Munitionsverkauf unterliegt dem vollen Umsatzsteuersatz
Das FG Münster hat entschieden, dass wenn ein gemeinnütziger Jagdverein Munition zur Verwendung auf der vereinseigenen Schießanlage verkauft, hierfür der volle Umsatzsteuersatz anzusetzen ist.
Regelsteuersatz für den Munitionsverkauf
Vor dem FG Münster klagte ein als gemeinnützig anerkannter Jagdverein, der einen Schießstand für die Ausbildung angehender Jungjäger und für das Schießtraining der Vereinsmitglieder unterhält. Der Schießstand wird auch von Personen, die nicht Vereinsmitglieder sind, genutzt. (weiterlesen)