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Jagd auf Wolf: Bund erteilt Niedersachsen eine Absage

Niedersachsen möchte den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und damit den Bestand regulieren. Der Bund will jedoch entsprechende Gesetze nicht im Alleingang ändern und verweist auf europäische Richtlinien.

Wenn es eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen gibt, sollen sie geschossen werden dürfen. Das hat der Niedersächsische Landtag am Mittwoch beschlossen und die Landesregierung aufgefordert, sich mit diesem Wunsch an den Bund zu wenden, die entsprechenden Gesetze zu ändern. Das Bundesumweltministerium aber erteilt Niedersachsens Anliegen, die Wolfspopulation durch Abschuss kontrollieren zu dürfen, eine Absage.

Bund: Kein nationaler Alleingang möglich

Auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen stellte eine Sprecherin des Ministeriums klar: Auch wenn der Wolf in das niedersächsische Landesjagdrecht aufgenommen werde, dürfe er als streng geschützte Art nicht gejagt werden, sondern unterliege einer ganzjährigen Schonzeit.   (weiterlesen)

 Foto: Wikipedia