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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Zielgruppe Jäger: Wie weit reicht der gesetzliche Unfallschutz?

Ein nebenberuflicher Jäger fällt vom Hochsitz. Stehen ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu oder hätte er besser eine private Police abschließen sollen? Das Sozialgericht Osnabrück musste entscheiden.

Grundsätzlich stehen auch nebenberufliche Jäger unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Im Falle eines hauptberuflich als Kfz-Meister tätigen Mannes musste der Versicherungsschutz aber genauer geprüft werden. Er ist bereits seit rund 20 Jahren im Besitz eines sogenannten Jagderlaubnisscheins. Dieser berechtigt ihn dazu, im Revier eines anderen Jägers die Eigenjagd zu betreiben.

Nachdem er bei Reparaturarbeiten am Hochsitz des Revierinhabers von der Leiter gefallen und sich verletzt hatte, wollte er Leistungen aus der GUV erhalten. Doch die später beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall zunächst mit der Begründung ab, der Kläger sei im Jagdrevier als sogenannter Begehungsscheininhaber tätig geworden. (weiterlesen)

Urteil Unfallversicherung