Der JGHV - Eine weltweit nahezu einmalige Institution 

Autor: Joachim Orbach                                      

          Über den Jagdgebrauchshundeverband - JGHV
www.jghv.de


Der Jagdgebrauchshundverband ( JGHV ) mit seinen über 320 Mitgliedsvereinen und-  verbänden  ist  die Dachorganisation der Jagdgebrauchshunde-, Prüfungs- und Zuchtvereine sowie der Landesjagdverbände und ihrer Gliederung in Deutschland. Damit ist der JGHV eine weltweit nahezu einmalige und vorbildliche Institution.

In  ihm sind insbesondere die Zuchtvereine - / verbände vereint, deren Rassen in Deutschland dem waidgerechten und  tierschutzgerechten Jagen dienen. Das geschützte “Markenzeichen” ( Logo ) des JGHV ist der “ Sperlingshund” ; ein Deutsch Kurzhaar “ der einen Fuchs  apportiert. Der Aufdruck des Sperlingshundes auf der Ahnentafel eines Hundes dokumentiert, dass der ausstellende Zuchtverein Mitglied im JGHV ist. Über die bestandenen Prüfungen und Leistung geben entsprechend verwendete Kürzel und Leistungszeichen auf der Ahnentafel   Auskunft   -was ein Hundekäufer u. a. auch immer beachten sollte, da nicht alle Mitgliedsvereine  - / verbände ausschließlich auf jagdliche Anlagen und Leistung züchten.

Der Verband  wurde am 10. Feb. 1899 in Berlin als   “Verband der Vereine für Prüfungen von Gebrauchshunden zur Jagd “ gegründet, sein Titel wurde später vereinfacht in “ Jagdgebrauchshundverband ” .

Bei seiner Gründung hatte der Verband den Vereinssitz in Berlin. Zum 1. Vorsitzen - den des Verbandes  wurde Baron R. von Löbenstein - Sallgast berufen, zum  Stellvertreter Dr. Bösike und zum Schriftleiter Hugo von Sothen.

Im Jahre 1905 wurde die erste Jugendsuche nach Oberländer (Carl Rehfuß, 1855 -1926 )  ausgerichtet. Die erste Hegewald- Zuchtprüfung wurde 1920, zum Gedenken nach Hegewald ( Sigismund Freiherr von Zedlitz und Neukirch,  der Initiator des deutschen Jagdgebrauchshundwesen )   benannt und in Lübbenau abgehalten.

Seine Gründung verdankt der  JGHV beherzten und weitsichtigen, passionierten Waidmännern, die schon sehr früh aus ethischer Einstellung dem Wild gegenüber aus waidmännischer Sicht und Verpflichtung zur Jagdausübung den brauchbaren Hund forderten und förderten. Aus der Zeit der  Entstehung heraus war es bedingt, dass es hierbei in erster Linie um Vorstehhunde als Vollgebrauchshunde, den für Feld, Wald und Wasser vielseitigen Jagdgebrauchshund ging. So vertrat über lange Zeit der JGHV ausschließlich nur die Rassen der deutschen und englischen Vorstehhunde. Erst im März 1952 wurde auf  dem Verbandstag in Goslar von Ernst vom Stein  ( als Verhandlungsführer ) verkündet, dass jetzt auch die sogenannten Spezialzuchtvereine - / verbände dem JGHV angeschlossen seien.

Hierbei handelte es sich um die Rassen: Hannoverscher Schweißhund, Bayerischer Gebirgsschweißhund, Deutscher Wachtelhund, Jagdspaniel, Jagdterrier und Teckel, wobei später noch weitere Rassen folgten. “Auf freiwilliger Grundlage “, so hieß es 1952, ist die jagdliche Leistungszucht nunmehr im Jagdgebrauchshundverband zusammengeschlossen.

Dieses war  - abgesehen von dem Zusammenschluss (1991)  der beiden Dachverbände der DDR und der Bundesrepublik nach der Wende -  einer der Meilensteine im Jagdgebrauchshundwesen in Deutschland.

Nun aber zurück zu den Gründervätern. Diese “ Rüdemänner “ der ersten Stunde wollten nicht ausschließlich “ Kynologen “ im reinen Sinne des Wortes sein. Sie betonten von allem Anfang ihr Bestreben nach Schaffung “ brauchbarer “ Jagdhunde. Nicht die Rassedogmen, die Überbetonung des Ausstellungswesens diktierten ihre Wege; es waren vielmehr waidmännische Grundhaltungen und damit zweckbedingte Zucht und Prüfung  ( kein Prüfungssport )  nach und auf Anlage und Leistung.

