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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Rechtliche Hinweise zu Erntejagden

Seit 2019 gelten in Bezug auf Erntejagden neue jagdrechtliche Vorschriften und auch die SVLFG hat ihre Empfehlungen zur Sicherheit bei Erntejagden (UVV) aktualisiert. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen.

Die Ausübung der Jagd erfordert immer ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein – insbesondere bei Gesellschaftsjagden.Diese Art der Jagd ist in Sachsen-Anhalt zahlenmäßig nicht konkret definiert.Dementsprechend zählen alle Jagden, an denen mehrere Personen zusammenwirken, zu den Gesellschaftsjagden.

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) schreibt für diese Jagden in §4 die Benennung eines Jagdleiters vor. Jagdleiter ist der Revierinhaber bzw. eine vom Revierinhaber benannte Person. Aufgaben des Jagdleiters sind in erster Linie die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Dazu zählen neben der UVV, sämtliche Vorschriften des Jagd, Waffen-, Tierschutz- und Naturschutzrechts. (weiterlesen)

Erntejagd