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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

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"Unsere Freiheit ist bedroht" - mit Dr. Florian Asche

21.09.2026 Der Überläufer - Podcast I

Der DWJ-Cast Im Interview erklärt der Jurist Dr. Florian Asche, warum er für jagende AFD-Mitglieder nun sogar vor das Bundesverfassungsgericht zieht - und warum diese Klage jeden Bürger angeht, dem die Meinungsfreiheit wichtig ist - egal, ob er rechts, links oder in der politischen Mitte zuhause ist.

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Wildschaden: Die Woche, in der sich alles entscheidet

19.09.2026

Im Wildschadensrecht geht der häufigste Anspruch nicht vor Gericht verloren, sondern im Kalender. Er erlischt, bevor irgendjemand über die Höhe des Schadens gesprochen hat.

Die Vorschrift

§ 34 Satz 1 BJagdG lautet:

„Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet."

Drei Dinge stehen in diesem Satz, die ihn schärfer machen, als er beim ersten Lesen wirkt.

Er lässt den Anspruch erlöschen. Das ist keine Verjährung, gegen die sich einwenden ließe, die Berufung darauf sei treuwidrig. Der Anspruch ist weg. (weiterlesen)

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Eichenbank mit individueller Gravur für Ihr Jagdhaus oder den Garten

Diese Bank aus massivem Eichenholz darf vor keinem Jagdhaus fehlen. Jetzt kann diese Eichenbank mit individueller Gravur direkt beim Deutschen Jagdportal bestellt werden. Es sind Erinnerungsstücke für die Ewigkeit: Sitzbank aus massiver Eiche mit einer individuellen Gravur in der Rückenlehne.

Das Deutsche Jagdportal bietet diese Unikate in Zusammenarbeit mit einem regionalen Holzverarbeiter einschließlich einer Gravur nach Ihren Wünschen an. (weiterlesen)

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Parteibuch als Risiko: Warum erste AfD-Jäger entwaffnet werden

von Svenja Brüning

13.09.2026

AfD-Mitglieder verlieren in Sachsen-Anhalt ihre Waffen: Das OVG bestätigt den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse.x Für AfD-Mitglieder, die jagen oder Sportschützen sind, kann die Parteizugehörigkeit in Sachsen-Anhalt weitreichende Folgen haben: Der Staat entzieht ersten Betroffenen ihre Waffen. Bereits 17 Jäger haben ihre Waffenbesitzkarten und Jagdscheine verloren, weitere 122 Fälle werden derzeit geprüft. Auslöser ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, die bundesweit für Aufsehen sorgt.

Die Richter halten es für zulässig, mögliche Gefahren bereits im Vorfeld zu minimieren. In ihrer Entscheidung heißt es: „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen“, müsse der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten seien. Sachsen-Anhalt hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Nach Paragraph 5 des Waffengesetzes kann die Mitgliedschaft in einer solchen Partei Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit haben. (weiterlesen)

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"Arme Schweine" - Ist unsere Schwarzwildjagd noch nachhaltig?

9.09.2026 Die Bejagung des Schwarzwildes unterliegt seit etwa Angang der 2000er Jahre in zunehmendem Maße Veränderungen. Diese beziehen sich einerseits auf die Bejagungsmethoden (Technikeinsatz), andererseits auf die Bejagungszeiten, sowohl im Jahres- als auch im Tagesverlauf (Aufhebung von Schonzeiten und Bejagung bei Nacht). Forderungen nach einer drastischen Reduktion der Schwazwildbestände werden einerseits im Kontext der Afrikanischen Schweinepest, andererseits der Schäden in der Landwirtschaft erhoben. Die Folge sind zunehmende Änderungen von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, welche etwa den Einsatz von Nachtzieltechnik erlauben oder aber Nachhaltigkeitskriterien wie etwa das Gebot des Muttertierschutzes aufheben oder de facto aushebeln. In diesem Video soll die Frage diskutiert werden, ob die Schwarzwildbejagung derzeit noch als nachhaltig gelten kann und welche langfristigen Folgen zu erwarten sind.

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AfD und Jagd– unvereinbar!

Neue Rechtsprechung: Keine Waffen für Mitglieder und Unterstützer der AfD.

„Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat am 7. August 2026 in drei Beschlüssen Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Damit steht rechtskräftig fest, dass die jeweiligen Kläger als Mitglieder bzw. Unterstützer des Landesverbandes der Partei Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt (AfD LSA) nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.“

Somit haben die drei Jäger, die vor dem Verwaltungsgericht geklagt haben, keine Waffenbesitzkarten (WBK) mehr, und verlieren in der Folge auch ihre Jagdberechtigungen. Sollten sie Jagdpächter sein, erlischt ihr Jagdpachtvertrag.

Das aber ist neu.

Im Jahre 2023 war das OVG Magdeburg der Ansicht, die Mitgliedschaft in der AfD berühre die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht, da die AfD nur ein verfassungsrechtlicher Verdachtsfall sei. Ebenso hat das OVG Münster noch 2025 entschieden. Deshalb meint der LJV M-V auch heute noch, die neuen Entscheidungen des OVG Sachsen-Anhalt seien nicht anwendbar dort, wo die AfD nur ein verfassungsschutzbezogener Verdachtsfall ist.

