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"Arme Schweine" - Ist unsere Schwarzwildjagd noch nachhaltig?

9.09.2026 Die Bejagung des Schwarzwildes unterliegt seit etwa Angang der 2000er Jahre in zunehmendem Maße Veränderungen. Diese beziehen sich einerseits auf die Bejagungsmethoden (Technikeinsatz), andererseits auf die Bejagungszeiten, sowohl im Jahres- als auch im Tagesverlauf (Aufhebung von Schonzeiten und Bejagung bei Nacht). Forderungen nach einer drastischen Reduktion der Schwazwildbestände werden einerseits im Kontext der Afrikanischen Schweinepest, andererseits der Schäden in der Landwirtschaft erhoben. Die Folge sind zunehmende Änderungen von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, welche etwa den Einsatz von Nachtzieltechnik erlauben oder aber Nachhaltigkeitskriterien wie etwa das Gebot des Muttertierschutzes aufheben oder de facto aushebeln. In diesem Video soll die Frage diskutiert werden, ob die Schwarzwildbejagung derzeit noch als nachhaltig gelten kann und welche langfristigen Folgen zu erwarten sind.

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AfD und Jagd– unvereinbar!

Neue Rechtsprechung: Keine Waffen für Mitglieder und Unterstützer der AfD.

„Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat am 7. August 2026 in drei Beschlüssen Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Damit steht rechtskräftig fest, dass die jeweiligen Kläger als Mitglieder bzw. Unterstützer des Landesverbandes der Partei Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt (AfD LSA) nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.“

Somit haben die drei Jäger, die vor dem Verwaltungsgericht geklagt haben, keine Waffenbesitzkarten (WBK) mehr, und verlieren in der Folge auch ihre Jagdberechtigungen. Sollten sie Jagdpächter sein, erlischt ihr Jagdpachtvertrag.

Das aber ist neu.

Im Jahre 2023 war das OVG Magdeburg der Ansicht, die Mitgliedschaft in der AfD berühre die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht, da die AfD nur ein verfassungsrechtlicher Verdachtsfall sei. Ebenso hat das OVG Münster noch 2025 entschieden. Deshalb meint der LJV M-V auch heute noch, die neuen Entscheidungen des OVG Sachsen-Anhalt seien nicht anwendbar dort, wo die AfD nur ein verfassungsschutzbezogener Verdachtsfall ist.

Das ist aber wahrscheinlich unzutreffend.

Die Rechtslage  (weiterlesen) 

 

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Jäger entwaffnen! – Jetzt wissen wir, woher es kommt

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Teppe, Anwalt des BDMP e.V.

7.09.2026

Dieser Tage macht in den sozialen Netzwerken ein Beitrag die Runde, der es in sich hat. Ein Jurist und Filmemacher, nach eigenen Angaben früher Justitiar von Umwelt- und Naturschutzverbänden, schreibt dort über uns Jäger: Er habe „kaum einen Jäger kennengelernt, der keine Freude oder Befriedigung am/beim Töten von Tieren hatte". Die legalen Waffen der deutschen Jägerschaft nennt er ein „Arsenal", das „eine potentielle Bedrohung für Staat und Gesellschaft" darstelle und „das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen könnte". Seine Forderung: Die Verfügbarkeit von Waffen und Munition für Jäger müsse „massiv eingeschränkt werden". Ein heimisches Waffenarsenal sei „kein Grundrecht".

Man könnte das als eine weitere Wortmeldung im Dauerfeuer gegen die Jagd abheften. Interessant wird es, wenn man auf die Quelle schaut, die der Verfasser selbst empfiehlt: einen Artikel mit dem Titel „Töten als Naturerlebnis" – erschienen in der Tageszeitung „junge Welt".

Wer die „junge Welt" nicht kennt: Das ist keine gewöhnliche Zeitung. Gegründet 1947, war sie das Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend (FDJ) – jener Organisation, die schon in der sowjetischen Besatzungszone als einzige zugelassene Jugendorganisation die gesamte Jugend erfassen und kontrollieren sollte. Wer sich ihr verweigerte, bekam die Folgen ein Leben lang zu spüren: kein Abitur an der Erweiterten Oberschule, kein Studienplatz, keine berufliche Perspektive. Freiheitlich denkende junge Menschen wurden systematisch von den Bildungs- und Aufstiegswegen abgeschnitten. Das Sprachrohr dieses Systems war die „junge Welt" – zeitweise die auflagenstärkste Tageszeitung der DDR, noch vor dem SED-Blatt „Neues Deutschland". Ihrem marxistischen Selbstverständnis ist sie bis heute treu geblieben. Sie wird seit mehr als zwei Jahrzehnten im Verfassungsschutzbericht des Bundes geführt. Die Bundesregierung stuft sie als eindeutig kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung ein, deren wesentliches Ziel es sei, die freiheitliche Demokratie durch eine sozialistische beziehungsweise kommunistische Gesellschaftsordnung zu ersetzen. Die Zeitung wehrte sich gerichtlich gegen diese Einordnung – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Juli 2024, dass die Bezeichnung „marxistisch-leninistisch" für die Ausrichtung des Blattes zutreffend ist (VG Berlin, Urteil vom 18.07.2024, VG 1 K 437/21). Das Gericht verwies auf enge Bezüge der Redaktion zur linksextremen DKP und darauf, dass das Blatt früheren RAF-Terroristen immer wieder eine Plattform bietet.

