Video eines Jägers ohne seine Einwilligung im Internet – Prozess gegen Tierschützerin
Traunstein – Eine Tierrechtsaktivistin aus Passau muss Sequenzen aus einem bei Youtube veröffentlichten Video entfernen, auf denen ein Forstmitarbeiter und Jäger kurz vor einer Drückjagd am 28. Dezember 2019 im Revier Kastl zu sehen ist. Ansonsten droht ihr ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Das Landgericht Traunstein bestätigte mit dem Urteil eine Einstweilige Verfügung von Ende Januar auf Unterlassung. Die Beklagte muss die Prozesskosten tragen. (weiterlesen)


