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Brandenburger Jagdgesetz: Zukunftsfähiger Wald durch zukunftsfähige Jagd

Die Jagd in Brandenburg steht an einem Scheideweg. Für das vom Minister für Landwirtschaft,Umwelt und Klimaschutz angekündigte neue Jagdgesetz soll bis Ende des Jahres 2020 ein Referentenentwurf vorliegen.

Mit dieser Stellungnahme treten die oben genannten Verbände aus Naturschutz, Forstwirtschaft und Jagd dafür ein, die Jagd grundsätzlich an Belangen des Allgemeinwohls (klimastabile Wälder,Biodiversität) und den Zielen der land- und forstwirtschaftlichen Betreibe bzw. Eigentümer auszurichten.
Die Jagd soll nicht länger Selbstzeck sein, sondern Dienstleistung und Handwerk. Ihre Kernaufgabe liegt für absehbarer Zeit in der Reduzierung der flächendeckend überhöhten Schalenwildbestände, die eine natürliche, artenreiche Verjüngung der Wälder verhindern. In der
Landwirtschaft führen die überhöhten Schalenwildbestände zu schwer beherrschbaren wirtschaftlichen Risiken, wie der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zeigt. Außerdem sollten geschützte Arten aus dem Jagdgesetz rausfallen.
Die vergangenen Extremwetterjahre haben gezeigt, dass der Umbau der Wälder in klimaangepasste Mischwälder dringender denn je und alternativlos ist. Allein durch Pflanzung von jungen Bäumen mit Hilfe von Fördermitteln ist diese Aufgabe in den kommenden Jahrzehnten nicht zu schaffen. Damit dieser Umbau auf ganzer Fläche gelingen kann, muss endlich, 30 Jahre nach der Deutschen Einheit, eine neue  Wildbejagungsstrategie in Brandenburg Einzug halten. Der Wald muss sich überwiegend natürlich verjüngen. Dass dies durch die überhöhten Wildbestände verhindert wird, zeigten die Ergebnisse der 3. Bundeswaldinventur vor allem für Brandenburg leider zu deutlich. Die Wildbestände steigen seit dem Kriegsende kontinuierlich an, besonders stark, nachdem nach der Wende in Brandenburg das Bundesjagd- und das Landesjagdgesetz in Kraft traten.  (weiterlesen)

Waldbesitzer