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Jagd- Corona: Das gilt für Jäger

Die Jagd ist weiterhin erlaubt. Für die einzelnen Bundesländer gelten aber unterschiedliche Bestimmungen in Punkto Anzahl der Jäger und Einreise für die Jagd.

Die Jagd ist nach wie vor erlaubt! Denn Jäger sind systemrelevant: Sie schützen die Landwirtschaft vor Wildschäden und führen den wichtigen Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Allerdings müssen sich die Jäger auch an die herausgegebenen Leitlinien, die der Vermeidung sozialer Kontakte dienen, halten. Allerdings ist die Jagd ganz maßgeblich auch Ländersache. Diese bewerten sie in Corona-Zeiten unterschiedlich.

So viele Personen dürfen gemeinsam auf Jagd

Für das Bundesgebiet gilt: Die Einzeljagd (Pirsch, Ansitz) ist weiterhin erlaubt. In allen Bundesländern dürfen auch Personen eines Hausstandes gemeinsam auf Jagd gehen. In den meisten Bundesländern darf auch eine Person, die nicht zum Hausstand gehört, mitgehen. Dabei müssen die Jäger die Entfernung von mindestens 1,5 m einhalten. Außerdem sind mit der Jagd verbundene Tätigkeiten erlaubt. Dazu zählen z.B. Kontrollgänge im Revier, Nachsuchen, die Wildversorgung und -bergung, die Trichinenproben-Abwicklung, das Beproben von Schwarz-, Fall- und Unfallwild, das Anliefern von Wild an Metzgereien und die Direktvermarktung von Wildbret, aber auch Revierarbeiten, wie Hochsitzbau, Beschicken von Kirrungen und Salzlecken, Anlegen von Pirschwegen, Maßnahmen zur Biotopverbesserung und zur Wildschadensabwehr und -beseitigung.   (weiterlesen)

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