Corona: Bewegungsjagden auf Schalenwild in Schleswig-Holstein erlaubt
In Schleswig-Holstein sind Drück- und Bewegungsjagden auf Schalenwild trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen auch weiterhin erlaubt. Das hat die Landesregierung in der neuen Landesverordnung klar herausgestellt. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt diese Entscheidung und ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Durchführung der Jagden auf.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass Bewegungsjagden auf Schalenwild weiterhin durchgeführt werden dürfen. In der Begründung heißt es: „Zu den ausgenommenen Veranstaltungen zählen […] Gesellschafts- und Bewegungsjagden auf Schalenwild, einschließlich der An- und Abreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese Jagden dienen der Seuchenprävention (z.B. afrikanische Schweinepest) und dem Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.“ (weiterlesen)


