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Corona-Maßnahme: NRW erteilt Ausnahmegenehmigung für Gesellschaftsjagden bis 10 Personen

Im Herbst und Winter machen die Jäger einen Großteil ihrer Jahresstrecke. Der DJV wünscht daher eine Ausnahme der Coronaregeln mit ihrem Versammlungsverbot. NRW hat schon eine Ausnahme beschlossen.

"Zu den neuen Corona-Maßnahmen gehört auch, dass ab dem 2. November zunächst bis Ende November keine Drückjagd, keine Treibjagd oder sonstige Gesellschaftsjagden stattfinden können", freuten sich am Donnerstag bereits Jagdgegner, wie die Wildtierschutz Deutschland. Nun gibt es aber wie erwartet Ausnahmen.

NRW erlaubt Jagd bis max 10 Personen
Eine Ausnahmeregelung hat am 29. Oktober das Land NRW erlassen. In der Coronaschutzverordnung schreibt Minister Karl-Josef Laumann:  (weiterlesen)

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