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Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest

Rund um die Fundzonen infizierter Tiere gelten zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest umfangreiche Vorgaben und Einschränkungen. Die Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald im Südosten Brandenburgs haben deshalb bestimmte Vorgaben für Anwohner, Landwirte und Jäger veröffentlicht.

 

GEFÄHRDETES GEBIET (Radius von 20 bis 25 Kilometer um Fundort des ersten infizierten Tieres in Schenkendöbern):

- vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten

- vorläufiges Verbot für die Nutzung von Agrar- und Forstflächen
verstärkte Suche nach und Anzeigepflicht für verendete Wildschweine

- Verbot für Verbringen von Schweinen aus diesem Gebiet

- Absonderung von Hausschweinen (kein Kontakt zu Wildschweinen)

- Desinfektion an Ein - und Ausgängen der Ställe

 

KERNGEBIET (150 Quadratkilometer Fläche): Hier gilt darüber hinaus:

- Betretungsverbot für Wald und offene Landschaft

 

PUFFERZONE (2300 Quadratkilometer Fläche, gilt als seuchenfrei):

- Absonderung von Hausschweinen (kein Kontakt zu Wildschweinen)

- Schweine dürfen nicht auf öffentlichen Wegen getrieben werden

- Verbot von Gesellschaftsjagd (Bewegungsjagd), aber nicht Erntejagd

Quelle: DPA (weiterlesen)

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