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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Produktinformation: Der richtige Waffenschrank

Die Firma shopo GmbH & Co.KG stellt auf der Themenseite www.waffenschrank.com ein großes Produktportfolio an Waffenschränken und Waffenraumtüren vor.

Die sichere Aufbewahrung von Jagd- und Schusswaffen muss schon vor dem Kauf überlegt und organisiert sein.

Der Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen und Munition ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundlage ist hier das Waffengesetz (WaffG) im speziellen u.a. der §36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition.

Hauptsächlich wird hier unterschieden in:

Waffenschrank Klasse 0 und Waffenschrank Klasse 1

Dazu ebenfalls die Waffenraumtüren in der Klasse 1

Ein Familienbetrieb mit Tradition (weiterlesen)

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264.649 Briefe für Berlin!

Eine Bilanz der Aktionen gegen das sogenannte Sicherheitspaket Sie haben alles gegeben, um die Realisierung der geplanten Waffenrechtsverschärfung aufzuhalten!  264.649 Briefen, die über unseren VDB-Briefgenerator generiert und entweder von uns versendet (130.053 Stück) oder selbst ausgedruckt und verschickt wurden (134.566), sind eine reife Leistung. Wir sind dankbar für jeden einzelnen, der mitgemacht hat. Besonders bedanken möchten wir uns bei denjenigen, die beim Bezahlen „aufgerundet“ haben, sodass wir finanziell letztendlich nur die Personalkosten- und Programmierungskosten für die Erstellung und Verwaltung des Briefgenerators aus Bordmitteln stemmen mussten.

Die von uns unterstützte Petition des BZL hat aktuell mehr als 127.000 Unterschriften.

Wir haben mit sachlich fundierten Argumenten, u.a. in unserer 13-seitigen Stellungnahme, der Kostenfolgeabschätzung sowie mit individuellen Anschreiben an die Mitglieder des Innenausschusses und die Fraktionen der Ampel-Regierung versucht, den verantwortlichen Politikern unsere Einwände gegen das Gesetzesvorhaben nahezubringen und Gegenvorschläge für Maßnahmen zu machen, die tatsächlich ein Mehr für die innere Sicherheit bringen, statt lediglich legale Waffenbesitzer zu treffen. Das Gleiche haben wir in zahlreichen Gesprächen durch Mitglieder unseres Präsidiums und unseres Lobby-Teams gegenüber Abgeordneten getan. Im Schulterschluss mit Industrie- und Lobbyverbänden aus der Schneidwarenbranche haben wir in unserer Verbände-Allianz einen Gesprächstermin im Bundesinnenministerium gehabt.

Wir wissen, dass in Berlin weiter am Sicherheitspaket gearbeitet wird.

Auch ist aus zahlreichen Gesprächen bekannt, dass der Gesetzeswortlaut an der ein oder anderen Stelle noch angepasst werden soll. Was sich im Detail noch ändert, müssen wir abwarten, da die Verhandlungen (Stand heute) noch nicht abgeschlossen zu sein scheinen.  (weiterlesen)

 

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Parteimitgliedschaft und waffenrechtliche Zuverlässigkeit (DWJ2)

Beschreibung der Folge

In unserer neuesten Folge des DWJ-Casts tauchen wir tief ein in die Frage: Wann sagt die Parteimitgliedschaft einer Person etwas über ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit aus? In Deutschland entscheidet eigentlich nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei. Doch im Waffenrecht scheinen diese Grundsätze nicht immer zu gelten. Warum ist das so? Und wer trifft hier die Entscheidungen? Darüber sprechen unsere Mitherausgeber Dr. Florian Asche und Dr. Heiko Granzin.

Hören Sie rein und abonnieren Sie unseren Podcast, um keine Folge zu verpassen!  (weiterlesen)

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Was ist ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept?

Immer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.

Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.

Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.

In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null (weiterlesen)

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Wolfsmanagement und Schutzstatus: Jagd auf den Wolf: EU-Mehrheit stimmt für niedrigeren Schutzstatus

Josef Koch 25.09.2024

Ein Meilenstein für Weidetierhalter: In der EU gibt es eine Mehrheit für das Absenken des Schutzstatus beim Wolf. So kam die Mehrheit zustande. Es ist ein weiterer Schritt zum aktiven Wolfsmanagement, aber nicht mehr.

