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03-Dez-2024
Europarat ebnet Weg für schärferes Vorgehen gegen Wölfe
3.12.2024
Dürfen Wölfe leichter abgeschossen werden? Darüber streiten Tierschützer und Landwirte seit Jahren hochemotional. Nun kommt Bewegung in die Sache.
Der Europarat ebnet den Weg für ein schärferes Vorgehen gegen Wölfe. Der zuständige Ausschuss stimmte einem entsprechenden Antrag der EU-Staaten zu, den Schutzstatus abzusenken. Bevor dies in Deutschland gelten kann, muss aber noch das EU-Recht geändert werden.
Hintergrund des Antrags ist, dass sich nach EU-Angaben die Zahl der Wölfe in Europa innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt hat. Die Zahl der in der EU vom Wolf getöteten Nutztiere, meist Schafe und Ziegen, wird auf mindestens 65.500 pro Jahr geschätzt.
Der Europarat ist von der EU unabhängig. Zu seinen 50 Mitgliedern zählen die EU-Staaten, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Das Gremium kümmert sich um die Wahrung der Menschenrechte, ist aber auch für die Einhaltung der Berner Konvention zuständig, einem 1979 verabschiedeten völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. In diesem Vertrag galt der Wolf bislang als «streng geschützt». Das bedeutet, dass die Staaten Maßnahmen zur Erhaltung des Wolfs ergreifen müssen und die Tiere nicht absichtlich getötet werden dürfen.
Bundesregierung hat Meinung geändert (weiterlesen)
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01-Dez-2024
Der Wolf im Visier – Schutz oder Abschuss?
Der Wolf ist seit 20 Jahren zurück in der Schweiz und hat sich als emotionales Politikum etabliert. Rechte Politiker drängen auf eine grosszügige Eindämmung, denn er vermehrt sich und stiftet Schaden an Nutztieren.
Die 2023 verhängte Jagdverordnung erlaubt jetzt den Abschuss zweier Drittel der Wolfpopulation. Der Biologe und ehemalige Vizedirektor des Bundesamts für Umwelt Willy Geiger sagt, dass die präventive Regulierung wahrscheinlich nicht zielführend sei. Neue Lücken im Territorium stifteten Wölfe dazu an, sich noch weiter zu vermehren, und erlaubten neuen Wölfen das Einwandern in die ressourcenreiche Schweizer Wildbahn. Es gebe bessere Wege, eine Koexistenz von Wolf und Alpenwirtschaft zu ermöglichen. «NZZ Format» zeigt Hirtinnen und Schäfer, die sich erfolgreich vor dem Wolf schützen, sowie Aktivisten, die ein Walliser Rudel dokumentieren, und begleitet einen Wildhüter im Kanton St. Gallen bei seiner neuen, aufwendigen Arbeit, den Wolf zu jagen. Ein Film von Julia Schwamborn (Video ansehen)
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30-Nov-2024
Änderung der Berner Konvention - EU will leichteren Abschuss von Wölfen
Von t-online
30.11.2024
Naturschützer finden, der Wolf könne sich ruhig weiter vermehren. Die EU will das hingegen verhindern. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Wölfen will die EU einen schnelleren Abschuss der Tiere ermöglichen. Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten spricht sich dafür aus, jetzt einen wichtigen Schritt dazu zu gehen: Die EU-Kommission will am Dienstag offiziell vorschlagen, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" herabzusetzen. Auch Deutschland stimmte im September dafür.
Die Berner Konvention haben neben der EU auch Staaten wie die Türkei, Marokko und die Schweiz unterschrieben. Mit einer Änderung der Konvention wäre die Grundlage für eine geänderte Naturschutz-Richtlinie der EU gelegt. Der Wolf bliebe dann zwar weiter eine geschützte Art bleiben, ein sogenanntes Bestandsmanagement könnte aber bisher geltende Ausnahme- und Einzelfallregelungen ablösen. Der Prozess bis dahin dürfte allerdings noch mehrere Monate dauern. (weiterlesen)
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26-Nov-2024
Jagd auf den Wolf: 39 Wölfe in wenigen Wochen getötet
24.11.2024
In der Schweiz wurden dutzende Wölfe erlegt. Die Eidgenossen managen ihre Bestände konsequent.