Aus genau dieser Ecke kommt also der publizistische Unterbau für die Forderung, Deutschlands Jäger zu entwaffnen. Das ist kein Zufall. Es entspricht einem historischen Muster. (weiterlesen)

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Jagdverpachtung Tirol, Innsbruck-Land

Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Tulfes (Bezirk Innsbruck-Land), verpachtet ab 1. April 2027 die Hochwaldjagd im Ausmaß von 768 ha, frei im Offertweg unter Vorbehalt des Zuschlages durch den Gemeinderat von Tulfes. Jagdbare Wildarten: Rehwild, Rotwild, Gamswild, Murmeltiere, Birkhahn

Pachtdauer: 1. April 2027 bis 31. März 2037    (weiterlesen)

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Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen, Landkreis Siegen-Wittgenstein

Jagdverpachtung Hilchenbach III

Die Waldgenossenschaft Heinze & Hofe Hauberg in 57271 Hilchenbach verpachtet zum 1.4.2027 das Jagdrevier Hilchenbach III für 9 Jahre.

Es handelt sich um ein Niederwildrevier mit ca. 371 ha bejagbarer Fläche (Gesamtgröße ca. 403 ha) Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt ca. 41 ha. Vorkommende Wildarten: Rehwild, Hasen, Schwarzwild Das Revier liegt, wie ebenfalls weite Teile des Landkreises Siegen-Wittgenstein , in der Kernzone der Afrikanischen Schweinepest.   (weiterlesen)

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Verpachtung des Niederwildreviers 56759 Kaisersesch Jagdbezirk Glenzer Berg

Die Jagdgenossenschaft Kaisersesch, Kreis Cochem-Zell, verpachtet ihr 214 ha großes bejagdbares Niederwildrevier „Jagdbezirk Glenzer Berg“ ab 01.04.2027 für die Dauer von 9 Jahren.

Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Gebote im Wege der freihändigen Vergabe.   (weiterlesen)

 

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Jagdverpachtung Bayern, Landkreis Amberg-Sulzbach

Neue Pachtvergabe der Jagdgenossenschaft Königstein (92281) ab dem 1.4.2027. für die Dauer von 9 Jahren. Niederwildjagdrevier mit ca. 570 ha. Die Verpachtung erfolgt in freihändiger Vergabe.  (weiterlesen)

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Jagdverpachtung Hessen, Wetteraukreis

Im Wetteraukreis wird eine 447 ha große Genossenschaftsjagd zum 1.4.2027 oder früher verpachtet  (weiterlesen)

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24.8.2026 11.30 bis 11.55 Uhr: 4 Wolfswelpen im Wendland, Gemeinde Trebel

Wisst ihr, wo man diesen Wolfszuwachs in Niedersachsen meldet?

Die Kamera lieferte eine halbe Stunde lang zahlreiche Aufnahmen von den 3 Welpen, ohne dass  das Muttertier in dieser halben Stunde aufgenommen wurde. Die Welpen fraßen die Äpfel vor der Kamera.

 

 

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Tierschutz für unser Rotwild! Die Hoffnung stirbt zuletzt …

JÄGER-Autor Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel macht sich Gedanken zum Tierschutz in unserem Land und fragt sich, was Wal und Rotwild unterscheidet.

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel

am 20. August 2026

Der mehrfach in der Ostsee gestrandete Buckelwal „Timmy“ wurde trotz aufwendiger „Rettungsversuche“ etlicher Fachleute und Geldgeber schließlich halbverwest am Strand der dänischen Insel Anholt angespült. Vor Ort wurde versucht, die Todesursache des Publikumslieblings zu ergründen. Gleichzeitig rollte eine Welle von Strafanzeigen über die „Retter“ des Wals hinweg. Selbst der zuständige Minister Till Backhaus (SPD), ein echtes politisches Urgestein, blieb davon nicht verschont.

Allerdings sei die Frage erlaubt, ob der Herr Minister tatsächlich nur aus Sorge um einen verirrten Wal für seine Dauerpräsenz in den Medien gesorgt hat. Zudem lässt sich bezweifeln, dass Buckelwal „Timmy“ bzw. „Hope“ (Hoffnung) tatsächlich gestrandet war. Hatte der erkennbar kranke Meeressäuger nicht vielleicht absichtlich flache Stellen zum Ausruhen gesucht, um zwar in seinem Element zu sein, aber nicht schwimmen und zum Atmen immer wieder auftauchen zu müssen?

Sterbehilfe, unter den gegebenen Umständen wohl das Mittel der Wahl, fand unter dem Druck einer empörten Tierschutzlobby nicht statt. Stattdessen wurde er, das sagen namhafte Walexperten, höchstwahrscheinlich zu Tode gequält oder zumindest das Leid des geschwächten Tieres durch den unnötigen Transport vergrößert.

In Einstandsgebieten „eingesperrtes“ Rotwild. (weiterlesen)

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