Wildunfall: Entsorgung muss von Jäger bezahlt werden
Ein Jäger forderte vor Gericht die Kosten zur Entsorgung eines Stück Unfallwilds ein. Das Amtsgericht Weiden wies die Klage ab.Ein Jagdpächter in der Oberpfalz (Bayern) wurde im August vergangenen Jahres zu einem Wildunfall auf einer Staatsstraße gerufen. Ein Autofahrer war laut Angaben des Jagdpächters mit einem etwa 50 Kilogramm schweres Stück Schwarzwild zusammengestoßen. Für den Jagdausübungsberechtigten eine Premiere. Es war das erste Stück Schwarzwild, welches in diesem Revier überfahren wurde. Der Jagdpächter erzählte im Gespräch mit der Redaktion, dass die Polizei ebenfalls vor Ort war und der Unfallverursacher bereits im Rettungswagen saß. Der Keiler wurde durch die Kollision getötet.
Der Jäger benachrichtigte einen Landwirt, damit dieser mit einem Traktor das Wildschwein abtransportieren konnte und entsorgte ihn über den Schlachtabfallbehälter der örtlichen Metzgerei. Die dafür erhobene Gebühr von 20 Euro wollte der Waidmann vom Unfallverursacher zurückerhalten. (weiterlesen)
Gericht sieht keinen Anspruch auf Erstattung (weiterlesen)