Aktuell haben laut der Stiftung Raubtierökologie und Wildtiermanagement (Kora) 35 Rudel ihren Einstand in der Schweiz. Acht davon gab das Bundesamt für Umwelt der Schweiz den Kantonen des Landes zur kompletten Entnahme frei. Die Freigabe nutzen die Kantone konsequent. In Graubünden, Wallis, Waadt und St.Gallen wurden mindestens 39 Wölfe in den letzten Wochen erlegt. Das ergab eine Analyse der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Im Kanton Graubünden wurden mit 23 Stück die meisten Wölfe erlegt. Es folge Wallis mit zehn, Waadt und St.Gallen jeweils mit drei. Grauhunden. (weiterlesen)
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25-Nov-2024
Der Weg zur ersten Jagdmöglichkeit – Auf Kontakte zu Jagdpächtern kommt es an!
Der Wunsch, den Jagdschein zu erlangen, ist ungebrochen. Die Jagdschulen boomen, die Jagdausrüster verzeichnen jährlich neue Umsatzrekorde. Doch der Weg zur praktischen Jagdausübung ist für Jungjäger ohne Kontakte zu Jagdpächtern steinig.
Das Deutsche Jagdportal hat sich in den letzten 10 Jahren auf das Anbieten und das Suchen von Jagdverpachtungen und Begehungsscheinen im Internet einen Namen gemacht.
Dass der Einstieg in das aktive Jagen, insbesondere für Quereinsteiger ohne jagdliche Kontakte schwierig ist, ist hinlänglich bekannt. Der Boom bei den Jagdschulen bei gleichbleibender Reviermenge erschwert das Finden einer Jagdmöglichkeit zusätzlich. Zudem fehlt den Jungjägern an Jagderfahrung und Schussroutine, insbesondere beim Ansprechen und Erlegen, ohne die aber eine praktische Jagd nicht möglich ist. Zusätzlich zur Jagdmöglichkeit wird daher oft ein Lehrprinz gesucht, der diese Erfahrungsdefizite durch eine praktische Jagdausbildung ausgleichen soll.
In diesem Artikel will ich allen Jungjägern, die über eine Jagdmöglichkeit in Form eines Begehungsscheines einen Jagdpächter und Lehrprinzen suchen, einige Tipps bei der Anzeigengestaltung und Platzierung derselbigen geben.
Zunächst muss man wissen, dass nur 18 % der Jäger Jagdpächter oder Mitpächter eines Reviers sind. Zwar verfügen viele revierlose Jäger über ein immenses Wissen über die praktische Jagd, solange sie aber kein eigenes Revier besitzen, können sie keinem Jungjäger eine praktische Ausbildung oder eine Jagdmöglichkeit anbieten. Alleiniger Anbieter von Jagdmöglichkeiten ist der Jagdpächter. Dem Kontakt zum Jagdpächter kommt also eine Schlüsselrolle zu!
Der Jagdpächter, scheu wie ein Reh (weiterlesen)
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22-Nov-2024
24-jähriger Mann tötet verletztes Wild und bekommt Ärger mit der Polizei
Ludwigslust Er hat es gut gemeint und ein schwer verletztes Wildtier von seinen Leiden erlöst. Doch der 24-Jährige durfte das nicht und bekommt nun Ärger.
19.11.2024 Mayk Pohle
Schwer verletzte Wildtiere nach Verkehrsunfällen sind leider keine Seltenheit, das Thema beschäftigt auch die Beamten des Ludwigsluster Polizeihauptreviers immer wieder. Revierleiter Gilbert Küchler berichtet von einem besonderen Fall, der sich auf der Bundesstraße B5 zwischen Ludwigslust und Groß Krams zugetragen hat. „Dort waren wir zu einem Wildunfall gerufen worden, bei dem ein Reh überfahren worden war. Wenig später wurde das Tier von einem weiteren Fahrzeug im Gegenverkehr noch einmal überrollt und erlitt schwere Verletzungen. Die Streife vor Ort fand dann aber ein totes Tier vor, das offensichtlich mit einem Stich getötet worden war. Ein 24-jähriger Beifahrer gab dann auch an, das Tier mit einem Messer abgefangen zu haben. Das Problem, der Mann durfte das gar nicht.“
Anzeige wegen Verstoß gegen Tierschutzgesetz (weiterlesen)
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20-Nov-2024
Urteil zum Waffenrecht: Ab wann sind Tatsachen wirklich Tatsachen?
