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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Notstand oder Straftat?

Es kann jeden Tag und überall in Deutschland passieren: Ein Jäger gerät in eine brenzlige Situation mit einem Wolf. Auf was gilt es dann zu achten, und wann herrscht echter Notstand? Tobias Thimm hat den Juristen Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein zu sechs praktischen Fallbeispielen befragt.

„Wenn mir ein Wolf im Revier zu nahe kommt, dann schieße ich!“, so der alte Jagdpächter Hans am Stammtisch. „Das darfst du nicht“, entgegnet Jungjäger Robert. „Soll ich etwa warten, bis er mir an der Kehle hängt?“, entgegnet Hans. EineregeDiskussionmitvielenoffenen Fragen entsteht, ohne dass juristisch gesicherte Antworten gefunden werden.

Der Wolf unterliegt in jedem Fall europarechtlich dem strengen Artenschutz. Bundesrechtlich ist er im Naturschutzrecht geregelt und gehört zu den „streng geschützten Arten“. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es daher ver- boten, ihn zu verletzen oder zu töten. Ein Verstoß ist nach dem Bundesnatur- schutzgesetz strafbar. Nur in Sachsen unterliegt der Wolf dem Jagdrecht. Der Abschuss des ganzjährig geschützten Räubers stellt aber auch dort nach der abschließenden Regelung des § 38 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG eine Straftat dar. (weiterlesen)

Notwehr Foto: Wikipedia