Vergleichstest: Jagdhaftpflichtversicherungen
Mit dem neuen Bundesjagdgesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll, wird es auch Änderungen bei der Jagdhaftpflichtversicherung (JHV) geben – welche genau, was das in der Übergangszeit für laufende Jagdscheine bedeutet und alle aktuellen Prämien erfahren Sie in unserem Service-Beitrag.
Seit über 30 Jahren gibt es Kritik an der uralten und längst überfälligen Mindest-Deckungssumme der JHV (500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden) – ein Relikt aus der Steinzeit des Versicherungsrechts.
Dadurch lässt es der Gesetzgeber bis heute zu, dass es im Jagdbetrieb zu menschlichen Tragödien kommen kann, weil Geschädigte auf berechtigten Ansprüchen sitzen bleiben, weil Jäger nicht ausreichend versichert sind.
Doch mit der angekündigten Novelle des Bundesjagdgesetzes soll das nun endlich ein Ende haben – voraussichtlich bis spätestens im Sommer 2021 wird es in Kraft treten (wenn die Knackpunkte rund um die Wald-Wild-Thematik geklärt sind).
Im § 17 wird dann als neue Mindest-Deckungssumme 5 Mio. Euro pauschal stehen. Endlich. (weiterlesen)


