Forderung nach der Wiederansiedlung des Wolfes massiv in ihrer Existenz bedroht.
Viele verarbeitende Betriebe verlassen zur Zeit wegen hoher Lohn- und Energiekosten Deutschland (Deindustrialisierung). Die damit verbundenen sozialen Verwerfungen sind bis heute nicht absehbar. Die Landbevölkerung aber ist bedingungslos an die Nutzung ihres Grund und Bodens gebunden. Ein Abwandern in das billigere Ausland kommt für sie nicht in Frage.
Die Nachhaltigkeit ist ein hochkomplexes Spannungsfeld mit einer ökologischen, ökonomischen und einer sozialen Komponente. Wer auch nur eine Komponente vernachlässigt oder völlig unbeachtet lässt, wird dem Begriff der Nachhaltigkeit nicht gerecht. Wer diese Spannungsfeld nicht erkennt und bei der Wolfsproblematik unberücksichtigt lässt, spielt mit den Existenzen der Menschen auf dem Land. Hier liegt der Grund für das oft aggressive Verhalten der Landbevölkerung gegenüber den naturverklärten Wolfsbefürwortern aus der Stadt.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
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Ein zweifelsfrei verfassungswidriges Waffengesetz und die Tatenlosigkeit der Jagd- und Waffenverbände
geschrieben von Stefan Fügner
Seit Jahren arbeiten Waffenbehörden und Juristen mit einem völlig unbrauchbaren und seinen Zweck völlig verfehlten Waffengesetz ohne dass sich etwas ändert. Doch die Tatenlosigkeit der Akteure hat seinen Grund
Das Waffengesetz und die Behördenwillkür
Seit Jahren müssen sich Jäger und Sportschützen mit einem Waffengesetz herumärgern, das nicht nur über die Jahre verschärft wurde, sondern das auch durch rechtsunbestimmte Begriffe für die Behörden immer vielseitiger auslegbar geworden ist. Dadurch häufen sich mit jeder Verschärfung für die Jäger und Sportschützen nicht nur die Behördenwillkür, sondern auch der allerorten beklagte Bürokratenschwachsinn.
Die Verfassungswidrigkeit des Waffengesetzes
Man braucht kein Verfassungsrechtler zu sein, um zu erkennen, dass dieses Gesetz und seine im fast jährlichen Turnus eingeläuteten Verschärfungen in mehreren Bereichen massiv verfassungswidrig sind. Es sind vor allem die grottenschlechten handwerklichen Fehlleistungen der Politiker, welche durch mangelhafte Ausformulierungen des Gesetzes sowie dessen ständigen Verschärfungen, Behördenterror und -willkür Tor und Tür öffnen. Genau vor dieser Behördenwillkür und den handwerklichen Fehlern der Gesetzgeber soll das Verfassungsgericht den Bürger schützen. Allein das ist seine Aufgabe. Doch diese Klage unterbleibt.
Die faktische Aussichtslosigkeit des Rechtsweges
Den Behörden wurden mit jeder Verschärfung immer mehr Kompetenzen und Rechte zugesprochen, wie man sie eigentlich nur aus totalitären Staatssystemen kennt und hier auch nur, wenn dort Gesetze erlassen wurden, um gegen potentielle Staatsfeinde vorzugehen. Erkennbar wird dies ganz deutlich beim rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit. Ob jemand unzuverlässig ist oder eben nicht entscheidet in der Regel noch nicht einmal ein Richter, sondern dieser nur, wenn ihm ein Gutachten eines vereidigten Psychologen vorliegt und dieses Gutachten die vermutete Unzuverlässigkeit bestätigt.
Nicht so bei unserem Waffengesetz!
Hier übernimmt die Begutachtung, ob der Waffenbesitzer unzuverlässig ist oder nicht, der Verwaltungsangestellte gleich mit. Beim Waffengesetz reicht die nichtakademische Ausbildung zum Verwaltungsangestellten aus, um einen examinierten Gutachter zu ersetzen.!!!
Gesetzestexte, die Behördenmitarbeitern derartige Sonderrechte erteilen, kennen Historiker nur aus totalitären Staatssystemen. Widersprüche gegen das Ergebnis der behördlichen Begutachtung und Einstufung der Unzuverlässigkeit haben natürlich keine aufschiebende Wirkung und können nur nach einem erfolgreichen Klageverfahren rückgängig gemacht werden. Aber auch hier hat die Politik dem Bürger dem Streben nach Gerechtigkeit einen Riegel vorgeschoben.
