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JVG 410: Jagdpächter und Gemeinde haften

I. Der Fall

Im Juni 2012 bog ein junger Marineof­ fizier mit seinem Mountainbike in einen unbefestigten Feldweg ein. Nach rund 50 Metern befand sich eine Absper­ rung. Diese bestand aus zwei quer über den Weg gespannten Stacheldrähten in 60 und 90 Zentimetern Höhe, an denen in der Mitte des Weges an zwei vertikalen Holzlatten ein Sperrschild für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260) be­ festigt war. Diese Absperrung war von den früheren Jagdpächtern mit Zustim­ mung des damaligen Bürgermeisters errichtet worden, um eine Ruhezone für das Wild zu schaffen.

Der Biker erkannte das Sperrschild und glaubte zunächst, rechts und links daran vorbeifahren zu können, weil es nur für Kraftfahrzeuge galt. Als er aus wenigen Metern Entfernung die Drähte erkannte, machte er vergeblich eine Vollbremsung und stürzte kopfüber in die Drähte. Hierbei zog er sich einen Bruch des Halswirbels zu, der eine komplette Querschnittslähmung zur Folge hatte. Seitdem ist er dauerhaft hochgradig pflegebedürftig. Vor Ge­richt verlangte er von der Gemeinde und den Jagdpächtern ein Schmer­zensgeld in Höhe von 500.000 Euro sowie den Ersatz aller bisherigen und künftigen Schäden, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonsti­ge Dritte übergegangen sind. Die Bun­desrepublik Deutschland forderte den Ersatz der geleisteten Versorgungs­ bezüge sowie der Behandlungs­ und Heilungskosten in Höhe von rund 580.000 Euro sowie den Ersatz weite­rer und aller künftigen Schäden.

II. Das Urteil (weiterlesen)

Haftung; Jagdpächter