Nachsuche: Jäger zieht wegen seines Jagdhundes vor Gericht
Ein Jäger hat mit dem Jagdhund nach einem angefahrenen Reh gesucht. Sein Hund hatte aber nicht die richtige Ausbildung dafür. Deshalb sollte er zahlen.
Waren. Ein Jäger aus der Müritzregion sollte 150 Euro Bußgeld bezahlen, weil sein Jagdhund nach MV-Vorgaben nicht korrekt ausgebildet war. Der Waidmann ließ das nicht auf sich sitzen und brachte den Fall vor das Warener Amtsgericht. Immerhin reagierte der Beschuldigte einst kurzfristig, als er an einem Herbsttag im Jahr 2019 von der Jagdbehörde für eine sogenannte Nachsuche benachrichtigt wurde, nachdem sich zuvor ein Verkehrsunfall ereignete, bei dem ein Reh angefahren wurde.
Der Jäger begab sich damals mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem verletzten Tier. Gefunden hatte der Vierbeiner es nicht. Der Jagdhund hätte die Fährte nach dem kranken Tier von Rechts wegen aber gar nicht erst aufnehmen dürfen. So sehen es die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Bußgeldstelle legte ihm eine Strafe auf. Der Beschuldigte akzeptierte diese nicht und beauftragte stattdessen zwei Anwälte in der Sache. (weiterlesen)


