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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Das „Totenklöcknerchen“ läutet für Wild und Jagd

Am 13. Juli hat das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ den „Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ vorgelegt (Fundstelle u. a. bei Jawina). Wie der böse Wolf bei Rotkäppchen säuselt diese Arbeit unter anderem: „Das Ziel, eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung in der Fläche umzusetzen, erfordert eine Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), um im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Wald und Wild dort handeln zu können, wo zu hohe Wildbestände eine Naturverjüngung behindern.“

Wie lieb!

Wer derartige fachpolitische Verlautbarungen richtig, vor allem zwischen den Zeilen, lesen kann – und von der Materie was versteht – erkennt dann: hier wird nicht nur das Jagdausübungsrecht weiter eingeschränkt, sondern die Axt an die Wurzel der Jagd gelegt!

Wie das?

Bislang sagt das „Grundgesetz unserer Jagd“, § 1 BJagdG (und nahezu gleichlautend alle Landesjagdgesetze), dass die Jagd dazu dient, einen gesunden und artenreichen Wildbestand unter Berücksichtigung der vorrangigen Interessen der Land- und Forstwirtschaft daran, das Wildschäden „möglichst“ vermieden werden sollen, zu hegen. „Möglichst“ heißt dabei: ein gewisser Grad von Wildschaden muss hingenommen werden, wenn ein gesunder und reproduktionsfähiger Wildbestand erhalten werden soll– die Hege dieses Kulturguts ist nämlich „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (§ 1 LJagdG Bbg).

Jetzt erhält diese Vorschrift eine kleine aber inhaltsschwere Ergänzung:

„Sie (die Jagd) soll insbesondere eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.“ (weiterlesen)

Bundesjagdgesetz