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Stellungnahme des DFWR zur Jagdausübung und Jagdpacht

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) äußert sich in einer Stellungnahme wie jagdrechtliche Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Jagdausübung in gemeinschaftlichen Jagdbezirken aktiv genutzt werden können. Mit dem Beitrag sollen die Anliegen der Mitglieder der Waldbesitzverbände für eine klimastabile Waldentwicklung, inbesondere bei der Gestaltung von Jagdpachtverträgen unterstützt werden. Es folgt ein Auszug der Stellungnahme:

Die außergewöhnlichen Dürre- und Hitzesommer seit 2018 mit ihren fatalen Auswirkungen auf den Wald dürften jedermann den sich vollziehenden Klimawandel deutlich vor Augen geführt haben. Nach aktueller Einschätzung sind mittlerweile bundesweit kalamitätsbedingte Kahlflächen im Umfang von 285.000 ha entstanden. Diese bedürfen einer Wiederbewaldung. Parallel zur Wiederbewaldung der Schadflächen müssen zusätzlich mehrere Mio. ha (noch) vorhandener Wälder in Mischwälder umgebaut werden, um diese für die Zukunft resilienter gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu gestalten. Zur Unterstützung dieser langfristig ausgelegten Aufgabe wurden von Bund und Ländern im Jahr 2019 für einen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt 800 Mio. € öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. Der Waldumbau in Mischwälder bedarf aber auch der Anpassung angepasster Schalenwildbestände an die jeweils örtlichen Gegebenheiten.

Zäunung ist keine Alternative   (weiterlesen)

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