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Der große Wurf?

Am 13. Juli hat das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt. Die Hege soll nun nicht mehr nur so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, vermieden werden, sondern sie soll nun insbesondere eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Waldstrategie 2050 lässt grüßen. Dieser Zusatz ist nur dann sinnvoll, wenn der Gesetzgeber nicht geschützte Naturverjüngung als nicht ordnungsgemäße Forstwirtschaft betrachtet.

Der Abschuss des Wildes ist nicht mehr nur so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden, sondern nun soll er auch eine Naturverjüngung im Wald im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Schon wieder die Waldstrategie 2050. Und schon wieder ein völlig sinnloser Zusatz, es sei denn, für den Gesetzgeber ist Naturverjüngung ohne Schutzmaßnahmen kein berechtigter Anspruch der Forstwirtschaft. Allmählich fragt man sich, wie das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium zu unseren Förstern und Waldbauern steht.
Für Rehwild soll die Abschussplanpflicht entfallen. Waldstrategie 2050 – gähn! Das ist schon in einigen Bundesländern der Fall. Und in den anderen Bundesländern bleibt der Plan solange, bis diese ihn abschaffen. Denn in dieser Frage besteht Länderhoheit.  (weiterlesen)

Bundesjagdgesetz