Jagdpacht: Keine Reviere mehr für ältere Jäger
Eine Gemeinde in Baden-Württemberg entschied, dass ihre Jagdpächter künftig nicht mehr älter als 70 Jahre alt sein dürfen.
Die Gemeinde Trossingen im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) hat entschieden, dass es in der Gemeinde künftig keine Jagdpächter geben soll, die bei Pachtbeginn älter als 70 Jahre alt sind. Wie die Gemeindeverwaltung auf Anfrage der Redaktion bestätigte, beschloss der Gemeinderat kürzlich diese Regelung. Der Bürgermeister gab im Gespräch an, dass man diesen Schritt aus der Erfahrung heraus gegangen sei, dass mit dem Alter auch gesundheitliche Beschwerden auftreten würden. Weiterhin seien Wildschaden und Wildverbiss in der Gemeinde ein Thema. Die Gemeinde hat sieben verpachtete Jagdbögen, welche alle in der Regel an Alleinpächter vergeben werden. Die reguläre Pachtdauer beträgt neun Jahre. Als Begehungsscheininhaber dürften Jäger über 70 natürlich weiterhin in Trossingen jagen. (weiterlesen)