 Nach monatelangen, konträren Debatten haben sich die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten diesen Mittwoch auf ein Absenken des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geeinigt. Maßgeblich für die Mehrheit waren Deutschland und Österreich. Deutschlands Umweltministerin Steffi Lemke hat ihren Widerstand gegen eine niedrigeren Schutzstatus aufgegeben. Auch ihre österreichische Kollegin Leonore Gewessler (Grüne) hat kein Veto beim zuständigen Botschafter eingelegt. Wegen der beiden Länder war im EU-Umweltrat eine Mehrheit für den Kommissionsvorschlag auf Absenken des Schutzstatus immer wieder gescheitert.

Nach formaler Billigung im EU-Ministerrat wird die EU-Kommission nun den Antrag zur Herabstufung des Wolfes bei der Berner Konvention Anfang Dezember einbringen. Stimmt die Konvention dem Antrag aus Brüssel zu, kann die EU-Kommission die FFH-Richtlinie anpassen, vorausgesetzt EU-Umweltrat und Parlament stimmen zu.

Eine Senkung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ bringt den EU-Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation. Der Beutegreifer kann so leichter reguliert werden kann.   (weiterlesen)

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Sportschützen und Jäger werden mit KI überwacht - Waffengesetz öffnet Willkür Tür und Tor.

In der neuen Waffenrechtsverschärfung sollen mit dem neuen  § 45 (6) die Grundrechte der Waffenbesitzer massiv eingeschränkt werden.  

Die Möglichkeit, dass die Untere Jagdbehörde/Waffenbehörde selbständig und ohne richterlichen Beschluss auf Basis der Unzuverlässigkeit den Jagdschein entziehen kann, ist nicht neu. 

Neu hingegen ist im Entwurf des neuen Waffengesetzes, dass alleine der Behördenmitarbeiter in Zukunft die Haltung des Waffenbesitzers zu gesellschaftlichen Fragen (nicht alleine die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit) des Jägers prüft und danach ohne richterliche Entscheidung prüft, ob die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird.

Bisher hat noch kein Waffenbesitzer - oder Jagdverband seinen Mitgliedern diese waffenrechtliche Verschärfung mitgeteilt. Nur der VDW VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.) hat bisher sehr dediziert den Entwurf interpretiert. 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13092024_waffenrechtsverschaerfung_durch_die_hintertuer_nicht_mit_uns.html

Liebe Jägerinnen und Jäger,

Waffenbesitzer sollen mit diesem Gesetzesentwurf, der in aller Eile beschlossen werden soll,  überrumpelt und vor vollendete Tatsachen gestellt werden.  Bitte übt auf Eure  Jagd- und Waffenverbänden in denen ihr Mitglied seid Druck aus, damit diese Waffenrechtsrechtsverschärfung nicht im Bundestag beschlossen wird. Im anhängenden Video werden die Konsequenzen dieses neuen Waffengesetzes sehr gut erklärt. 

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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„Ökologisches Denken: Schalenwild nicht als Schädling sehen“

Harmonisierung von Konflikten zwischen Wildtier und Mensch: Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern und jahrzehntelange österreichische Erfahrungen in der Wildökologischen Raumplanung

Mit einem Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern sollen in Deutschland erste Erfahrungen mit der Wildökologischen Raumplanung (WÖRP) gesammelt werden. Von der langfristigen Studie in einem Wildschwerpunktgebiet im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden Erkenntnisse über die Vereinbarkeit von waldbaulichen und wildökologischen Faktoren erwartet. Was bei uns neu ist und auf freiwilliger Kooperation basiert, ist andernorts inzwischen ein alter Hut und gesetzlich verankert. 1989 aber schaute nahezu die gesamt internationale Forst- und Jagdszene nach Österreich. Denn dort geschah fast Revolutionäres. Erstmals wurde WÖRP für ein gesamtes Bundesland konzipiert und im Jagdgesetz verankert.

Dessen wesentliche Teile, besonders jedoch Abschnitt 7 („Jagdwirtschaft“) bauen auf die WÖRP auf, die Professor Friedrich Reimoser von der Universität für Bodenkultur Wien in den 1980er-Jahren entwickelt hat. Wildbehandlungszonen, Wildräume, Wildregionen und Hegegemeinschaften, Mindest-, Höchst- und Mehrabschuss, Abschussaufträge und Freihaltungen, Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete, Grünvorlage sowie behördliche Sanktionen bei Nichterfüllung von Mindestabschüssen stehen beispielhaft für den damals revolutionären Charakter dieses Gesetzes.  (weiterlesen)

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Widersprüche gegen SVLFG-Beitragsbescheide

Der Geschäftsführer der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Herr Schorr, bietet allen Jägern einen Musterwiderspruch gegen den Beitragsbescheiden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit nachfolgendem Text an:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zur Begründung meines Widerspruches gegen den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2023 teile ich Ihnen mit:
Es ist zwar nachvollziehbar, dass Betriebsmittelrücklagen für ein bislang nicht abschätzbares Risiko durch eine neue Berufskrankheit gebildet werden müssen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass mit diesen Rücklagen auch Leistungen finanziert werden, die letztlich von anderen Risikogruppen zu tragen sind. Ich kann hierfür auch keine entsprechende Regelung in der Satzung oder in SGB VII finden.
 
