Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest
Rund um die Fundzonen infizierter Tiere gelten zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest umfangreiche Vorgaben und Einschränkungen. Die Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald im Südosten Brandenburgs haben deshalb bestimmte Vorgaben für Anwohner, Landwirte und Jäger veröffentlicht.
GEFÄHRDETES GEBIET (Radius von 20 bis 25 Kilometer um Fundort des ersten infizierten Tieres in Schenkendöbern):
- vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten
- vorläufiges Verbot für die Nutzung von Agrar- und Forstflächen
verstärkte Suche nach und Anzeigepflicht für verendete Wildschweine
- Verbot für Verbringen von Schweinen aus diesem Gebiet
- Absonderung von Hausschweinen (kein Kontakt zu Wildschweinen)
- Desinfektion an Ein - und Ausgängen der Ställe
KERNGEBIET (150 Quadratkilometer Fläche): Hier gilt darüber hinaus:
- Betretungsverbot für Wald und offene Landschaft
PUFFERZONE (2300 Quadratkilometer Fläche, gilt als seuchenfrei):
- Absonderung von Hausschweinen (kein Kontakt zu Wildschweinen)
- Schweine dürfen nicht auf öffentlichen Wegen getrieben werden
- Verbot von Gesellschaftsjagd (Bewegungsjagd), aber nicht Erntejagd
Quelle: DPA (weiterlesen)


