Niedersächsische Landesregierung billigt verwaiste Rotwildkälber
18. Februar 2021 von Andreas Kinser
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit einem Anfang Februar vorgelegten Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz tiefe Abgründe betreten: Laut ihrem Gesetzentwurf soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. Dann dürften zum Beispiel Alttiere des Rotwildes erlegt werden, sobald ihre Kälber nicht mehr in ihrer unmittelbaren Nähe sind. Mehr noch: In der Begründung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes fordert der Gesetzgeber dazu auf, das Verwaisen von Rotwildkälbern in Kauf zu nehmen, wenn die „wenigen Kälber in einem großen Rudel nicht mehr zuzuordnen sind“ und stattdessen Alttiere geschossen werden. Aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung hat die Niedersächsische Landesregierung damit den Tierschutz auf dem Altar der Forstwirtschaft geopfert.
Dass der Abschuss von Elterntieren, die abhängiges Jungwild führen, bisher als Straftat bewertet wird, ist gut begründet: Verliert beispielsweise ein Rotwildkalb im ersten Lebensjahr sein Muttertier, wird es sofort aus dem Rudel ausgestoßen. Es verliert an Gewicht und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide. Gerade in harten Wintern wie in den letzten Wochen fehlt den verwaisten und allein umherziehenden Kälbern die Führung des Alttieres, das aus Erfahrung günstige Futter- und Ruheplätze aufsuchen würde. Bei hoher Schneelage haben mutterlose Rotwildkälber kaum eine Überlebenschance. (weiterlesen)