In einem großen Prozess ging es um die persönliche Eignung mit Blick aufs Waffenrecht und die Frage, wie glaubhaft Aussagen Dritter sind.
Johannes Schlereth 17. 11.2024
Eine in die Brüche gegangene Beziehung, ein sich anbahnender Sorgerechtsstreit und zahlreiche Vorwürfe – damit lässt sich die Ausgangslage für einen Gerichtsprozess um einen Jäger in aller Kürze beschreiben. Aufgrund herber Vorwürfe – angeblicher Drogenkonsum, Amok- und Gewaltfantasien sowie dem illegalen Besitz eines Sturmgewehrs, einem Handgemenge mit einem Anwalt, wie auch einer Hausdurchsuchung und angeblicher charakterlicher Defizite – schritt die Waffenbehörde ein. Der Fall landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht München und dann vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Mittlerweile gibt es ein Ergebnis. (weiterlesen)
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19-Nov-2024
Interview zu Jagdgenossenschaften: Jagdvorstand: "Vorteile der Eigenbewirtschaftung liegen auf der Hand"
Markus Endraß 19.11.2024
Weitnaus Jagdvorstand Leonhard Rist weiß, wie die Umstellung von Jagdverpachtung auf Eigenbewirtschaftung gelingen kann.
Als Jagdvorstand in Weitnau übernimmt Leonhard Rist seit vielen Jahren Verantwortung für über 3000 ha Fläche mit 40 % Waldanteil in seiner Heimatgemeinde. Darüber hinaus tritt er als engagierter Verfechter einer waldorientierten Jagd im ganzen Allgäu auf. Auf der Veranstaltung „Wald Wild Wir“ in Marktoberdorf schilderte er den Besuchern seine Erfahrungen aus der Praxis.
Herr Rist, seit drei Generationen wird in Ihrer Familie Verantwortung in der Jagdgenossenschaft übernommen. Wie haben sich im Laufe der Jahrzehnte die Aufgaben verändert?
Die größte Veränderung war die Umstellung von Jagdverpachtung auf Eigenbewirtschaftung vor fast 35 Jahren. Früher gab es einen Pächter für das ganze Revier und die Waldbesitzer mussten ihre jungen Fichten vor Verbiss schützen. Heute haben wir die Verantwortung für 13 Pirschbezirke und der Wald wächst von alleine. Jeder Pirschbezirk sollte durch einen waldorientierten und pflichtbewussten Jäger betreut werden.
Was "waldorientierte Jagd" bedeutet
Sie praktizieren in Ihrer Jagdgenossenschaft eine „waldorientierte Jagd“. Was bedeutet das und welche Auswirkungen hat dies auf die Verjüngung? (weiterlesen)
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17-Nov-2024
WALD MIT WILD I Unterwegs mit Marie Hoffmann
15.11.2024
Für Stadtbewohner ist er Mythos, für Freizeitsportler Sehnsuchtsort, für Waldbesitzer ist er Altersvorsorge, und für Großsäugetiere ist der letzte Rückzugsort: der deutsche Wald. Deutschlands bekannteste Agrar-Influencerin Marie Hoffmann ist durch die halbe Republik gereist, um sich den „Wald-Wild-Konflikt“ aus Sicht verschiedenster Betroffener erklären zu lassen – und ob diese sich noch mehr, oder doch lieber weniger Wald und Jagdgesetze wünschen. (Video ansehen)
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15-Nov-2024
Chaos bei den Waffenbehörden
Berlin, 12. November 2024
Die geänderte Prüfung von waffenrechtlicher Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung führt derzeit bundesweit zu massiven Schwierigkeiten bei der Erteilung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen. Anträge ruhen und werden nicht bearbeitet. Denn: Die geforderte Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt ist in der Umsetzung ungeklärt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) protestiert gegen diese Vorgehensweise und fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Brief auf, unverzüglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Jagdscheine und waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit wieder zeitnah in der üblichen Frist von zwei bis vier Wochen erteilt werden. In der Zwischenzeit müssen die Behörden die Erlaubnisse vorübergehend nach dem bisherigen Verfahren prüfen, fordert der DJV.
