Wildschäden im Grünland nehmen zu
Thomas Oppermann, ö.b.v. Forstsachverständiger
Auf Grünland nehmen Schäden durch Schwarzwild stark zu. Die Entschädigung des betroffenen Landwirts durch den Jagdpächter läuft dabei nicht immer reibungslos. Wir geben Tipps, wie der Geschädigte schneller an sein Geld kommt.
Das seit Jahren stetig zunehmende Schwarzwild zeigt die Grenzen herkömmlicher Bejagung dieser Wildart auf. Nicht einmal die drohende Afrikanische Schweinepest hat dazu geführt, dass durch einen erhöhten Bejagungsdruck die Schwarzwilddichten sinken. Um so wichtiger ist es, einen entstandenen Schaden so zu handhaben, dass der Anspruch auf Schadensersatz auch realisiert werden kann.
Der Gesetzgeber hat den Wildschadensersatz grundsätzlich verschuldensunabhängig als Ausgleichshaftung gegen den Nutznießer der Jagd geregelt, da durch das Wild eine besondere Gefährdung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke gegeben ist.
Teilen der Schätzkosten nicht zulassen
Der Schadensersatz richtet sich nach § 249 BGB und führt regelmäßig zu einer monetären Bewertung des Gesamtschadens (Aufwuchs und Reparatur), da die sogenannte Naturalrestitution, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, nicht möglich ist. (weiterlesen)


