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Novelle des Bundesjagdgesetzes verabschiedet

Es ist die erste größere Novelle des Gesetzes seit 1976. Ziel ist unter anderem, den Wald besser vor Rehen zu schützen und eine gute Balance zwischen Wild und Wald zu schaffen.

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die es ermöglichen, zu hohe Rehwildbestände nachhaltig anzupassen. Das war das Ergebnis des Nationalen Waldgipfels, den Bundesministerin Klöckner in Folge der außerordentlich großen Waldschäden durch die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre einberufen hatte. Wald und Wild sollen in gemeinsamer Verantwortung der Waldeigentümer und der Jägerschaft in Einklang gebracht werden.

Überhöhte Rehwildbestände sollen auf ein Maß angepasst werden, das das Wachsen junger Bäume ermöglicht. Konkrete Punkte dazu sind:

- Im Bundesjagdgesetz soll die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt werden.
- Die behördliche (Höchst-) Abschussplanung für Rehwild soll abgeschafft werden, stattdessen sollen sich die Jagdgenossenschaften beziehungsweise Grundeigentümer und     Jagdpächter künftig eigenverantwortlich über einen jährlichen Abschusskorridor für Rehwild im Jagdpachtvertrag verständigen.
- Grundlage für die Einigung sollen Vegetationsgutachten sein, die um eine Lebensraumanalyse des Rehwildes ergänzt werden.
- Wenn die Parteien sich nicht einigen oder die Einigung hinter dem notwendigen Mindestabschuss zurückbleibt, soll die Jagdbehörde die Abschussquote festlegen.
- Wird der Mindestabschuss nicht erreicht, soll die zuständige Behörde anordnen, dass der Jagdausübungsberechtigte den Wildbestand zu verringern hat.
- Regelungen der Länder, die über diese geplanten Änderungen hinausgehen, wie etwa Regelungen über einen Abschussplan, der zu erfüllen ist und der auf Grundlage von   forstwirtschaftlichen Gutachten erstellt wurde, bleiben unberührt und somit weiterhin bestehen.  (weiterlesen)

Bundesjagdgesetz Foto: Wikipedia