Beschlossen: Bleimunition in Feuchtgebieten nun bald untersagt
Mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren müssen die EU-Staaten das Verbot bleihaltiger Munition an Gewässern und Feuchtgebieten umsetzen.
Das EU-weite Verbot von Bleimunition bei der Jagd in oder um Feuchtgebieten ist jetzt endgültig in trockenen Tüchern. Wie die Europäische Kommission in Brüssel bekanntgab, sollen die neuen Regeln im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung die Bleiverunreinigung der Gewässer und Böden erheblich verringern und gleichzeitig den vermeidbaren Tod durch Bleivergiftung von rund 1 Mio. Wasservögeln pro Jahr verhindern.
EU-weit in den Mitgliedstaaten angewendet werden müssen die neuen Regeln nach einer Übergansfrist von zwei Jahren. Der Versuch einiger Abgeordneten eines Parlamentsveto gegen einen entsprechenden Kommissionsbeschluss war im November endgültig gescheitert. (weiterlesen)