“Das Chaos bei der Zuverlässigkeitsprüfung war vorhersehbar, alle Experten haben davor gewarnt. Es darf nicht sein, dass Jägerinnen und Jäger jetzt die Versäumnisse der gescheiterten Ampelregierung ausbaden müssen”, sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Der DJV fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, schnellstmöglich die Abfragemöglichkeiten der nun zuständigen Behörden für das durchgepeitschte neue Waffengesetz zu schaffen. Verspätet erteilte Jagdscheine können dazu führen, dass Verpflichtungen aus den Jagdgesetzen und Pachtverträgen nicht erfüllt werden können.
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15-Okt-2024
Klare Worte: DJV Präsident Helmut Dammann-Tamke zur geplanten Waffenrechtsverschärfung der Ampel
Die Rede des Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes DJV Helmut Dammann-Tamke zur geplanten Waffenrechtsverschärfung und der aktuellen Petition auf openPetition „Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!“.
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12-Okt-2024
Produktinformation: Der richtige Waffenschrank
Die Firma shopo GmbH & Co.KG stellt auf der Themenseite www.waffenschrank.com ein großes Produktportfolio an Waffenschränken und Waffenraumtüren vor.
Die sichere Aufbewahrung von Jagd- und Schusswaffen muss schon vor dem Kauf überlegt und organisiert sein.
Der Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen und Munition ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundlage ist hier das Waffengesetz (WaffG) im speziellen u.a. der §36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition.
Hauptsächlich wird hier unterschieden in:
Waffenschrank Klasse 0 und Waffenschrank Klasse 1
Dazu ebenfalls die Waffenraumtüren in der Klasse 1
Ein Familienbetrieb mit Tradition (weiterlesen)
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12-Okt-2024
264.649 Briefe für Berlin!
Eine Bilanz der Aktionen gegen das sogenannte Sicherheitspaket Sie haben alles gegeben, um die Realisierung der geplanten Waffenrechtsverschärfung aufzuhalten! 264.649 Briefen, die über unseren VDB-Briefgenerator generiert und entweder von uns versendet (130.053 Stück) oder selbst ausgedruckt und verschickt wurden (134.566), sind eine reife Leistung. Wir sind dankbar für jeden einzelnen, der mitgemacht hat. Besonders bedanken möchten wir uns bei denjenigen, die beim Bezahlen „aufgerundet“ haben, sodass wir finanziell letztendlich nur die Personalkosten- und Programmierungskosten für die Erstellung und Verwaltung des Briefgenerators aus Bordmitteln stemmen mussten.
Die von uns unterstützte Petition des BZL hat aktuell mehr als 127.000 Unterschriften.
Wir haben mit sachlich fundierten Argumenten, u.a. in unserer 13-seitigen Stellungnahme, der Kostenfolgeabschätzung sowie mit individuellen Anschreiben an die Mitglieder des Innenausschusses und die Fraktionen der Ampel-Regierung versucht, den verantwortlichen Politikern unsere Einwände gegen das Gesetzesvorhaben nahezubringen und Gegenvorschläge für Maßnahmen zu machen, die tatsächlich ein Mehr für die innere Sicherheit bringen, statt lediglich legale Waffenbesitzer zu treffen. Das Gleiche haben wir in zahlreichen Gesprächen durch Mitglieder unseres Präsidiums und unseres Lobby-Teams gegenüber Abgeordneten getan. Im Schulterschluss mit Industrie- und Lobbyverbänden aus der Schneidwarenbranche haben wir in unserer Verbände-Allianz einen Gesprächstermin im Bundesinnenministerium gehabt.
Wir wissen, dass in Berlin weiter am Sicherheitspaket gearbeitet wird.
Auch ist aus zahlreichen Gesprächen bekannt, dass der Gesetzeswortlaut an der ein oder anderen Stelle noch angepasst werden soll. Was sich im Detail noch ändert, müssen wir abwarten, da die Verhandlungen (Stand heute) noch nicht abgeschlossen zu sein scheinen. (weiterlesen)
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08-Okt-2024
Parteimitgliedschaft und waffenrechtliche Zuverlässigkeit (DWJ2)
Beschreibung der Folge
In unserer neuesten Folge des DWJ-Casts tauchen wir tief ein in die Frage: Wann sagt die Parteimitgliedschaft einer Person etwas über ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit aus? In Deutschland entscheidet eigentlich nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei. Doch im Waffenrecht scheinen diese Grundsätze nicht immer zu gelten. Warum ist das so? Und wer trifft hier die Entscheidungen? Darüber sprechen unsere Mitherausgeber Dr. Florian Asche und Dr. Heiko Granzin.
