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Erlaubnis: Drückjagden in MV und Thüringen auch unter Corona-Bedingungen möglich

Die Durchführung von Gesellschaftsjagden ist neben NRW auch in Thüringen und MV weiterhin möglich.

In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen soll trotz neuer Corona-Maßnahmen weiter eine effiziente Bejagung von Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stattfinden. Hier die Regelungen im Detail:
MV-Agrarminister Dr. Till Backhaus weist auf § 8 Absatz 2 Satz 1 der neuen Landes-Corona-Verordnung hin. Damit können Drückjagden zur Tierseuchenbekämpfung als Veranstaltung „zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung“ auch weiterhin durchgeführt werden.

Da diese Drückjagden im öffentlichen Interesse und nicht zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, gilt für ihre Teilnehmer auch das Beherbergungsverbot in § 4 Satz 1 der Verordnung nicht.

Allerdings habe sich die Landesregierung im Rahmen der Gesamtabwägung aus Gründen des menschlichen Corona-Infektionsschutzes dafür entschieden, erneut ein Einreiseverbot auszusprechen, sagt Backhaus weiter. Hiervon seien jedoch – wie schon im Frühjahr – Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und Inhaber von entgeltlichen Jahresjagderlaubnissen ausgenommen, damit diese ihren jagdrechtlichen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können (§ 5 Absatz 9 der Verordnung).  (weiterlesen)

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