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Mecklenburg-Vorpommern: Hinweise zur Durchführung von Drückjagden

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang finden Sie Hinweise für die Durchführung von Jagden unter Corona Bedingungen.
Außerdem finden Sie in folgendem Text weitere Informationen zu Jagdgästen. "unter Bezugnahme auf die am 01.11.2020 in Kraft getretene Corona-Landesverordnung weisen wir klarstellend darauf hin, dass die Durchführung von Gesellschaftsjagden weiterhin möglich sein kann. So handelt es sich bei Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere in Hinblick auf die Tierseuchenprävention und -vorbeugung um Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, § 8 Abs. 2 der o.g. Verordnung. 

Gemäß § 5 Abs. 9 der Corona-Landesverordnung dürfen sowohl im Land wohnhafte Jäger als auch Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb MecklenburgVorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in MecklenburgVorpommern verfügen oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern sind an diesen Veranstaltungen teilnehmen, denn auch die Einreise ist ihnen gestattet.   (weiterlesen)