Hören Sie rein und abonnieren Sie unseren Podcast, um keine Folge zu verpassen! (weiterlesen)
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08-Okt-2024
Was ist ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept?
Immer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.
Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.
Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.
In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null (weiterlesen)
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26-Sep-2024
Wolfsmanagement und Schutzstatus: Jagd auf den Wolf: EU-Mehrheit stimmt für niedrigeren Schutzstatus
Josef Koch 25.09.2024
Ein Meilenstein für Weidetierhalter: In der EU gibt es eine Mehrheit für das Absenken des Schutzstatus beim Wolf. So kam die Mehrheit zustande. Es ist ein weiterer Schritt zum aktiven Wolfsmanagement, aber nicht mehr.
Nach monatelangen, konträren Debatten haben sich die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten diesen Mittwoch auf ein Absenken des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geeinigt. Maßgeblich für die Mehrheit waren Deutschland und Österreich. Deutschlands Umweltministerin Steffi Lemke hat ihren Widerstand gegen eine niedrigeren Schutzstatus aufgegeben. Auch ihre österreichische Kollegin Leonore Gewessler (Grüne) hat kein Veto beim zuständigen Botschafter eingelegt. Wegen der beiden Länder war im EU-Umweltrat eine Mehrheit für den Kommissionsvorschlag auf Absenken des Schutzstatus immer wieder gescheitert.
Nach formaler Billigung im EU-Ministerrat wird die EU-Kommission nun den Antrag zur Herabstufung des Wolfes bei der Berner Konvention Anfang Dezember einbringen. Stimmt die Konvention dem Antrag aus Brüssel zu, kann die EU-Kommission die FFH-Richtlinie anpassen, vorausgesetzt EU-Umweltrat und Parlament stimmen zu.
Eine Senkung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ bringt den EU-Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation. Der Beutegreifer kann so leichter reguliert werden kann. (weiterlesen)
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24-Sep-2024
Sportschützen und Jäger werden mit KI überwacht - Waffengesetz öffnet Willkür Tür und Tor.
In der neuen Waffenrechtsverschärfung sollen mit dem neuen § 45 (6) die Grundrechte der Waffenbesitzer massiv eingeschränkt werden.
Die Möglichkeit, dass die Untere Jagdbehörde/Waffenbehörde selbständig und ohne richterlichen Beschluss auf Basis der Unzuverlässigkeit den Jagdschein entziehen kann, ist nicht neu.
Neu hingegen ist im Entwurf des neuen Waffengesetzes, dass alleine der Behördenmitarbeiter in Zukunft die Haltung des Waffenbesitzers zu gesellschaftlichen Fragen (nicht alleine die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit) des Jägers prüft und danach ohne richterliche Entscheidung prüft, ob die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird.
Bisher hat noch kein Waffenbesitzer - oder Jagdverband seinen Mitgliedern diese waffenrechtliche Verschärfung mitgeteilt. Nur der VDW VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.) hat bisher sehr dediziert den Entwurf interpretiert.
Liebe Jägerinnen und Jäger,
Waffenbesitzer sollen mit diesem Gesetzesentwurf, der in aller Eile beschlossen werden soll, überrumpelt und vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Bitte übt auf Eure Jagd- und Waffenverbänden in denen ihr Mitglied seid Druck aus, damit diese Waffenrechtsrechtsverschärfung nicht im Bundestag beschlossen wird. Im anhängenden Video werden die Konsequenzen dieses neuen Waffengesetzes sehr gut erklärt.
Sportschützen und Jäger werden mit KI überwacht - Waffengesetz öffnet Willkür Tür und Tor
Waidmannsheil
Euer
Stefan
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18-Sep-2024
„Ökologisches Denken: Schalenwild nicht als Schädling sehen“
Harmonisierung von Konflikten zwischen Wildtier und Mensch: Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern und jahrzehntelange österreichische Erfahrungen in der Wildökologischen Raumplanung
Mit einem Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern sollen in Deutschland erste Erfahrungen mit der Wildökologischen Raumplanung (WÖRP) gesammelt werden. Von der langfristigen Studie in einem Wildschwerpunktgebiet im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden Erkenntnisse über die Vereinbarkeit von waldbaulichen und wildökologischen Faktoren erwartet. Was bei uns neu ist und auf freiwilliger Kooperation basiert, ist andernorts inzwischen ein alter Hut und gesetzlich verankert. 1989 aber schaute nahezu die gesamt internationale Forst- und Jagdszene nach Österreich. Denn dort geschah fast Revolutionäres. Erstmals wurde WÖRP für ein gesamtes Bundesland konzipiert und im Jagdgesetz verankert.
