EU-Kommission stellt Abschuss von Problem-Wölfen in Frage
Der EU-Kommission sind die Regeln für die Entnahme einzelner Problem-Wölfe in Deutschland nicht streng genug.
Das hat nicht lange gedauert: Im Februar erst stimmte der Bundesrat einer Änderung des Naturschutzgesetzes zu. Nach dem neuen § 45a dürfen einzelne Wölfe in Deutschland unter strengen Auflagen geschossen werden, wenn sie ernste Schäden verursachen. Nur kurze Zeit später flatterte der Bundesregierung eine Rüge aus Brüssel ins Haus: Die EU-Generaldirektion Umwelt bezweifelt, dass der Wolf in Deutschland noch ausreichend geschützt ist. Sie verlangt detaillierte Auskünfte und die Meldung aller erteilten Ausnahmegenehmigungen.
Die Brüsseler Beamten reagieren mit ihrem Schreiben nach eigenen Angaben auf „zahlreiche Beschwerden“ zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Der Fragenkatalog aus Brüssel, der einem Vertragsverletzungsverfahren vorausgeht, und die Reaktion der Bundesregierung darauf liegen der Redaktion agrarheute exklusiv vor.
EU befürchtet geringeres Schutzniveau (weiterlesen)
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