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Staat und Windwirtschaft gemeinsam gegen Vogelschutz

Unbemerkt von der Öffentlichkeit wird weiter am Abbau von artenschutzrechtlichen Vorgaben für die Windenergiewirtschaft gearbeitet. Es geht wieder einmal um die Abstände von Windkraftanlagen zu Vogellebensräumen und das damit verbundene Tötungsrisiko für Vögel. Bis 2015 wurde von den Umweltministern der Länder versucht, die Veröffentlichung des mehrfach überarbeiteten „Helgoländer Papiers“ (oder auch „Neues Helgoländer Papier“, Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brut­plätzen ausgewählter Vogelarten, Stand April 2015) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) zu verhindern.

Die treibende Kräfte der Verhinderungsversuche kamen u.a. auch aus Niedersachsen, vom damaligen Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis90/Die Grünen). Wenzel ist an der „Bürgerwindgesellschaft Windkraft Diemarden GmbH & Co. KG“ im Landkreis Göttingen beteiligt. Erst als die Presse über die Verhinderungsversuche berichtete, gelangte das „Helgoländer Papier“ in die Öffentlichkeit. Der Wattenrat berichtete 2015 hier.

Das „Helgoländer Papier“ als fachliche Arbeitshilfe hatte bereits Auswirkungen auf die Rechtsprechung zugunsten des Artenschutzes, am bekanntesten wurde dadurch die Greifvogelart Rotmilan; erheblich gefährdet durch Windkraftanlagen ist inzwischen sogar der Mäusebussard. (weiterlesen)

Windenergieindustrie