Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Wildschaden – Landwirt muss regelmäßig Flächen kontrollieren

von RA Georg H. Amian

4.1.2021 Eine der effizientesten Verteidigungsstrategien im Wildschadensprozess ist der Angriff der Wildschadensanmeldung selbst. Grund hierfür ist, dass das Wildschadens im Wesentlichen Case Law ist, d. h., die Anforderungen an den Umfang der Wildschadensanmeldung ergeben sich nicht aus dem Gesetz unmittelbar, sondern vielmehr aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Will man sich also erfolgreich gegen Wildschäden zur Wehr setzen, ist eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung unbedingt erforderlich.

Es reicht zur wirksamen Anmeldung von Wildschäden nämlich nicht aus, das vom Gesetzgeber vorgegebene Formular zur Anmeldung von Wildschäden auszufüllen – vielmehr sind weitere, umfangreiche Ausführungen spätestens dann zu machen, wenn das Wildschadensverfahren vom Feststellungsverfahren ins gerichtliche Verfahren übergeht. Aus der Schadenmeldung hat daher hervorzugehen,

- wann der Schaden konkret entdeckt wurde,
- welche konkreten Teile der Parzelle geschädigt worden sind,
- welche Wildart den Schaden versursacht hat,
- der Zeitraum, in dem der Schaden entstanden ist,
- den ungefähren Schadensumfang,
- wann der Kläger die Flächen vor der Schadensentdeckung zuletzt kontrolliert hat,
- was der Kläger selbst zur Schadensabwehr bzw. Schadensminderung beigetragen hat,
- welche Schäden neu entstanden sind und welche Schäden Altschäden sind.

(weiterlesen)

Wildschaden