Das ist aber wahrscheinlich unzutreffend.

Die Rechtslage  (weiterlesen) 

 

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Jäger entwaffnen! – Jetzt wissen wir, woher es kommt

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Teppe, Anwalt des BDMP e.V.

7.09.2026

Dieser Tage macht in den sozialen Netzwerken ein Beitrag die Runde, der es in sich hat. Ein Jurist und Filmemacher, nach eigenen Angaben früher Justitiar von Umwelt- und Naturschutzverbänden, schreibt dort über uns Jäger: Er habe „kaum einen Jäger kennengelernt, der keine Freude oder Befriedigung am/beim Töten von Tieren hatte". Die legalen Waffen der deutschen Jägerschaft nennt er ein „Arsenal", das „eine potentielle Bedrohung für Staat und Gesellschaft" darstelle und „das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen könnte". Seine Forderung: Die Verfügbarkeit von Waffen und Munition für Jäger müsse „massiv eingeschränkt werden". Ein heimisches Waffenarsenal sei „kein Grundrecht".

Man könnte das als eine weitere Wortmeldung im Dauerfeuer gegen die Jagd abheften. Interessant wird es, wenn man auf die Quelle schaut, die der Verfasser selbst empfiehlt: einen Artikel mit dem Titel „Töten als Naturerlebnis" – erschienen in der Tageszeitung „junge Welt".

Wer die „junge Welt" nicht kennt: Das ist keine gewöhnliche Zeitung. Gegründet 1947, war sie das Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend (FDJ) – jener Organisation, die schon in der sowjetischen Besatzungszone als einzige zugelassene Jugendorganisation die gesamte Jugend erfassen und kontrollieren sollte. Wer sich ihr verweigerte, bekam die Folgen ein Leben lang zu spüren: kein Abitur an der Erweiterten Oberschule, kein Studienplatz, keine berufliche Perspektive. Freiheitlich denkende junge Menschen wurden systematisch von den Bildungs- und Aufstiegswegen abgeschnitten. Das Sprachrohr dieses Systems war die „junge Welt" – zeitweise die auflagenstärkste Tageszeitung der DDR, noch vor dem SED-Blatt „Neues Deutschland". Ihrem marxistischen Selbstverständnis ist sie bis heute treu geblieben. Sie wird seit mehr als zwei Jahrzehnten im Verfassungsschutzbericht des Bundes geführt. Die Bundesregierung stuft sie als eindeutig kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung ein, deren wesentliches Ziel es sei, die freiheitliche Demokratie durch eine sozialistische beziehungsweise kommunistische Gesellschaftsordnung zu ersetzen. Die Zeitung wehrte sich gerichtlich gegen diese Einordnung – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Juli 2024, dass die Bezeichnung „marxistisch-leninistisch" für die Ausrichtung des Blattes zutreffend ist (VG Berlin, Urteil vom 18.07.2024, VG 1 K 437/21). Das Gericht verwies auf enge Bezüge der Redaktion zur linksextremen DKP und darauf, dass das Blatt früheren RAF-Terroristen immer wieder eine Plattform bietet.

Aus genau dieser Ecke kommt also der publizistische Unterbau für die Forderung, Deutschlands Jäger zu entwaffnen. Das ist kein Zufall. Es entspricht einem historischen Muster. (weiterlesen)

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Jagdverpachtung Tirol, Innsbruck-Land

Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Tulfes (Bezirk Innsbruck-Land), verpachtet ab 1. April 2027 die Hochwaldjagd im Ausmaß von 768 ha, frei im Offertweg unter Vorbehalt des Zuschlages durch den Gemeinderat von Tulfes. Jagdbare Wildarten: Rehwild, Rotwild, Gamswild, Murmeltiere, Birkhahn

Pachtdauer: 1. April 2027 bis 31. März 2037    (weiterlesen)

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Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen, Landkreis Siegen-Wittgenstein

Jagdverpachtung Hilchenbach III

Die Waldgenossenschaft Heinze & Hofe Hauberg in 57271 Hilchenbach verpachtet zum 1.4.2027 das Jagdrevier Hilchenbach III für 9 Jahre.

Es handelt sich um ein Niederwildrevier mit ca. 371 ha bejagbarer Fläche (Gesamtgröße ca. 403 ha) Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt ca. 41 ha. Vorkommende Wildarten: Rehwild, Hasen, Schwarzwild Das Revier liegt, wie ebenfalls weite Teile des Landkreises Siegen-Wittgenstein , in der Kernzone der Afrikanischen Schweinepest.   (weiterlesen)

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Verpachtung des Niederwildreviers 56759 Kaisersesch Jagdbezirk Glenzer Berg

Die Jagdgenossenschaft Kaisersesch, Kreis Cochem-Zell, verpachtet ihr 214 ha großes bejagdbares Niederwildrevier „Jagdbezirk Glenzer Berg“ ab 01.04.2027 für die Dauer von 9 Jahren.

Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Gebote im Wege der freihändigen Vergabe.   (weiterlesen)

 

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