Vorsätzlich wurde von der Politik über viele Jahre ein Personalmangel an den Verwaltungsgerichten durch Nichtbesetzung von Richterstellen herbeigeführt. Der Staat spart sich somit viele Richtergehälter und schützt zudem die von der Gesetzesflut völlig überforderte Bürokratie vor klagenden Bürgern. Jahrelanges Warten auf einen Prozesstermin erstickt jede Hoffnung des ehemaligen Waffenbesitzers, sich gegen den Behördenterror zu wehren und Gerechtigkeit zu erlangen.
Eine langsame, aber kontinuierliche Zerstörung der Jagdkultur und des Sportschützenwesens nimmt seinen Lauf. Am Ende aber will es keiner gewesen sein
Die Strategie der Politik „Divide et impera“
Wikipedia schreibt: „Divide et impera“, lateinisch: “Teile und herrsche“ ist eine Redewendung. Sie empfiehlt, eine zu besiegende oder zu beherrschende Gruppe in Untergruppen aufzuspalten, welche einander widerstrebenden Interessen verfolgen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Teilgruppen sich gegeneinander wenden, statt sich als Gruppe vereint gegen den gemeinsamen Feind zu stellen. „
Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen ist es bei der Jagd nicht anders. Jagd- Waffen- und Schützenverbände sind über Jahrzehnte mit den Parteien und Verbände eng verfilzt. Verbandsfunktionäre sind in der Regel Parteimitglieder, umgekehrt sind Politiker oft in mehreren Verbänden, Gewerkschaften und Vereinen Mitglied und dort aktiv.
Sehr gut können sich Jäger diese Verfilzung am Beispiel des Bayerischen Jagdverbandes mit ihrem Chef, Herrn Weidenbusch und der CSU unter Herrn Ministerpräsident Söder ansehen, wenn Politik und Verband kooperieren. Herr Weidenbusch ist ein enger Vertrauter des Ministerpräsidenten, und als CSU Mitglied ein Duzfreund aus alten Parteizeiten. Als Handlanger des Herrn Ministerpräsidenten ist er nun Präsident des Jagdverbandes und macht immer das, was er schon immer machte. Er macht das, was der Ministerpräsident sich wünscht. Eine heillos zerstrittene Jägerschaft muss dem Treiben tatenlos zusehen. Dem Ministerpräsidenten kann´s nur Recht sein, gilt für ihn doch der gleiche Grundsatz wie er auch schon bei den Herrschenden im alten Rom galt: „Divide et impera“
Das Waffengesetz als Sargnagel der deutschen Jagdkultur
Ich selbst, als Hobbyhistoriker, halte dieses Waffengesetz und seine vielen Verschärfungen für den größten Schwachsinn in der Geschichte der deutschen Gesetzgebung. Neben zahlreichen handwerklichen Fehlern wurde wissentlich ein Gesetzgebungswerk geschaffen, das dem Behördenterror gegen Jäger und Sportschützen Tor und Tür geöffnet hat. Dies war wohl auch so gewollt, waren doch den Politikern die waffenbesitzenden Bürger schon immer ein Dorn im Auge. Alle Politiker aus den etablierten Parteien wissen um den Schwachsinn, den sie hier abgeliefert und dem sie mehrheitlich zugestimmt haben. Allein es fehlt ihnen der Mut und die Größe, es zuzugeben.
Die in den Jagd- und Waffenverbänden sitzenden, der Politik nahestehenden Funktionäre sorgen nun dafür, dass durch Zwietracht und Zerstrittenheit keine gemeinsame Linie gefunden werden kann. Zudem erzieht die Angst, durch ein völlig willkürlich auslegbares Waffengesetz selbst Waffe und Jagdschein zu verlieren, die Akteure zum Duckmäusertum und zur Angepasstheit.
Wir verlieren mal wieder einen Teil unserer bürgerlichen Freiheit und das Ende unserer Jahrhunderte alten Jagdkultur wird das Ergebnis sein.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
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Mobil: 0178 6141856