Damit stand die Forderung: “ Durch Leistungsfähigkeit zum Typ “ bzw. “ Zucht nach Leistung “, wie es auf der Titelseite des von Hegewald ( 1838-1903 ) im Jahre 1892 begründeten “ Deutschen-Gebrauchshund-Stammbuch “ ( DGStB ) als Motto zu lesen ist. Dieses wertvolle und einmalige Nachschlagewerk, in dem alle Anlage - und Leistungsprüfungen eingetragen werden, war und ist von je her eine starke und tragende Säule des Verbandes. Durch den Anschluss der Spezialzuchtvereine führt der JGHV ab dem Jahre 1952 zwei Gebrauchshund-Stammbücher in einem Buch, nämlich eines nach Vorstehhundprüfungen bzw. Leistungszeichen und eines nach Schweiß-, Stöber- und  Erdhundprüfungen  -wobei später noch die jagenden Hunde und die Apportierhunde folgten.

Wie einst berichtet wurde ging durch die “ hochherzige “ Schenkung des Komerzienrates Neumann-Neudamm das eigentliche Recht am DGStB im Jahre 1906 an den JGHV über. Bereits in der Gründungsversammlung am 10.2.1899 hatte der Verband das DGStB offiziell anerkannt.

Mit dem DGStB durch die Ostermannschen Tabellen  -”als Beginn der Zuchtwert- schätzung”-  kann der Name Friedrich Ostermann ( langjähriger Präsident und Ehrenpräsident des JGHV ) nicht unerwähnt bleiben. Er entwickelte ab Band 25 des DGStB die züchterische Auswertung zunächst der Verbands-Jugend-Prüfung  ( VJP ) und später noch der Verbands-Herbst-Zucht-Prüfung ( HZP ) als Anlageprüfungen, eine besonders wertvolle kynologische Arbeit für die im In- und Ausland hochangesehene Deutsche Jagdgebrauchshundezucht. Diese Tatsache spiegelt sich denn  auch   bei Gründung von Weltverbänden der Zuchtvereine von Jagdhunderassen wieder.

Bedingt durch die im Jahre 1992 auf dem Verbandstag in Fulda angenommene Standortbestimmung des JGHV hat sich das Jagdgebrauchshundwesen als eine “Besinnungshilfe “ auch nach dieser bei Entscheidungen auszurichten. Wie in dem Buch “Das Jagdgebrauchshundwesen “ von unserem Ehrenpräsidenten, Heinrich Uhde aufgeführt, ergibt sich für das Jagdgebrauchshundwesen die unbedingte Verpflichtung sich an der eigenen Standortbestimmung messen zu lassen, denn Halbherzigkeiten und Versäumnisse auf die selbst gesetzten Handlungsmaximen können gefährlich, ja tödlich für das Jagdgebrauchshundwesen sein. So bezieht die Standortbestimmung u. a. das Prüfungswesen und die für alle Mitgliedsvereine  - /  verbände verbindlichen Rahmenrichtlinien mit ein.

Die besten Prüfungsordnungen und Rahmenrichtlinien nützen aber nicht viel, wenn sie nicht einheitlich von allen Verantwortlichen ausgelegt und angewandt werden. Deshalb sieht der Verband eine weitere Aufgabe zur Erreichung seiner Ziele unter anderem in der Ausbildung, Ernennung und Schulung der Verbandsrichter. Damit wird die einheitlich sachgemäße und vergleichbare Ausrichtung und Grundlage angestrebt       - was nach Möglichkeit auch immer gegeben sein soll. Zudem sind auch immer vertragliche Vereinbarungen zwischen dem DJV und VDH zu beachten.

Der JGHV unterteilt die Jagdhunderassen in: Vorstehhunde, Stöberhunde, Erdhunde, Schweißhunde, jagende Hunde, Apportierhunde und sonstige Hunde.

Fazit: Wir haben in Deutschland ein  seit über 110 Jahren bestehendes vorbildliches Jagdgebrauchshundwesen, was  zu bewahren ist. Insbesondere sollte wir aber auch immer darum bemüht sein,  zu erklären:  “ Jagd ohne  guten Hund ist Schund” . Um aber einen guten Hund zu bekommen, ist neben den Anlagen eine entsprechende  Prägung, Ausbildung bzw. auch Einarbeitung unserer Jagdhunde erforderlich. Da  einige Bundesländer aus fachlich nicht nachvollziehbaren Gründen die Arbeit mit der sogenannte “Müller Ente” und die Einarbeitung von Bauhunden in Schliefanlagen sowie die Baujagd verbieten wollen, gilt es verstärkt diesem Unsinn durch alle rechtlichen Mittel entgegenzuwirken. Insbesondere ist hier auch verstärkt die mit dem Verband  ( JGHV ) abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit  (wie u. a. in  neuen Medien ) gefordert. Auf Länderebene  ( falls noch nicht vorhanden ) wird  daher auch vom JGHV die Gründung von Jagdkynologischen Vereinigungen angestrebt.