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Kommentar: Wolf: Änderung bei Naturschutzgesetz war Rohrkrepierer mit Ansage

Vor einem halben Jahr wurde das Naturschutzgesetz angepasst, um den Abschuss von Problemwölfen zu erleichtern. Geändert hat sich seitdem nichts – das war aber auch nicht zu erwarten. Bessern wird sich die Lage aus Sicht aller Beteiligten erst einmal nicht.

Ein Kommentar von agrarheute-Chefredakteur Simon Michel-Berger.

Am Anfang stand ein Kompromiss unter Druck. Die Bundesministerien für Umwelt (BMU) und Landwirtschaft (BMEL) konnten sich so lange nicht auf eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes einigen, bis das Kanzleramt eingriff und Köpfe zusammengehauen hat. Im Endergebnis flogen alle wesentlichen Forderungen des BMEL aus dem Gesetzesentwurf - etwa nach einer Möglichkeit zum rechtssicheren und präventiven Abschuss von Wölfen, wenn konkrete Gefahr von ihnen ausgeht und nach der Schaffung wolfsfreier Zonen. Das BMEL hat wahrscheinlich seinen Teil dazu beigetragen, denn damals brauchte man unbedingt die Zustimmung des BMU zu den Reformplänen für die Düngeverordnung. Ein Hinterzimmer-Deal liegt nahe.

Ein Schaufensterkompromiss    (weiterlesen)

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