Dessen wesentliche Teile, besonders jedoch Abschnitt 7 („Jagdwirtschaft“) bauen auf die WÖRP auf, die Professor Friedrich Reimoser von der Universität für Bodenkultur Wien in den 1980er-Jahren entwickelt hat. Wildbehandlungszonen, Wildräume, Wildregionen und Hegegemeinschaften, Mindest-, Höchst- und Mehrabschuss, Abschussaufträge und Freihaltungen, Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete, Grünvorlage sowie behördliche Sanktionen bei Nichterfüllung von Mindestabschüssen stehen beispielhaft für den damals revolutionären Charakter dieses Gesetzes. (weiterlesen)
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17-Sep-2024
Widersprüche gegen SVLFG-Beitragsbescheide
Der Geschäftsführer der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Herr Schorr, bietet allen Jägern einen Musterwiderspruch gegen den Beitragsbescheiden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit nachfolgendem Text an:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Begründung meines Widerspruches gegen den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2023 teile ich Ihnen mit:
Es ist zwar nachvollziehbar, dass Betriebsmittelrücklagen für ein bislang nicht abschätzbares Risiko durch eine neue Berufskrankheit gebildet werden müssen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass mit diesen Rücklagen auch Leistungen finanziert werden, die letztlich von anderen Risikogruppen zu tragen sind. Ich kann hierfür auch keine entsprechende Regelung in der Satzung oder in SGB VII finden.
Ich behalte mir eine weitere Begründung vor.
Zudem bitte ich darum, mit einer Entscheidung über meinen Widerspruch möglichst noch abzuwarten, ob es künftig ein sozialrechtliches Verfahren gibt, dessen Ausgang abgewartet werden kann. Ich bitte um Mitteilung, wenn Ihnen ein solches Verfahren bekannt ist und werde dann das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Mit freundlichen Grüßen“
Das Schreiben muss natürlich um die entsprechenden persönlichen Daten ergänzt werden. Der DJV hat auch schon einen potentiellen Musterkläger in Aussicht und wird sich dazu auch nochmal mit der SVLFG austauschen. In der nächsten Woche wird sich auch das DJV-Präsidium mit dem Thema befassen.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Im Auftrag
(Johannes Schorr)
Geschäftsführer
Jägerheim - Lachwald 5
66793 Saarwellingen
www.saarjaeger.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
06838-8647880
06838-86478844 -
15-Sep-2024
Wolfsabschuss in der Rhön kommt vor Gericht
15.9.2024
Artenschützer sind empört, dass sie weder über die Tötungsgenehmigung informiert noch zuvor an der Entscheidung beteiligt worden sind.
Eine kleine Organisation kündigt außerdem Strafanzeigen an. Von Christian Sebald Die Geschehnisse rund um den Abschuss der Jungwölfin GW4174f auf der Hohen Rhön werden zu einem Fall für die Gerichte. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) hat dieser Tage erklärt, dass sie nachträglich gegen die Ausnahmegenehmigung klagen wird, die zu der Tötung der Wölfin geführt hat. Die GzSdW war – wie andere Organisationen – komplett von dem Abschuss überrascht worden, sie hatte nichts davon gewusst, dass die Regierung von Unterfranken die Genehmigung dafür erteilt hatte. Dabei hatte die GzSdW wenige Tage vor dem Abschuss gezielt bei den Behörden nach einer Abschussgenehmigung gefragt, aber nach ihren Angaben nur ausweichende Antworten erhalten.
Die GzSdW will nun vor Gericht erreichen, dass sich so ein Vorgehen nicht wiederholen darf. „Wir sind überzeugt, dass wir als anerkannte Naturschutzorganisation über eine solche Abschussgenehmigung informiert werden müssen, sowie sie erlassen ist“, sagt die Vorsitzende der GzSdW, Nicole Kronauer. „Außerdem müssen wir an dem gesamten Verfahren beteiligt werden.“ (weiterlesen)