Verfahrensweise bei Ansitz-Drückjagden in Zusammenhang mit den in Sachsen geltenden Corona- Regelungen ab 02.11.2020
Sehr geehrte Jägerschaft!
Vom Sächsischen Sozialministerium, erhielten wir über Frau Dr. Christochowitz, Referat 24 Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, folgende Information:
“Die Corona-Schutz-Verordnung, die ab 2. November 2020 gilt, ist veröffentlicht, ebenso wie die Allgemeinverfügung Hygiene. Ich füge beide Verordnungen zu Ihrer Information bei.
Im Einzelnen gilt, dass die Jagd grundsätzlich wie bereits im Frühjahr als systemrelevant gilt. Dementsprechend war bereits im Frühjahr der Einzelansitz als „triftiger Grund“ für das Verlassen der Häuslichkeit anerkannt. Auch nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung ist die Einzeljagd gestattet. In Bezug auf Drückjagden ist festzustellen, dass sie derzeit jedenfalls nicht als das bekannte und geschätzte jagdliche und gesellschaftliche Ereignis mit Schüsseltreiben u.ä. durchgeführt werden kann. Ob eine Durchführung durchgeführt werden kann, hängt sehr entscheidend von der Art und Weise der Durchführung der Drückjagd ab. (weiterlesen)


