Neue Regelung für Gesellschaftsjagden unter Coronabedingungen in Hessen
Soeben erreichte den LJV Hessen ein Schreiben des HMUKLV mit “Hinweisen und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter den Bedingungen der rechtlichen Vorgaben aufgrund der Coronapandemie”.
Sie finden das Schreiben sowie die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zum Herunterladen in diesem Artikel (bitte klicken Sie oben auf die Überschrift).
Sie können das Schreiben unter folgendem Link herunterladen:
Download: Hinweise und Empfehlungen Gesellschaftsjagden (vom 30.10.2020)
Wichtig: Gesellschaftsjagden bedürfen ab dem 2. November 2020 der Genehmigung. Zuständig dafür sind die örtlichen Gesundheitsämter. Für Gesellschaftsjagden gilt keine Personenobergrenze, jedoch muss durch Maßnahmen zur Steuerung der Besucherzahlen sichergestellt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu jeder Zeit eingehalten werden kann (siehe § 1 Abs. 2b Buchst. a) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. (weiterlesen)


