Baden-Württemberg: Überblick über aktuelle Regelungen rund um die Jagd (Stand 28.10.2020)
Aktuelle Informationen zu Corona und Jagd (Stand 28.10.2020)
Aufgrund explodierender Infektionszahlen haben Bund und Länder am 28.10.2020 verschärfte Regelungen zur Prävention erlassen, die ab 2.11.2020 gelten werden. Derzeit wird von Seiten des LJV mit den zuständigen Behörden darüber gesprochen wie sich die neuen Regelungen auf jagdliche Belange auswirken, also z.B. Jägerprüfung, jagdliche Ausbildung, Betrieb von Schießständen, Drückjagden. Sobald wir aktuelle Informationen haben, werden wir an dieser Stelle aktuell informieren!
Die unten stehenden Regelungen gelten noch bis zum 1.11.2020.
Veranstaltungen
Eine Veranstaltung im Sinne der Corona-Verordnung ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.
Das heißt:
Hegeringversammlungen, Vorstandssitzungen oder Hauptversammlungen sind Veranstaltungen im Sinne der Corona-Verordnung, dies gilt auch für Ausbildungskurse zur Jungjägerausbildung, jagdlichen Fortbildungsveranstaltungen und Jägerprüfungen. Zu den Veranstaltungen im Sinne der Corona-Verordnung gehören auch Drückjagden.
Jagden mit mehreren Personen/Drückjagden
1.Jagden mit bis zu 10 Personen:
Diese sind ohne Einschränkungen möglich, d.h. es ist kein Hygienekonzept erforderlich. Der LJV empfiehlt trotzdem, bei Treffen vor und nach der Jagd Abstand einzuhalten bzw. eine Maske zu tragen. Beim Fahren mit dem Auto, beim Bergen von Wild, Nachsuchen etc. sollte eine Maske getragen werde, weil dort der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
2.Drückjagden mit mehr als 10 Personen
Bei den Teilnehmerzahlen sind alle an der Jagd Beteiligten mitzuzählen (Schützen, Treiber, Hundeführer, etc.).
Es wird empfohlen, auf die „geselligen Teile“ der Jagd, Mittagstrieb und Schüsseltreiben zu verzichten.
Bei Drückjagden gilt zudem ein Erlass des MLR zur Durchführung von Drückjagden unter Corona-Bedingungen (Aktuelle Fassung vom 22.10.2020).


