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Nationales Waffenregister: Wichtige Änderungen für Waffenbesitzer

Ab dem 1. September tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft. Wir erklären, was Jäger und Sportschützen dazu wissen müssen.

Ab dem 1. September tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft. Dieter Schlör, Lizenzträger Waffenhandelslizenz von Frankonia, war beratend bei der Umsetzung der EU-Vorgaben für das Bundesinnenministerium tätig. Im Gespräch mit dem Niedersächsischen Jäger erklärt er, was Jäger und Sportschützen wissen müssen.

NJ: Herr Schlör, warum gibt es eigentlich jetzt einen zweiten Teil des Nationalen Waffenregisters (NWR)?

Dieter Schlör: Die Bundesrepublik setzt in diesem Schritt weitere Regelungen der Europiäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um. Damit geht die Verpflichtung der Hersteller und Händler, alle Waffenbestände ins Nationale Register zu übertragen und Besitzwechsel zu melden, einher. Letztendlich kann dann der Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zum Endverbraucher immer nachvollzogen werden.

NJ: Das sind aber ja noch lange nicht alle Änderungen, die auf uns zukommen. Warum müssen wir Jäger und Sportschützen darüber genau Bescheid wissen?

Dieter Schlör: Alle Waffenbesitzer sind bei Neuerwerb, Verkauf oder längeren Reperaturzeiten von den neuen Regelungen betroffen und müssen sich bestimmte Informationen im Vorfeld einholen.

NJ: Dabei geht es wahrscheinlich um die im Vorfeld viel diskutierten Identifikationsnummern (ID). Was hat es damit auf sich? (weiterlesen)

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