30.10.2020 Bayern: Aktuelle Informationen zu Corona und Jagd
Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat für den 02.11.2020 das Inkrafttreten einer neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angekündigt. Für die Jagd zeichnen sich nun folgende Änderungen ab:
Jagen und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau, etc. sollen allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird, zulässig sein.
Die jagdliche Ausbildung und die Jägerprüfung solle unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln weiter möglich sein.
Die Entscheidung, ob Bewegungsjagden durchgeführt werden können, ist noch nicht getroffen worden.
Weitere Informationen zu Fragen rund um die Jagd werden wir an dieser Stelle schnellstmöglich nach Erlass der ab dem 02.11.2020 gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beantworten. Wir bitten um Verständnis, dass zunächst der Erlass der Verordnung abgewartet werden muss. (weiterlesen)


