Waffen und Munition legal aufbewahren
Seit der Änderung des Bundeswaffengesetzes 2017 gelten zur Aufbewahrung von Waffen und Munition verschärfte Vorschriften. Da die Polizei bei Verstößen gegen Aufbewahrungsvorschriften aber kein Pardon kennt, weißt Jagdpraxis-Chefredakteur Matthias Kruse noch einmal auf wichtige Vorschriften und bedrohliche Details hin.
Bei der gesetzeskonformen Aufbewahrung von Waffen und Munition kennen die Behörden nicht erst seit den Amokläufen von Winnenden oder Erfurt kein Pardon. Bei Verstößen steht wegen des Verlusts der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gleich der Jagdschein mit auf dem Spiel.
Daher ist die Polizei aufgerufen, nach und nach von jedem Legalwaffen-Besitzer den Nachweis einer sicheren, legalen Aufbewahrung zu verlangen. Dies geschieht entweder durch Vorlage entsprechender Dokumente (z. B. Kaufvertrag), Fotos der entsprechenden Sicherheits-Plakette im Waffenschrank – oder bei einer persönlichen Inaugenscheinnahme, also einer angemeldeten Überprüfung vor Ort. (weiterlesen)


