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Covid 19 Präventionsinformationen zur Jagdausübung in Österreich (gültig ab 03.11.2020)

Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Österreich stellen auch an die Jagdausübung hohe Ansprüche zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit vor einer COVID-19-Infektion. Die neuesten Maßnahmen der Bundesregierung untersagen private Treffen von Personen aus mehr als zwei unterschiedlichen Haushalten. Die Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Die Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen Kulturen kann nur durch eine Reduzierung der Wildstände hintangehalten werden. Die notwendigen Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger in den Revieren zur Erfüllung des behördlichen Auftrages orientieren sich anhand der natürlichen Vegetationszyklen der Natur und sind daher unaufschiebbar und nicht nachholbar. Die jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln und die Prävention von Tierseuchen sicher. Dies wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom 10.10.2017, E2446/2015, festgestellt. Die Jagd ist daher wie Zusammenkünfte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu sehen (gem. § 2 Abs. 1 Z 4 sowie § 13 Abs. 3 Z 2 COVID-19-SchuMaV) und dementsprechend weiterhin möglich. (weiterlesen)

Covid 19 Prävention