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Corona-Maßnahme: Gesellschaftsjagden ab Montag nicht mehr zulässig

Im Herbst und Winter machen die Jäger einen Großteil ihrer Jahresstrecke. Gerade auch in ASP-Zeiten ist die Schwarzwildreduktion enorm wichtig. Daher ärgert den DJV das Versammlungsverbot.Zu den neuen Corona-Maßnahmen gehört auch, dass ab dem 2. November zunächst bis Ende November keine Drückjagd, keine Treibjagd oder sonstige Gesellschaftsjagden stattfinden können.

Jagdgegner, wie Lovis Kauertz von der Wildtierschutz Deutschland, zeigten sich am Donnerstag erfreut und hoffen darauf, dass es keine Ausnahmeverordnungen geben wird. Er hält auch die ASP für kein Argument, daran etwas zu ändern.

DJV: „Bewegungsjagden müssen stattfinden!“     (weiterlesen)

Coronamaßnahme