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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Neues Jagdjahr: Heute letzte Chance für Jagdscheinverlängerung

Hans-Jürgen Thies vom Jagdverband NRW erklärt, wie Sie heute noch schnell ihren Jagdschein verlängern können, obwohl die Ämter geschlossen sind.

In der gegenwärtigen Situation haben viele Kreisverwaltungsbehörden ihre Amtsräume für Publikumsverkehr geschlossen. Dennoch besteht die Notwendigkeit, den Jagdschein bis zum 31.3.2020 zu verlängern. Wichtige Hinweise hierzu gibt Rechtsanwalt und Vizepräsident des Landesjagdvertbandes (LJV) NRW, Hans-Jürgen Thies MdB:

Die Ausübung der Jagd ohne dann gültigen Jagdschein über den 31.3. eines Jahres hinaus stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 BJG dar. Von der Verfolgung einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit kann die untere Jagdbehörde nach dem Opportunitätsprinzip in der gegenwärtigen Ausnahmesituation (Corona-Virus) freilich absehen. (weiterlesen)

Jagdscheinverlängerung