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31.10.1010 Brandenburg: Drückjagden bleiben erlaubt

Brandenburger Kabinett beschliesst neue Corona-Verordnung
Wie am Abend des 30. Oktober vom Land Brandenburg in einer neuen Corona-Verordnung beschlossen wurde, sind Gesellschaftsjagden, soweit diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Tierseuchenbekämpfung und -prävention erforderlich sind, erlaubt. (weiterlesen)

Drückjagd