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Waffengesetz - weitere Änderungen treten in Kraft

Die Änderung des Waffengesetzes wurde bereits Ende letzten Jahres beschlossen. Zum 1. September 2020 treten nun weitere Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Zu diesen gehören auch Änderungen bei der Anzeigepflicht, bei der zulässigen Magazingröße, wesentlichen Teilen und der Meldung zum Nationalen Waffenregister (NWR).

Ab dem 1. September 2020 müssen Büchsenmacher ihre Meldungen an das nationale Waffenregister mittels NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID´s) tätigen. Dies ID-Nummern des Nationalen Waffenregisters werden für jeden Waffenbesitzer, jede Waffenbesitzkarte sowie jede Waffe und jedes eintragungspflichtige Waffenteil automatisch durch das NWR vergeben. (weiterlesen)

1.9.2020