IR-Aufheller: Das sagen die Länder, das BKA und ein Fachjurist
Einzelne Länder erlauben Nachtsichtgeräte mit eingebautem IR-Strahler. Dies widerspricht laut DJV-Justiziar geltendem Waffenrecht.
Nach der Änderung des Waffenrechts und der waffenrechtlichen Ermöglichung Dual-Use-Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild zu verwenden, zogen einige Bundesländer auch mit einer entsprechenden Änderung des Jagdrechts nach. Dies ist notwendig, damit die Jäger die zugelassenen Geräte auch tatsächlich bei der Jagd verwenden dürfen. Jedoch wurden von einzelnen Ministerien widersprüchliche Angaben gemacht, was insbesondere die Verwendung von IR-Strahlern betrifft.
Bei restlichtverstärkenden Nachtsichtgeräten gilt grundsätzlich, dass es "ohne Licht kein Bild geben kann". Ist es zu dunkel, setzt man daher Infrarot-Strahler ein, um das Bild aufzuhellen. Für Menschen ist Infrarotlicht unsichtbar – je nach verwendeter Wellenlänge auch fürs Wild. Infrarotstrahler zählen laut Definition des Waffengesetzes zu den künstlichen Lichtquellen.
Das BKA betont: Es gibt keine Positivliste (weiterlesen)


