Nationales Waffenregister - was gilt?
Zum 1. September treten weitere Waffengesetz-Änderungen in Kraft. Wir zeigen, was Jäger jetzt beachten müssen.
Die Änderung des Waffengesetzes wurde bereits Ende letzten Jahres beschlossen, die wichtigsten Änderungen traten bereits im Februar in Kraft. Anfang September folgen nun weitere Neuerungen.
Wesentliche Neuerungen betreffen etwa die Anzeigepflicht, Magazine, wesentliche Teile und v. a. die Meldung zum Nationalen Waffenregister (NWR).
Nationales Waffenregister (NWR)
Ab dem 1. September müssen Büchsenmacher Meldungen an das Nationale Waffenregister mit Identifikationsnummern (NWR-IDs) tätigen. Solche ID-Nummern werden für jeden Waffenbesitzer, jede Waffenbesitzkarte sowie jede Waffe und jedes eintragungspflichtige Waffenteil automatisch durch das NWR vergeben. (weiterlesen)