Ich behalte mir eine weitere Begründung vor.
 
Zudem bitte ich darum, mit einer Entscheidung über meinen Widerspruch möglichst noch abzuwarten, ob es künftig ein sozialrechtliches Verfahren gibt, dessen Ausgang abgewartet werden kann. Ich bitte um Mitteilung, wenn Ihnen ein solches Verfahren bekannt ist und werde dann das Ruhen des Verfahrens beantragen.
 
Mit freundlichen Grüßen“
 
Das Schreiben muss natürlich um die entsprechenden persönlichen Daten ergänzt werden. Der DJV hat auch schon einen potentiellen Musterkläger in Aussicht und wird sich dazu auch nochmal mit der SVLFG austauschen. In der nächsten Woche wird sich auch das DJV-Präsidium mit dem Thema befassen.
 
 

Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Im Auftrag
(Johannes Schorr)
Geschäftsführer
 
 

 
Jägerheim - Lachwald 5
66793 Saarwellingen
www.saarjaeger.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
06838-8647880
06838-86478844

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Wolfsabschuss in der Rhön kommt vor Gericht

15.9.2024

Artenschützer sind empört, dass sie weder über die Tötungsgenehmigung informiert noch zuvor an der Entscheidung beteiligt worden sind.

Eine kleine Organisation kündigt außerdem Strafanzeigen an. Von Christian Sebald Die Geschehnisse rund um den Abschuss der Jungwölfin GW4174f auf der Hohen Rhön werden zu einem Fall für die Gerichte. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) hat dieser Tage erklärt, dass sie nachträglich gegen die Ausnahmegenehmigung klagen wird, die zu der Tötung der Wölfin geführt hat. Die GzSdW war – wie andere Organisationen – komplett von dem Abschuss überrascht worden, sie hatte nichts davon gewusst, dass die Regierung von Unterfranken die Genehmigung dafür erteilt hatte. Dabei hatte die GzSdW wenige Tage vor dem Abschuss gezielt bei den Behörden nach einer Abschussgenehmigung gefragt, aber nach ihren Angaben nur ausweichende Antworten erhalten.

Die GzSdW will nun vor Gericht erreichen, dass sich so ein Vorgehen nicht wiederholen darf. „Wir sind überzeugt, dass wir als anerkannte Naturschutzorganisation über eine solche Abschussgenehmigung informiert werden müssen, sowie sie erlassen ist“, sagt die Vorsitzende der GzSdW, Nicole Kronauer. „Außerdem müssen wir an dem gesamten Verfahren beteiligt werden.“ (weiterlesen)

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Großtrappe in Gefahr – Jägerschaft rettet Bestand

Die Großtrappe ist vom Aussterben bedroht – doch im Nationalpark Neusiedler See arbeitet man intensiv daran, ihre Bestände zu erhalten. Mit Erfolg. Worauf es ankommt und welchen wertvollen Anteil die Arbeit der Jägerinnen und Jäger dabei hat, verrät Nationalpark-Direktor Johannes Ehrenfeldner.

Großtrappe in Gefahr Man könnte meinen, um den schwersten flugfähigen Vogel in unseren Breiten müsse man sich keine Sorgen machen. 16 Kilo Körpergewicht, eine Flügelspannweite von fast zweieinhalb Metern, spitzer Schnabel, majestätisches Alpha-Auftreten – die Großtrappe weiß sich schon zu behaupten. Oder? Erstaunlicherweise nicht. Denn dieser Vogel aus der Familie der Trappen ist vom Aussterben bedroht.

Das liegt vor allem daran, dass diese Bodenbrüter weite, offene und vor allem ungestörte Landschaften wie Steppen, Wiesen und Felder benötigen. Ein Habitat also, das durch die Intensivierung der Landwirtschaft und überhaupt der Besiedelung durch uns Menschen immer kleiner wird. Außerdem hat selbst die Großtrappe natürliche Feinde, die ihr gefährlich werden können.

Die gute Nachricht jedoch lautet: Es gibt nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Projekte, die sich der Großtrappen annehmen – und alles daransetzen, dass ihr Bestand sich langsam, aber sicher wieder erholt. Eines dieser Projekte befindet sich im Nationalpark Neusiedler See.  (weiterlesen)

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