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ASP: Diese Länder zahlen Prämien für erlegte Wildschweine

Immer mehr Bundesländer zahlen Prämien für erlegte Wildschweine oder Aufwandsentschädigungen für das Einliefern von Wildschweinproben. Ziel der Zahlungen ist es, die Schwarzwildbestände deutlich zu reduzieren, um die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verringern.

Folgende Bundesländer zahlen Prämien für erlegte Wildschweine:

Mit höheren Abschussprämien und Beobachtungen mit Hilfe von Drohnen will Bayern einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest verhindern. Jäger können für ein erlegtes Tier in den nördlichen und östlichen grenznahen Landkreisen zu Thüringen, Sachsen und Tschechien 100 Euro statt bisher 20 Euro bekommen, wie das Umweltministerium am Sonntag (12.01.2020) in München mitteilte. Zudem sollen in den Regionen die Wildschweindichte und Tierbewegungen mit Hilfe von Drohnen erfasst werden. Die gewonnenen Daten sollen an die örtlichen Jäger weitergegeben werden, um die Bejagung gezielt auszubauen. Zum neuen, bayerischen "ASP-Abwehr-Paket" zählt ferner, dass die bestehenden Wildzäune entlang der Autobahnabschnitte Aschaffenburg-Bayreuth sowie Hof-Passau auf Lücken überprüft und ergänzt werden. Das Ministerium habe zudem zusätzlich 150 Kilometer Wild- und Elektrozäune sowie 100 Kilometer Duftzaun erworben, um bei einem Ausbruchsfall in einem benachbarten Land unverzüglich weitere Zäune aufbauen zu können.
In Niedersachsen zahlt die Landwirtschaftskammer rückwirkend bis zum 1. April 2018 für jedes mehr erlegte Stück Schwarzwild. Als Reverenz werden die Abschussmengen der letzten drei Jagdjahre verwendet. Wer also mehr als in den Vorjahren erlegt, bekommt nun für jedes weitere Stück 50 Euro. Antragsberechtigt ist jeweils der Jagdausübungsberechtigte. Außerdem zahlt die Landwirtschaftskammer 50 Euro für die Meldung von Fallwild. Darüber hinaus sollen auch Hundeführer in Niedersachsen mit 25 Euro je Hund finanziell unterstützt werden. Diese Maßnahme greift jedoch nur für die Jäger, die ihren Vierbeiner bei einer übergreifenden Jagd einsetzen, an der sich mindestens fünf Reviere oder mindestens zwei mit einer Gesamtfläche von 2.000 ha beteiligen.  (weiterlesen)

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