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Von Bismarck muss die Jagdgatter aufmachen

Bundesverfassungsgericht nimmt Klage gegen die Zwangsöffnung nicht an. Reduzierung des Bestandes hat bereits begonnen. Im kommenden Jahr gehen die Tore auf. Graf von Bismarck zieht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Friedrichsruh/Ratzeburg Die beiden Jagdgatter im Sachsenwald haben Tradition, eine fast 150-jährige. Doch mit den Gesellschafts- und Geburtstagsjagden auf eingesperrte Tiere ist nun Schluss. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht hatten die Nachkommen des Eisernen Kanzlers keinen Erfolg. Die höchste nationale richterliche Instanz habe die Klage nicht angenommen, berichtet Landrat Dr. Christoph Mager. Für den Kreis bedeute das nun, die bereits im Januar 2015 erstellten Bescheide zur Beseitigung der Gatter müssen umgesetzt werden. (weiterlesen)

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